Sie sind hier : Startseite →  Magazine und Zeitschriften→  (6) FKT Fernseh- und Kinotechnik→  Kinotechnik-Jahrgang 1938→  1938 - Verordnungen / Gesetze (2)

Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
Hier geht es zur einführenden Seite.

.

Einführung der Normen, Maßnahmen der Behörden und der Wirtschaft

aus KINOTECHNIK Heft 5 / Mai Berlin 1938
.
Einführung der Normen, Maßnahmen der Behörden und der Wirtschaft. - Beuth-Vertrieb, Berlin. Preis 0,55 RM.

Ebenso wichtig wie die Aufstellung der Normen in Gemeinschaftsarbeit zwischen Herstellern und Verbrauchern sind die Maßnahmen, um die geschaffenen Normen in die Praxis einzuführen. Neben dem Bestreben aller fortschrittlichen Firmen, ihre Fertigung den Normen anzupassen und neben den Bemühungen der Verbraucher, durch ständige Nachfrage nach Normteilen deren Herstellung und Lagerhaltung voranzubringen, ist das Zugrundelegen der Normen bei den Auftragsvergebungen der öffentlichen Hand wichtig. Zahlreiche in den letzten Jahren ergangene Erlasse und Verfügungen der Reichs- und Landesbehörden sowie der Organisationen der Wirtschaft zeugen von der Bedeutung, die der Normung beigemessen wird.

Eine Übersicht über alle Einführungsmaßnahmen gibt die soeben vom Deutschen Normenausschuß herausgegebene 80seitige Broschüre „Einführung der Normen“. Hier sind Gesetze, Anordnungen, Verpflichtungen usw. zusammengestellt, die die Normen für bestimmte Bereiche oder für die Allgemeinheit verbindlich erklären; soweit möglich, sind Tag, Zeichen und Quelle der Verordnungen angegeben.

Die Zusammenstellung zeigt, wie außerordentlich weit verzweigt die Normung heute schon ist. Aus den 35 Fachgebieten, die das Heft behandelt, können hier nur einige genannt werden: Atemgeräte, Bauwesen, Eisenbahnwesen, Gas- und Wasserfach, Gewinde, Kinotechnik, Krankenwesen, Luftschutz, Papierformate, Röntgentechnik, Schiffbau, Unfallschutz, Werkstoffe.

Daneben enthält die Schrift einen Auszug aus dem bekannten Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 12. November 1936 zur Forderung der Gemeinschaftsarbeiten und der Normung, sowie ein Kapitel „Schutz des Wortes Norm und des Zeichens DIN“.
.

Reichsverband Deutscher Fachkinohändler

aus KINOTECHNIK Heft 5 / Mai Berlin 1938
.

Umsatzsteuer

Die Fachabteilung „Photo, Kino, Röntgen“ - Fachkino - hat mit dem Rundschreiben Nr. 2 vom 7.3.1938 ausführlich Stellung genommen zu den Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuer-Gesetz bez. „Lieferung im Großhandel“, unter welche Rubrik fast alle Lieferungen des Fachkinohandels fallen. Es interessiert uns zu erfahren, welche unserer Mitglieder bisher überhaupt Schwierigkeiten mit den zuständigen Finanzämtern hatten.
.

Mai 1938 - Eisenbewirtschaftung (= Mangelverwaltung)

Es ist beabsichtigt, die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel zum Kontingentträger zu machen (Eisenbewirtschaftung). Für den Fachkinohandel ist es von Wichtigkeit zu beweisen, daß eine Erschwerung im Bezüge von Eisen und Stahl besteht. Bekanntlich verfügt eine Reihe unserer Mitglieder über eine kleine Reparaturwerkstatt. Außerdem werden vom Fachkinohandel im kleineren Umfange ausgesprochene Fachkino-Artikel fabriziert, die, weil kein großer Bedarf vorhanden ist, von der Industrie nicht in Serien hergestellt werden können.

Wir möchten nun feststellen, ob und in welchem Umfange bei unseren Mitgliedern Versorgungsschwierigkeiten beim Bezug von Eisen oder Stahl eingetreten sind. Wir bitten unsere Mitglieder über den Reichsverband Deutscher Fachkinohändler, Bochum, Hattinger Straße 19, zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen.
.

Aknap-Einrichtungen (Eindlos-Abspiel-Systeme)

Die pflegliche Behandlung des Kulturgutes Film in den deutschen Filmtheatern kann nur dann gewährleistet sein, wenn vom Fachkinohandel in der Überwachung der kinotechnischen Anlage der Filmtheater die diesbezüglichen Bestrebungen der Reichsfilmkammer unterstützt werden. Es ist uns bekannt geworden, daß eine Anzahl Theaterbesitzer immer noch mit der Aknap-Vorrichtung pausenlose Vorführungen vornehmen. Sollten unseren Mitgliedern solche Fälle bekannt sein, bitten wir um Adressenangabe.

  • Anmerkung : Hier fängt auch im Kinowesen die Denunziation bez. das Petzen an.

.

Die Reichsfilmkammer gibt bekannt :

aus KINOTECHNIK Heft 6 / Juni Berlin 1938
.
Anordnung über die Genehmigungspflicht von Auslandsengagements der Filmschaffenden

Mit Zustimmung des Herrn Präsidenten der Reichskulturkammer ordne ich auf Grund des § 25 der ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammer-gesetz vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) hiermit an:

§ 1
Filmschaffende, welche die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und bei Inkrafttreten dieser Verordnung ihren Wohnsitz im Inlande haben, dürfen ohne meine Genehmigung weder Verträge über die Mitwirkung in Filmen, die von ausländischen Produktionsfirmen hergestellt werden, abschließen, noch Vertragsverhandlungen darüber führen. Von Angeboten, die an sie ergehen, haben sie mir in jedem Falle Anzeige zu machen.

§ 2
Die Anordnung gilt für Filmschaffende auch dann, wenn sie der Reichstheaterkammer oder der Reichsschrifttumskammer oder der Reichsmusikkammer als Mitglied angehören.

§3
Die Anordnung des Präsidenten der Reichskulturkammer über Gastspielreisen ins Ausland vom 1. März 1934 gilt für Filmschaffende in Zukunft nur noch bezüglich anderer Betätigung im Auslande als auf dem Gebiete des Films.

§ 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Im Lande Österreich tritt sie spfort mit der Inkraftsetzung der Reichskulturkammergesetzgebung in Kraft.
Berlin, den 4. Mai 1938
Der Präsident der Reichsfilmkammer
gez.: Dr. Lehnich
.

VDE-Vorschriften für Filmtheater

aus KINOTECHNIK Heft 8 / Aug. Berlin 1938
Der Ausschuß für Theateranlagen beim Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) hat unter Mitwirkung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministeriums und der Polizeibehörden einen Entwurf zu VDE 0108 „Vorschriften für Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen in Theatern, Versammlungsräumen, Zirkusanlagen, Lichtspieltheatern, Waren- und Geschäftshäusern" aufgestellt, der in der Elektrotechnischen Zeitschrift 59 (1938) H. 29, S. 777 veröffentlicht ist.

Diese Vorschriften sollen die in den Paragraphen 36, 38 und 39 von VDE 0100/XII. 37 enthaltenen Bestimmungen für „Theater, Lichtspielhäuser, Kleinkunstbühnen, Zirkusgebäude und diesen gleichzustellende Versammlungsräume ersetzen.

Begründete (Anmerkung : aber hoffnunglose) Einsprüche zu dem Entwurf sind bis zum 31. 8. 1938 an die Geschäftsstelle des VDE, Berlin-Charlottenburg 4, Bismarckstr. 33 einzureichen.
.

Eisen- und Stahlbewirtschaftung 1938

aus KINOTECHNIK Heft 9 / Sept. Berlin 1938

Auf unsere seinerzeit eingeleiteten Verhandlungen in der Eisen- und Stahlbewirtschaftung ist nunmehr trotz der Bedarfsanmeldung bei der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel keine Kennziffer für den Einzelhandel bewilligt worden. Es muß nach wie vor versucht werden, die Lieferungen aus dem aktuell vorhandenen Kontingent zu decken, das der Industrie für den nicht kontingentierten Inlandsbedarf zur Verfügung gestellt ist.
.

- Werbung Dezent -
Zur Startseite - © 2006 / 2024 - Deutsches Fernsehmuseum Filzbaden - Copyright by Dipl. Ing. Gert Redlich - DSGVO - Privatsphäre - Redaktions-Telefon - zum Flohmarkt
Bitte einfach nur lächeln: Diese Seiten sind garantiert RDE / IPW zertifiziert und für Leser von 5 bis 108 Jahren freigegeben - kostenlos natürlich.