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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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Filmschonung und Feuerschutz 1936

von Oskar Meßter im Märzheft der KINOTECHNIK 1936

Ich beziehe mich auf den in der 136. Vortragssitzung der Deutschen Kinotechnischen Gesellschaft am 29. Januar 1936 von Herrn G. Kluche gehaltenen Vortrag: „Praktische Erfahrungen über die Behandlung der Filmkopien" („Kinotechnik" 1936, Heft 4, Seite 49), sowie auf den Bericht über ein Verfahren zur Minderung der Brennbarkeit von Nitrozellulosefilm, der in „Kinotechnik" 1936, Heft 3, S. 39, veröffentlicht wurde.

Sämtliche von Herrn Kluche besprochenen Punkte bedürfen selbstverständlich der schnellsten und intensivsten Förderung. Aber darüber hinaus möchte ich mich über grundlegende Eigenschaften äußern, durch welche man schon in den Kindertagen des Kinos versucht hat, eine Filmschonung zu erzielen.
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Rückblick auf die Anfänge der Kinovorführungen

In den ersten Jahren der Kinovorführungen gab es allgemein nur kurze, etwa 20m lange Filmrollen. Der Projektor wickelte sie in den meisten Fällen noch nicht automatisch auf. Sie fielen in einen Korb und wurden meistens von dem Besitzer des wertvollen Materials selbst vorsichtig für die nächste Vorstellung mit einer Wickelmaschine, die noch keine Übersetzung besaß, wieder aufgewickelt.

Der Führungskanal des Projektors war gewöhnlich mit Samt beklebt. Es gehörte zu einer sorgfältigen Behandlung, daß er nach Ablauf einer jeden 20m-Rolle durch Abbürsten gesäubert wurde. Schrammen im Film gab es selten.

Ein Ausreißen der Perforation ergab sich nur dann, wenn die Perforationslöcher nicht zu den Zähnen der Transportwalze paßten. Die Edison-Filme hatten kleinere Löcher und einen geringeren Lochabstand als die französischen Filme. Darum mußten die Techniker die Zähne auf der Zahntrommel so schlank machen, daß sie die verschiedenen Perforationen transportierten, aber dabei zur Perforation niemals „paßten" und sie dadurch verletzten.

Nach der Anwendung von Vor- und Nachwickler, sowie der automatischen Aufwickelvorrichtung vermehrten sich damals aus diesen Gründen die Beschädigungen der Perforation. Da es die Angestellten mit der vorsichtigen Behandlung der Filme und Apparaturen nicht so genau nahmen wie die Besitzer selbst, verließ man die Benutzung des mit Samt belegten Führungskanals und brachte seitliche Führungsschienen (Kufen) an, die einer etwas geringeren Pflege bedurften. -
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Über die damaligen Beschädigungen der Filme

Beschädigungen der Filme in Form von Schrammen entstanden beim Aufwickeln und beim Umrollen derselben, sowie in den Projektoren auf der Aufwickeltrommel hauptsächlich dadurch, daß der Film anfangs zu lose gewickelt wurde, und daß sich von Zeit zu Zeit die Filmlagen zueinander nachschoben. Es schrammte dann die Zelluloidfläche auf die Schicht.

Der große Filmbrand am 6. Mai 1897 in Paris

Der große Filmbrand gelegentlich eines Wohltätigkeitsbazars am 6. Mai 1897 in Paris gab Veranlassung, die Feuersicherheit bei den Vorführungen zu erhöhen. Naheliegend war, die Filmrollen über und unter dem Projektor einzukapseln und Feuerschutztrommeln einzuführen.

Die Einführungsöffnungen in diese ergaben neue Quellen für das Zerschrammen der Filme. Es sei hier daran erinnert, daß etwa während der ersten zehn Jahre nach dem Pariser Brand durchaus keine Einigkeit über Feuerschutzvorrichtungen bestand.

Es hatte sich folgendes gezeigt:

Brannte der Film im Bildfenster, so schlug in den meisten Fällen die Flamme nach oben und entzündete die obere ungeschützte Filmvorratsrolle. Die Feuerschutztrommel sollte dies verhindern, doch kam es vor, daß durch die Öffnung derselben die Flamme doch in die Feuerschutztrommel hineinbrannte, und daß dort der Filmvorrat unter Entwicklung giftiger Gase verbrannte.

Es ereignete sich aber auch, daß der entzündete Film durch die Aufwickelvorrichtung in die untere Trommel hineingezogen wurde, und daß hier der Filmvorrat verbrannte.

Der Apparatekonstrukteur Buderus in Hannover hatte damals zum Feuerschutz besondere Einrichtungen angegeben. Er benutzte oberhalb und unterhalb des Projektors je einen, die Filmvorratsrollen umgebenden, etwa 20cm breiten Metallzylinder mit Einführungsöffnungen; sie hatten zum Unterschied von den Feuerschutztrommeln weder eine Vorder- noch eine Rückwand. Wie bei den Feuerschutztrommeln erschwerten sie das Eindringen der Flamme.

Hatte aber einmal die Flamme den Filmvorrat erfaßt, so brannte dieser als offene Flamme, unter Vermeidung des beißenden, giftigen Qualms, ab.

Meine Ideen und Versuche

Zu der Zeit dieser Versuche wollte ich der Feuersgefahr auf andere Weise beikommen:

Ich wickelte zusammen mit dem Film Fließpapierbänder in der Abmessung der Filmbänder auf. Das Filmband wurde im Projektor wie üblich durch den Führungskanal und über den Nachwickler zur Aufwickelvorrichtung geführt. Feuerschutztrommeln fehlten gänzlich.

Das gleichzeitig mit dem Film ablaufende Papierband wurde über zwei Rollen hinten um den Lampenkasten herumgeführt, es lief dann über den Nachwickler und wickelte sich zusammen mit dem Filmband auf der unteren Rolle wieder auf.

Meine Versuche ergaben:

  • 1. Bei einem entstehenden Feuer konnte der Filmvorrat durch Wasser geschützt bzw. leicht gelöscht werden.
  • 2. Der Projektor bedurfte keiner Vorwickelzahntrommel, weil das Papierband den Film in der notwendigen Geschwindigkeit von der oberen Rolle abzog.
  • 3. Der übermäßige Zug der Aufwicklung wurde durch das Papierband reguliert, so daß die Filmperforation an der Nachwickelwalze geschont wurde.
  • 4. Durch die Papierzwischenlage wurde das Zerschrammen beim Auf- bzw. Umwickeln vermieden.
  • 5. Bei der Lagerung und beim Transport wird die Feuersgefahr erheblich herabgesetzt, weil beim üblichen Löschen mit Wasser der Filmvorrat zu retten ist.

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Als Nachteile ergaben sich damals:

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  • 1. Der Durchmesser der Filmrollen wird größer. Das wird aber in Zukunft unerheblich sein, wenn die angestrebte Normalisierung der Filmlängen durchgeführt wird.
  • 2. Es blieben bei meinen Versuchen Papierfasern am Film haften und zeigten sich im Bildfenster.

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Ich halte es nicht für ausgeschlossen, daß durch einen besser geeigneten Werkstoff für die Zwischenlage und besondere Einrichtungen am Projektor heute dieser Mangel zu beheben ist. Die von mir durchgeführten Versuche hatte ich seinerzeit den Offizieren der Berliner Feuerwehr vorgeführt.

Beim ersten Versuch hatte ich 100m Film aufgewickelt und durch Bindedraht zusammengehalten. Der Film wurde angezündet und in ein Gefäß mit Wasser geworfen. Er verbrannte unter Wasser unter Entwicklung des bekannten Qualms vollständig.

Beim zweiten Versuch nahm ich die gleiche Menge Film, welche mit einer Zwischenlage von Fließpapier aufgewickelt war. Die angezündete Filmrolle konnte durch Anspritzen mit Wasser leicht gelöscht werden. Das vom Fließpapier aufgesaugte Wasser erstickt das Feuer.

Neue Anregungen für die Ingenieure sowie Kommentare

Vielleicht kann die Bekanntgabe meiner damaligen Versuche bei dem Fortschritt der Technik heute anderen neue Anregungen geben.

Bei dem im Jahre 1908 in Hamburg tagenden I. Internationalen Kinematographen-Kongreß war das Thema „Schonung der Filme" besonders aktuell. Es fanden unter sachkundiger Kontrolle eingehende Vergleichsvorführungen mit den verschiedenen Apparatesystemen statt, die nachweisen sollten, welche Konstruktion - Malteserkreuz, Schläger oder Nocken - die Filme am wenigsten abnutzte.

Sie fielen zugunsten der Malteserkreuzschaltung aus. Zur Erhöhung der Feuersicherheit wurde damals noch von einem „Fachmann" die „Aufstellung eines Behälters mit Wasser im Operationsraum" ernstlich empfohlen!

Am 6. Mai 1912 erschienen endlich genaue Vorschriften

Es war nicht ganz leicht, damals die Behörden und die Unternehmer von der Wichtigkeit strenger Vorschriften für den Kinobetrieb zu überzeugen. Meine Abnehmer schätzten es durchaus nicht, daß ich polizeiliche Anordnungen und Ueberwachungen anstrebte.

Da bei den Behörden technisch geschulte Beamte für diese Zwecke noch nicht zur Verfügung standen, übertrug mir im Jahre 1909 das Berliner Polizeipräsidium (Theaterabteilung) die Ausbildung von Kinooperateuren (Vorführern) und deren Prüfung.

Das von mir ausgestellte Zeugnis berechtigte, mit dem Polizeistempel versehen, zur Handhabung eines Kinoprojektors bei öffentlichen Vorführungen. Am 6. Mai 1912 erschienen Vorschriften der Berliner Polizei für Kinotheater.

Bezüglich der Vorführungsapparate hat selbstverständlich jede Herstellungsfirma ein Interesse daran, das Beste zu liefern. Es wäre aber in Erwägung zu ziehen, ob in den Fragen der Filmschonung nicht eine neutrale Stelle Erhebungen und Versuche anstellen sollte, welche auf Einsparung von Werten abzielen. Dabei empfehle ich einer besonderen Beachtung Apparate mit optischem Ausgleich, bei welchen alle Teile kontinuierlich laufen - die Druckrollen -, den Führungskanal, sowie die Aufwickelvorrichtung (liegende Filmrollen und einen, dem jeweiligen Durchmesser derselben entsprechenden Antrieb).
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von Oskar Meßter im Märzheft der KINOTECHNIK 1936
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