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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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Die Kinotechnik in der neuesten Patentstatistik - Eine Bilanz der letzten 5 Jahre

aus KINOTECHNIK Heft 8 / Aug. Berlin 1938 von Diplom-Volkswirt Erwin Barth
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Die nunmehr vorliegende Jahresstatistik des Reichspatentamtes für 1937 vermittelt wiederum sehr wichtige Einblicke in die in jüngster Zeit auf dem Gebiete der Kinematographie und des Bildtonfilms erzielten technischen Fortschritte.

Die Aufschlüsse für das verflossene Jahr sind von ganz besonderer Bedeutung, denn sie vermitteln nicht nur auf andere Weise nicht zu gewinnende Einblicke in die technische Weiterentwicklung und die exakte technisch-wissenschaftliche Forschungsarbeit auf dem Gebiete des Filmwesens, sondern lassen vor allem erstmalig die Auswirkungen des am 1. Oktober 1936 in Kraft getretenen Patentgesetzes klar erkennen und ermöglichen eine kritische Untersuchung.

Von typischen Rückwirkungen des neuen Patentgesetzes in den letzten 3 Monaten des Jahres 1936 konnte naturgemäß keine Rede sein. Die verschiedenen Neuerungen des Patentrechtes, so vor allem die Verstärkung des Erfinderschutzes, die Erleichterungen für minderbemittelte Erfinder sowie die Neuordnung des Gebührenwesens haben die Erfindungstätigkeit zweifellos sehr angeregt, eine Erscheinung, die auch in engem Zusammenhang mit den Bestrebungen des Vierjahresplanes steht.
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Die Entwicklung hat folgenden Verlauf genommen:

      Patenterteilungen  
Jahr Patentanmeldungen insgesamt Hauptpatente Zusatzpatente
1933 55992 19568 2187 21755
1934 52856 15254 1757 17011
1935 53592 14507 1632 16139
1936 56163 14975 1775 16750
1937 57139 13010 1516 14526

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Die Neuerungen auf dem Gebiete des Kinowesens sind in der Patentklasse 57 enthalten, welche die gesamte Kinematographie, die Film- und Kinotechnik, daneben aber auch die Photographie, die ebenfalls zum großen Teil hier einschlägig ist, umfaßt. In dieser Patentklasse ist seit 1932 folgende sehr aufschlußreiche Entwicklung zu verzeichnen:

Jahr   Patentanmeldungen Patenterteilungen
1932   1672 678
1933   1633 504
1934   1235 541
1935   1313 396
1936   1341 442
1937   1259 347

Die Zahl der Löschungen belief sich 1937 auf 303. Am Jahresschluß 1937 waren auf dem Gebiete der Kinematographie und des Bildtonfilms insgesamt 2236 Patente in Kraft. Die Zahl der Patenterteilungen hat im letzten Jahre einen Rückgang erfahren.

In dieser Entwicklung kommt die in dem neuen Patentrecht verschärfte Prüfung klar zum Ausdruck. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, daß wesentlich größere Anforderungen an die Patentfähigkeit der einzelnen Erfindungen gestellt werden als früher.

Das Verhältnis zwischen Patentanmeldungen und Patenterteilungen kann als günstig bezeichnet werden.

Auch die Gebrauchsmuster spielen in der Film-und Kinotechnik eine erhebliche Rolle. In der Gebrauchsmusterklasse 57 (Kinematographie und Bildtonfilm, Photographie) sind seit 1931 folgende Verschiebungen eingetreten:
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Jahr   Gebrauchsmuster- anmeldungen Gebrauchsmuster- erteilungen
1931   1633 1143
1932   1606 1116
1933   1664 1332
1934   1231 1012
1935   1243 863
1936   1236 886
1937   1063 780

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Weitere Erläuterungen zu den Patenten

Von 1891, dem Jahr der Errichtung der Gebrauchsmusterolle, bis 1937 wurden auf dem Gebiete der Film-und Kinotechnik sowie der Photographie insgesamt 26.632 Gebrauchsmuster angemeldet.

Bei der Erörterung der technischen Fachgebiete, auf welchen die vorerwähnten Patente und Gebrauchsmuster angemeldet und erteilt wurden, kann des inneren Zusammenhanges wegen eine strenge Trennung nach Filmherstellung und Filmwiedergabe nicht vorgenommen werden.

Eine Anzahl von Patenten und Gebrauchsmustern erstrecken sich auf den Bildtonfilm und zwar auf Verfahren und Hilfsmittel für die Aufnahme, Wiedergabe, Vervielfältigung und Nachbehandlung von Bild- und Tonaufzeichnungen, auf das Nachsynchronisieren, das Schneiden und Kleben von Bildtonfilmen, auf Verfahren zur Aufnahme von Tricktonfilmen, auf Kontaktvorrichtungen, weiterhin auf Mittel zum Synchronantrieb und zum Wiederherstellen des Gleichlaufs von Bild- und Tonträgern, auf Kontrollmittel für den Gleichlauf bzw. für die Übereinstimmung von Bild und Ton, schließlich noch auf den Zusammenbau von Kinematograph mit Tongerät für gemeinsamen Bild- und Tonträger sowie auf Mittel zur Bewegung des gemeinsamen Bildtonträgers.

Weitere Neuerungen

Weitere Neuerungen betreffen farben-kinematographische Verfahren. Vorrichtungen zum Entwickeln von Filmbändern, Vorrichtungen zum Prüfen, Schneiden und Verbinden von Filmbändern sowie Kopiermaschinen für Filmbänder.

Einige Patente und Gebrauchsmuster beziehen sich auf räumlich wirkende Kinematographie, auf Antriebswerke und Getriebeteile für kinematographische Aufnahme- und Wiedergabegeräte, auf die Regelung des Bildbandes im Bildfenster, auf Bildbandführungsmittel, auf Einrichtungen zur Verhütung des Flimmerns, auf Steuermittel und Markierungen am Bildband, auf Bildbandbehälter sowie auf Einrichtungen zum Umspulen von Filmbändern, auf Projektionslampen, Zeitlupen u. dgl.

Mehrere Patente und Gebrauchsmuster erstrecken sich auf das Gebiet des Feuerschutzes und betreffen insbesondere Einrichtungen zum Verhindern von Filmbränden sowie die feuersicher Lagerung von Filmen. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang eine Reihe Neuerungen an Einrichtungen und Verfahren für Kombinations-, Trick- und Zeitrafferaufnahmen, sowie an Einrichtungen für Titel- und Textaufnahmen und -wiedergabe.

Einen Anspruch auf lückenlose Darstellung aller im Jahre 1937 auf dem Gebiete der Kinotechnik erteilten Patente und Gebrauchsmuster können die vorstehenden Feststellungen nach Lage der Dinge nicht erheben, denn es ist im Rahmen eines kurzen Überblickes unmöglich, auf technische Einzelheiten einzugehen.

In diesem Zusammenhang muß noch darauf hingewiesen werden, daß für Lichtbild- und Filmgeräte auch Warenzeichen angemeldet und eingetragen wurden. Allerdings geben die statistischen Ziffern der Warenzeichenklasse 22b kein ganz einwandfreies Bild, da diese Klasse auch noch andere Erzeugnisse enthält.
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