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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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Zur Frage billiger Schalldämpfung in Tonfilmtheatern

macht die Klangfilm G.m.b.H. in einer kürzlich von ihr herausgegebenen Druckschrift folgende interessante Ausführungen (im Auszug wiedergegeben):

Bei der Verbesserung der Hörsamkeit von Räumen handelt es sich bekanntlich im allgemeinen darum, die Dauer der Nachhallzeit durch Einbau schallabsorbierenden Materials auf das für die Tonfilmwiedergabe günstigste Maß herabzusetzen.

Es hat sich als Erfahrungswert herausgestellt, daß dann mit dem geringsten Kostenaufwand für die Hörsamkeitsverbesserung zu rechnen ist, wenn der Luftraum des betreffenden Saales etwa 3 bis 5 cbm je Platz beträgt. Innerhalb der durch diese Werte bestimmten Raumgrößen läßt sich die Hörsamkeit ohne technische Schwierigkeiten so gestalten, daß bereits bei einem Drittel Besetzung gute Verständlichkeit herrscht und auch Vollbesetzung noch zu keiner Überdämpfung führt (mit zunehmendem Besuch verringert sich bekanntlich die Nachhallzeit zwangsläufig).

Der erforderliche Einbau schalldämpfenden Materials wird also um so geringer sein, je mehr sich der Luftraum dem Wert 3 cbm/Platz nähert, um so höher (und teurer!), je mehr er sich davon entfernt.

Vergleich von Kosten und Dämpfungswert

Um festzustellen, mit welchem schalldämpfenden Material man am billigsten zum Ziele kommt, genügt es nicht, die Kosten je Quadratmeter miteinander zu vergleichen, sondern man muß auch den prozentualen Dämpfungswert der Materialien berücksichtigen (1qm offenes Fenster = 1 Dämpfungseinheit - 1,0 E).

Kostet also ein Stoff A mit 25prozentigem Schallabsorptionsvermögen 3 RM je Quadratmeter, ein anderer, B, mit 50 Prozent Schallabsorption 5 RM, so stellt sich A auf 4 X 3=12 M/E (Reichsmark je Dämpfungseinheit), B auf 2 X 5=10 M/E. Sind für den betreffenden Raum insgesamt 60 E erforderlich, so kostet im ersten Falle die Gesamtregulierung der Hörsamkeit 720 RM, im zweiten nur 600 RM.

Ein weiterer sehr wesentlicher Gesichtspunkt ist der, ob sich gleichzeitig mit dem Einbringen entsprechender Bauplatten eine Verringerung des Rauminhalts, z. B. durch Einziehen einer zweiten, niedriger liegenden Decke, ermöglichen läßt. Handelt es sich beispielsweise um einen normalen Tanzsaal von 25 X 15 X 12m, der Platz für etwa 550 Zuschauer bieten würde, so entfallen auf den Platz etwa 8,2 cbm Luft, es würde also voraussichtlich die Bekleidung der gesamten Umfassungswände einschließlich der Decke kaum ausreichen, um eine brauchbare Hörsamkeit zu erzielen.

Legt man dagegen die Decke um etwa 4-5m tiefer, so entfallen auf den Platz nur noch 5,5 bzw. 4,8 cbm Luft, und es würde voraussichtlich das Herstellen der neuen Decke allein aus schalldämpfenden Bauplatten schon genügen, um den gewünschten Erfolg herbeizuführen.
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Wenn ein Kinoneubau geplant wird

Bei Erstellung eines Kinoneubaues hat der Bauherr nicht nur das Interesse, seinen Gästen alle erdenklichen Annehmlichkeiten (gute Bild- und Tonwiedergabe, gute Luft, bequemes Gestühl) in seinem Hause zu bieten, sondern er wird auch im Hinblick auf die Rentabilität des Unternehmens von seinem Architekten verlangen, unter Innehaltung der ausgesetzten Bausumme möglichst viele Besucher unterzubringen.

Hier zeigt sich die Überlegenheit des Rangtheaters gegenüber dem Saalraum: Durch Anordnung eines Ranges in dem oben als Beispiel angenommenen Raum würden sich anstatt 550 nunmehr 710 Sitzplätze schaffen lassen, womit der Luftraum (bei Zugrundelegung der verminderten Saalhöhe) auf 3,8cbm/ Kopf sinkt und die Herstellung guter Hörsamkeit sich weiter vereinfachen und verbilligen würde.

Zieht man die Decke anstatt horizontal schräg - etwa den nach rückwärts ansteigenden Rangsitzen gleichlaufend - ein, so gelangt man zwar zu einer weiteren Verkleinerung des Luftraumes, doch werden dabei Geldaufwendungen für die dann unvermeidliche Lüftungsanlage notwendig; überdies entstehen neue akustische Schwierigkeiten, sobald der Luftraum von 3,0 cbm/Platz beträchtlich unterschritten wird.
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Die Überdämpfung

Durch das gleichzeitige Verkleinern der Wandflächen, die man jetzt schallreflektierend auszubilden gezwungen ist, reichen diese bei vollbesetztem Hause nicht mehr aus, um die durch das Publikum bewirkte starke Dämpfung wettzumachen, so daß eine Überdämpfung des Theaters eintreten würde, während gleichzeitig bei leerem Hause die Gefahr eines zu langen Nachhalls bestehen bleibt.

Dieser Fall tritt aber nur außerordentlich selten bei ganz kleinen Theatern für etwa 150-200 Besucher ein, so daß er praktisch kaum Bedeutung hat.

Die Klangfilm G.m.b.H. steht ihren Kunden in weitaus der Mehrzahl aller Fälle zu schriftlicher Beratung völlig kostenlos zur Verfügung; es empfiehlt sich also, vor Inangriffnahme eines Neu- oder Umbaues ein Gutachten über die Erfolgsaussichten der geplanten Maßnahmen von der bautechnischen und akustischen Beratungsstelle dieser Firma, die größte Erfahrung und Sachkenntnis besitzt, einzuholen.
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