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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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Der Film, eine unabhängige deutsche Erfindung

Kommentar zu einer Schrift von Universitätsprofessor Dr. Carl Nießen. (Schriften des Filmarchivs am Institut für Theaterwissenschaft der Universität Köln, Heft 1). Verlag Heinr. & J. Lechte. Emsdetten 1934. 20 Seiten. - kommentiert von Dr. Carl Forch.

Vorabkommentar zur Skladanowsky-Frage

Insoweit bei den Lesern dieser Zeitschrift sowie bei den Mitgliedern der D.K.G. Kenntnis dessen, was in der Skladanowsky-Frage hier bereits geschrieben und gesprochen wurde, vorausgesetzt werden kann, vermag die nachfolgende Besprechung nichts Neues zu bringen. Wenn der Unterzeichnete seinen der Nießenschen Broschüre entgegengesetzten Standpunkt trotzdem noch einmal zusammenfaßt, so geschieht dies, damit späterhin nicht gesagt werden könne, daß, wer schweige, zustimme.

Der Schiedsrichter soll beurteilen und schlichten ...

Der Verfasser gibt (auf Seite 5) an, er habe sich, „nachdem die Techniker sich in einer Weise in den Haaren hatten, die der Ehre einer deutschen Erfindung schadet," ..... „als Geisteswissenschafter genötigt gefühlt, als Schiedsrichter einzuspringen."

Da von einem Schiedsrichter in erster Linie Vorurteilsfreiheit verlangt werden muß, mutet es eigenartig an, wenn dieser von vornherein (nicht in der Broschüre, wohl aber z. B. in einem Rundfunkgespräch) in denen, die anderer Meinung sind, eine Clique sieht.

Es handelt sich hier um eine Frage aus dem Gebiet der Geschichte der Technik. Es sind technische Tatbestände zeitlich einzuordnen; dabei ist es unvermeidlich, daß, wo es sich um verschiedenes technisches Geschehen handelt, das zeitlich wenig voneinander entfernt ist, auch ein Abwägen des Wertes der verschiedenen Neuschöpfungen vorgenommen werden muß. Ohne ausreichendes technisches Fingerspitzengefühl wird deshalb ein Schiedsrichter leicht fehlgehen.

Herr Prof. Nießen gibt (S. 5) zu, daß Herr Max Skladanowsky „historische Schnitzer machte“ und daß er in „historischer Sorglosigkeit" - „auf Tafeln, die seine Erfindung in Papierkopien und Geräteaufnahmen, z. B. im Deutschen Museum in München darstellen sollten, Filme aus verschiedenen Jahren und mit wechselnder Perforierungstechnik eingemischt” hatte.

  • Anmerkung : Es für einen Leser nach 1980 wichtig zu wissen, daß der Herr Skladanowsky zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch lebte.

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Worum geht es hier ?

Der Anspruch des Herrn Max Skladanowsky, als der Erfinder der Kinematographie zu gelten, stützt sich auf die Vorführung im „Wintergarten" in Berlin ab 1. November 1895. Herr Skl. hat nun jahrelang bei seinen Vorträgen nicht auf den im „Wintergarten“ benutzten Doppelprojektor nach DRP 88 599 verwiesen, sondern einen Projektor mit Malteserkreuz als „Bioskop, der erste Kinematograph aus dem Jahre 1895", bezeichnet und sich mit ihm und mit dieser Unterschrift photographieren lassen und dieses Bild an andere zum Zwecke der Veröffentlichung weitergegeben *1).

 *1) z. B. Filmtechnik 1925, S. 275, in einem von N. angeführten, von Kraßna-Krauß geschriebenen Aufsatz; ferner in einem Techniker-Kalender von F, M. Feldhaus und öfter

Dieser Malteserkreuzapparat ist aber erst im Sommer 1896 fertig geworden. Diese Vertauschung ist nicht nur einmal geschehen, „weil der erste Apparat bereits der TonWochenschau versprochen war", sondern solange, bis die böse Gegenseite immer und immer wieder darauf hinwies.

Ein Schiedsrichter, der sich in Kenntnis dieser Tatsachen mit dem erwähnten Hinweis auf die Tonwochenschau zufriedenstellen läßt und dann noch fordert, die Kritiker Skladanowskys hätten wegen der zugestandenermaßen mit „historischer Sorglosigkeit" hergestellten und außerdem mit der vorstehend erwähnten Photographie nebst unrichtiger Unterschrift ausgestatteten Tafeln im Deutschen Museum und an vielen ändern Stellen „von dem Erfinder mit Umsicht und Mühe" den Tatbestand erfragen sollen, besitzt ein solches Maß von Gutgläubigkeit gegenüber Herrn Skladanowsky, daß darunter bestimmt das scharfe schiedsrichterliche Urteilsvermögen leiden muß.

Im Gegensatz hierzu steht der Unterzeichnete nicht an, seinen Standpunkt in der Skladanowsky-Frage wie an anderer Stelle mündlich, so hier auch schriftlich dahin festzulegen, daß èr, um vor historischen Schnitzern und historischer Sorglosigkeit sicher zu sein, seinem Urteil nur solche Tatbestände zugrunde legt, die durch einwandfreie, nachprüfbare Beläge seitens des Herrn Skladanowsky erhärtet werden können.

Rückblick auf andere Erfinder

Herr Prof. Nießen weiß, daß die Apparatur der Gebrüder Lumière vor dem 1. November 1895 bekannt geworden war durch Vorführung:

  • 1. in Paris vor der Société pour l'encouragement à l'industrie am 22. März 1895,
  • 2. in Lyon vor der französischen Gesellschaft für Photographie am 10. und 12. Juni 1895,
  • 3. durch Veröffentlichung in der Revue Generale des Sciences vom 30. Juli, in dem Bulletin du Photo-Club vom 1. Oktober, im „Photographischen Korrespondenzblatt" vom 15. Oktober 1895.


Trotzdem sagt er (S. 16), daß Skladanowsky durch seine Vorführung im „Wintergarten" zu Berlin vom 1. November 1895 „zuerst in Europa in einer wirklich öffentlichen Aufführung, die keine Experimentierdemonstration war, den Film aus der Taufe gehoben" habe.

Es muß einmal mit aller Deutlichkeit gesagt werden: es ist ein Spiel mit Worten, wenn man die Vorführung vor den beiden oben genanten Gesellschaften deshalb nicht als öffentliche oder als nicht „wirklich öffentliche” bezeichnen will, weil dort kein Eintrittsgeld erhoben wurde.

Es widerspricht ferner anerkannten Regeln der technischen Geschichtsschreibung, wenn man die angegebenen Veröffentlichungen in den drei Zeitschriften für die Frage der Erfinderehre einfach ausschaltet.

(Wenn ich hier ausdrücklich nicht auf die Frage eingehe, wie die Stellung der Lumières zu den Amerikanern ist, so geschieht dies, wie ich schon früher mündlich an anderer Stelle ausgeführt habe, weil mir keine zeitgenössischen Quellen darüber zugänglich sind, wie jene amerikanischen Projektoren ausgebildet waren.)
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Der unstudierte einfache Volksgenosse ......

Daß die Gebrüder Skladanowsky ihre ganze zu der Wintergarten-Vorführung benutzte Apparatur selbständig entworfen und hergestellt haben, daß sie die dort gezeigten Filme selbst hergestellt haben, wird kein Urteilsfähiger bestreiten und der Techniker schon gar nicht, wenn er die Unterschiede gegenüber Muybridge, Anschütz, Edison, Demeny & Lumière kennt.

Das genügt aber nicht, um mit Recht das Schlagwort zu prägen (S. 17): „Deutschland kann stolz sein, daß sein Erfindergeist durch einen unstudierten einfachen Volksgenossen den Film erzeugte.“

Das Wissen um den "Doppelprojektor"

Um hierzu Stellung nehmen zu können, muß man den im Wintergarten benutzten Doppelprojektor mit dem Lumière-Apparat vergleichen. Dann erkennt man sofort, daß der Doppelprojektor schlechter war als der Apparat, mit dem die Lumières im März und Juni vor einem zu sachlicher Kritik befähigten Kreis ihre Bilder vorgeführt hatten.

Und zwar nicht etwa deshalb schlechter, weil er wegen Geldmangel behelfsmäßig ausgeführt gewesen wäre, sondern weil er ein Doppelprojektor war; alle Versuche, auch späterhin noch, diese Gattung in die Praxis einzuführen, sind fehlgeschlagen und haben damit den Doppelprojektor als grundsätzlich falsch erwiesen.

Das muß übrigens Skladanowsky auch alsbald erkannt haben, denn der Projektor, den er jahrelang als „Das Bioskop, der erste Kinematograph aus dem Jahre 1895" ausgab, ist ein Einfachprojektor, an dem sich von dem im Wintergarten im Jahre 1895 benutzten Werk nach dem D.R.P. 88 599 vom 1. November 1895 nichts mehr vorfindet.

Was nutzt alle Selbständigkeit, wenn der eingeschlagene Weg offenbar ein Irrweg war?
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Im Ausland gelobt, in Deutschland verkannt ???

Herr Prof. Nießen macht denen, die anderer Meinung sind als er, den Vorwurf: „Es ist tief beschämend, daß man im Auslande Skladanowsky seinen berechtigten Ruhm gönnt, während Deutsche den Deutschen befehden" [S. 17).

Er beruft sich hier auf Hopwood, Living Pictures, London 1899, S. 107. Die betr. Stelle lautet:

  • On the 1st Nov, 1895, a German patent (No. 88 599) was applied for by Max Skladanowsky, who appears, on his own showing, to have occupied the same position in Germany as Lumière in France, Acres in England, and Jenkins in America; that is to say he was not only the populariser of the Living Picture in his own country but was also an independent inventor. He gave the first exhibition of projected Living Pictures in Germany on the very day on which he applied for his patent. His apparatus had, however, been constructed fully a year before, without any knowledge of the efforts which were being made in other countries ...


Der letzte Satz läßt erkennen, daß Hopwood (er war Beamter des Britischen Patentamtes) von Herrn Skladanowsky unmittelbar oder mittelbar Mitteilungen über die Entstehungsgeschichte seines im folgenden beschriebenen Doppelprojektors zugegangen sein müssen.

Es fragt sich nun, gibt Hopwood es als seine eigene Ansicht aus, daß Skladanowsky in Deutschland dieselbe Stellung zukomme wie Lumière in Frankreich usw., oder gibt er dies als die Meinung eines anderen wieder, ohne selbst dazu Stellung zu nehmen. Maßgebend ist hierfür die Einschaltung "on his own showing".

Diese heißt nun nicht etwa „durch seine eigene Vorführung", wie zwar nicht Herr Prof. Nießen, wohl aber andere Verfechter der Skladanowsky-Sache übersetzt haben, sondern: „nach seiner eigenen Darstellung" oder: „so, wie er die Sache auffaßt, ansieht" *2); d. h. Hopwood gibt die Auffassung, daß Skladanowsky in Deutschland die Stellung zukomme wie Lumière in Frankreich usw., nicht als seine (Hopwoods), sondern als die Skladanowskys aus.

*2) Vgl. James A. H. Murray, A new english Dictionary, Oxford 1914, vol. VIII, part. II, S. 769, Spalte 3 unter Showing Ziffer 4. Dort ist: on this showing gleich gesetzt mit if the facts be as thus represented.

Damit fällt aber alles, was aus jener Stelle herausgelesen wird, in sich zusammen. Es sei aber gestattet, auf S. 93 bei Hopwood zu verweisen. Dort erwähnt er eine Vorführung der Lumière zu Marseille im April 1895 und fährt fort:

  • "a display given at Paris in the following July 1895 was the commencement of a career of unequivocal succès."

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Klarstellung

Diese Juli-Vorführung, der Hopwood die entscheidende Bedeutung zumaß, habe ich oben überhaupt nicht genannt, weil sie vor geladenem Publikum stattgefunden hat. Alles in allem anerkennt Hopwood genau wie wir die Selbständigkeit Skladanowskys und betont, daß jener als erster in Deutschland vorgeführt habe, aber erst nachdem die Lumiereschen Vorführungen stattgefunden hatten. Auf den Gedanken, es in Hinsicht der Erfinderehre als entscheidend anzusehen, ob eine Vorführung gegen Eintrittsgeld oder unentgeltlich erfolgt ist, ist offenbar Hopwood nicht gekommen!

Zum Nachweis dessen, daß es an Verteidigern der Skladanowskyschen Ansprüche nicht fehle, verweist der Verfasser in Anmerkung 5 auf die „Film- und Fotoschau" von Ed. Andres in Berlin in der Joachimsthaler Straße.

Gemeinsam mit O. Meßter habe ich sie "s. Z." besucht. Wir hatten auf Grund des Ausgestellten und der dazu gegebenen Erläuterungen den Eindruck, daß die Veranstalter den ganzen Tatbestand nur im Sinne der erwähnten, mit „historischer Sorglosigkeit" hergestellten Tafeln kannten.

Wie man übrigens bereits im Jahre 1895 in sachverständigen Kreisen die Stellung Skladanowskys zu seinen Vorgängern einschätzte, kann Herr Prof. Nießen am besten an dem Skladanowskyschen D. R. P. 88 599 erkennen; es beginnt mit den Worten:

„Den bisherigen Projektionsapparaten für die Wiedergabe von Serienaufnahmen bewegter Gegenstände haftete der Übelstand an, daß sie bei der Verwendung ein starkes Geräusch verursachten" usw.

Ob das letzte richtig ist, mag ununtersucht bleiben, auf alle Fälle aber setzt jenes D.R.P, für den 31. Oktober 1895 Projektionsapparate zur Wiedergabe der Reihenaufnahmen bewegter Gegenstände - heute würden wir kürzer sagen Kinoprojektoren - als bekannt voraus.

Einen klassischeren Zeugen in dieser Sache, als die Patentschrift des Herrn Skladanowsky selbst, kann es wohl kaum geben, ihn wird Herr Prof. Nießen wohl gelten lassen müssen.

Damit dem Deutschtum jetzt und in der Zukunft "kein" Schaden erwächst

Es ist von Seiten derer, die für Herrn Skladanowsky eintreten, der Versuch gemacht worden, und Herr Prof. Nießen tut dies auch, bedeutende Persönlichkeiten des deutschen öffentlichen Lebens, die selbstverständlich die Tatbestände in ihren Einzelheiten nicht kennen können und sich auf die Informationen nachgeordneter Stellen verlassen müssen, zu einer Anerkennung des Gedankens zu verleiten, daß Herr Skladanowsky den Film (soll natürlich heißen: die Kinematographie) erzeugt habe. Dies zu verhüten war der Anlaß, daß die Broschüre mit aller Ausführlichkeit in ihren wesentlichsten Punkten hier behandelt wurde. Es muß verhütet werden, daß aus der Skladanowsky-Legende, so wie sie Herr Prof. Nießen vorträgt, dem Deutschtum jetzt und in der Zukunft ein Schaden erwächst.

Dr. Carl Forch
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