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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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März 1938 - Deutscher Fachnormenausschuß für Kinotechnik

Der Normstimmton *1)

aus KINOTECHNIK Heft 3 - März Berlin 1938

Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt hat folgende Bekanntmachung über die Regelung der Stimmtonfrage im deutschen Hoheitsgebiet erlassen:

„Im Einvernehmen mit der Reichmusikkammer, der Staatlichen Hochschule für Musik, der Reichsrundfunkkammer, der Reichsrundfunk-Gesellschaft, verschiedenen musikwissenschaftlichen Staatsinstituten, der Arbeitsgemeinschaft Reichsmusikkammer-Musikinstrumentengewerbe und dem Deutschen Normenausschuß empfiehlt die Physikalisch-Technische Reichsanstalt, Berlin-Charlottenbürg:

Bei allen öffentlichen Musikdarbietungen im deutschen Hoheitsgebiet und bei dem Bau von Musikinstrumenten ist das auf der Wiener Stimmtonkonferenz im Jahre 1885 als Normstimmton alfa mit 435 ganzen Schwingungen in der Sekunde (Hz) oder nach französischer Zählweise mit 870 Halbschwingungen in der Sekunde innezuhalten oder wenigstens die Annäherung an diesen alten Wert anzustreben; auf keinen Fall aber ist ein Stimmton zu verwenden, der über 440 Hz liegt.

Im Hinblick auf eine bevorstehende gesetzliche Regelung der Stimmtonfrage wird darauf hingewiesen, daß nach Inkrafttreten dieser Regelung Musikinstrumente, die auf einen über 440 Hz liegenden Ton gestimmt sind, für öffentliche Musikdarbietungen im deutschen Hoheitsgebiet nicht ohne weiteres mehr verwendet werden dürfen oder umgebaut werden müssen.“

(Aus dem Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger, Nr. 37, 14. Februar 1938, abends)
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*1) Vgl. auch Frank, O.: Die Bedeutung der Normstimmung für Musikaufführungen, Tonaufnahme und Tonwiedergabe. Kinotechnik 19
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Normung auf dem Gebiet des Stehbildwurfs

Der Ausschuß für Bildwurf beim Deutschen Normenausschuß hat seine Beratungen über das Normblatt DIN 108 Glasbilder für Bildwurf abgeschlossen und wird in einigen Wochen das Normblatt in neuer Form herausgeben.

Für die Außenmaße der Glasbilder, die Bildfläche und den Kennstreifen bleibt, sind im wesentlichen die in dem Neuentwurf DIN 108 Blatt 1 [vgl. Kinotechnik 19 (1937), S. 223] enthaltenen Einzelheiten angenommen worden; einige Maße mußten auf Grund der Beratungen geändert werden.

In das neue Normblatt werden auch die Bildbänder entsprechend dem Ergänzungsvorschlag zu DIN 108 [vgl. Kinotechnik 19 (1937), S. 328] aufgenommen.

Die weiteren Einzelheiten des jetzigen Normblattes DIN 108, insbesondere über die Bildvorlage (Strichdicken, Feldgrößen usw.) werden mit einigen Ergänzungen und Verbesserungen in das neue Normblatt übernommen. Die Beispiele werden in mancher Hinsicht vervollständigt.

Der Ausschuß für Bildwurf hat ferner beschlossen, gewisse Einzelheiten an Stehbildwerfern zu vereinheitlichen. Sie sind in dem nachstehenden Normblatt-Entwurf E 4538 zusammengestellt und zunächst auf das Notwendigste beschränkt worden.

Der Ausschuß hält es für zweckmäßig, vorerst nicht weiterzugehen und hat darum z. B. für die Brennweiten von Objektiven und für Einzelheiten über Kondensatoren keine Vor-chläge ausgearbeitet. Etwaige Einsprüche und Anregungen zu diesem Entwurf werden bis zum 1. April 1938 an den Deutschen Normenausschuß, Berlin NW 7, Dorotheenstr. 40, erbeten.
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