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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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Von Erfindern und Patenten (im Jahr 1937)

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Ein paar Worte zur sogenannten „Erfindungshöhe" (Feb. 1937)

aus KINOTECHNIK Heft 3 / Febr. Berlin 1937

Es gibt wohl auf dem gesamten Patentgebiet keine so umstrittene Frage wie die nach der erfinderischen Leistung, die in einem Patent oder einer Anmeldung enthalten ist. Mangelnde Erfindungshöhe wird von Einsprechenden immer dann, manchmal natürlich auch mit einem gewissen Recht, behauptet, wenn es ihm selbst an geeigneten Vorveröffentlichungen mangelt.

Mancher Prüfer des Reichspatentamtes würde es mit der Angst bekommen, wenn er die Verwünschungen hören würde, die sich wegen einer bekannt gemachten Patentanmeldung gegen ihn richten. Wie liegen da die Dinge?

Die Abteilungen im Patentamt sind an das Patentgesetz gebunden. Wenn nach dem Gesetz eine Bekanntgabe beschlossen wird, so steht ja der betroffenen Industrie der Weg des Einspruchs offen. Wenn sich in diesem Verfahren der Stand der Technik als anders erweist, als er vom Prüfer angenommen wurde, so findet der Fall seine Berichtigung. Gegen die dann getroffene Entscheidung ist alsdann die Beschwerde zulässig.

Wird ein Patent trotz allem erteilt, so hat es damit auch meist seine Richtigkeit. Häufig wird bei der Beurteilung des erfinderischen Wertes von den Einsprechenden der Stand der Technik zur Zeit der Bekanntmachung zum Vergleich herangezogen anstatt sich in die Zeit des Tages der Anmeldung zurückzuversetzen. Das ist sicher manchmal sehr schwierig.

Ebenso ist aber auch die Aufgabe des Prüfers nicht leicht, denn er steht naturgemäß nicht so in der Praxis wie der Techniker der Industrie. Um so mehr müßte es sich die letztere angelegentlich sein lassen, die Sachbearbeiter des Reichspatentamtes in regelmäßigen Abständen in ihre Betriebe zu bitten und sie so auf dem laufenden zu halten. Auf diesem Wege könnte ein friedlicher, nutzbringender Austausch stattfinden zwischen Technik und Erfindungshöhe.

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Patentumschau (Juni 1937)

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Gasentladungsröhren als Projektionslichtquelle

Die Firma N. V. Philips’ Gloeilampenfabriken, Eindhoven, erhielt das Britische Patent Nr. 455815 vom 21. August 1935 auf die Verwendung von Hochdruck- Gasentladungslampen als Lichtquelle für Normalfilmprojektoren. Nach den verschiedenen Mitteilungen, die wir über die „Superhochdruck- Quecksllberdampflampe“ in den letzten Jahren gebracht haben *1), darf diese als bekannt vorausgesetzt werden.

Nach der in „Brit. J. Phot.“ vom 12. März 1937 veröffentlichten Patentschrift liegt die Bedeutung dieses Lampentyps für die Filmprojektion zunächst in der geringen Abgabe von Wärmestrahlen, die es ermöglicht, die Lichtquelle näher als bisher an den Kondensor heranzubringen und diesen klein (also auch billig) zu machen, ohne daß der Vorteil einer großen Apertur (sie kann bis 90° betragen) verloren ginge.

Weiter wird auf die hohe Leuchtdichte der Lichtquelle verwiesen; sie übersteigt bei wassergekühlten Hochdruckgasentladungsröhren mit verkürzter Entladungsstrecke, einem Betriebsdruck von über 6at bei Verwendung von Glühelektroden, die nur wenig über das sie umgebende verdampfende Metall (Quecksilber oder Amalgam) hervorstehen, 100.000 HK/mm2. Die spektrale Zusammensetzung des erzeugten Lichts soll für Projektionszwecke sehr günstig sein.
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Keine Wartung und keine Asche

Als weitere Vorteile werden hervorgehoben, daß sie keiner Regelung und keiner Wartung bedarf und keine Verbrennungsprodukte (Asche, Staub) erzeugt, die den Film beschädigen können.

Den größten Nachdruck aber legt die Patentschrift auf den geringen Raumbedarf des Lampenhauses; während der Abstand zwischen Kohlenbogen und Film 40 bis 70cm betragen muß, soll es möglich sein, mit der Entladungsrohre bis auf 5cm an den Film heranzugehen; in jedem Falle lägen die benötigten Ausmaße unter 25cm; der Rauminhalt des Lampenhauses kann bis auf 1000 cm3 herabgesetzt werden, was naturgemäß eine beträchtliche Raum- und Kostenersparnis bedeutet. In Bild 1 werden diese Verhältnisse verdeutlicht. Kb.
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Zur neuesten Patentstatistik (Report vom Juni 1937)

aus Heft 7 / Juni - Berlin 1937 von Diplomvolkswirt Erwin Barth
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Günstige Auswirkungen des neuen Patentgesetzes in der Kinotechnik

Trotz der kurzen Zeit des Bestehens hat sich das neue Patentgesetz vom 5. Mai 1936 bereits außerordentlich günstig ausgewirkt. Die zahlreichen Neuerungen, so insbesondere der verstärkte Erfinderschutz, die durchgreifenden Erleichterungen für minderbemittelte Erfinder, die Neuregelung des Lizenzwesens wie auch die Neuordnung des Anmelde- und Erteilungsverfahrens sowie des Gebührenwesens haben sich in der Praxis nicht nur bewährt, sondern die erfinderische Tätigkeit insgesamt gesehen angeregt.

So sind die zahlenmäßigen Ergebnisse der neuen Patentstatistik für das Jahr 1936 ganz besonders aufschlußreich, denn sie geben dieses Mal nicht nur einen Einblick in die technische Weiterentwicklung und die exakte technischwissenschaftliche Forschungsarbeit auf dem Gebiete des Filmwesens, sondern lassen die Auswirkungen des neuen Patentgesetzes wie auch des neuen Gebrauchsmustergesetzes erkennen.

Die Zahlen im Einzelnen

Von 1935 auf 1936 stieg die Zahl der Patentanmeldungen von 53592 auf 56163, die Zahl der bekanntgemachten Anmeldungen von 19175 auf 19922; die Zahl der erteilten Patente erhöhte sich von 14507 auf 14975, die der Zusatzpatente von 1632 auf 1775.

Dabei werden nach dem neuen Patentgesetz wesentlich größere Anforderungen an die Patentfähigkeit und Patenterteilung gestellt als früher. Bezeichnend ist, daß infolge der Neuregelung des Verfahrens die Zahl der Einsprüche von 11147 auf 11112, die Zahl der Beschwerden von 7078 auf 6030 zurückging; die Zahl der Löschungen erfuhr in dem erwähnten Zeitraum eine Verminderung von 17394 auf 15212.

Insgesamt waren am Jahresschluß 1936 85.608 Patente in Kraft. Die Zahl der Auslandspatente ist wiederum zurückgegangen, und zwar von 8912 auf 8800; hiervon entfielen auf die Vereinigten Staaten 1848, auf Frankreich 1329, auf die Schweiz 1281, auf Großbritannien 1103, auf die Niederlande 488, auf Österreich 477, die Tschechoslowakei 400, auf Italien 367, auf Schweden 365, auf Ungarn 205, auf Belgien 204 und Dänemark 113.
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Die Patentklasse 57 steht für Kinotechnik

Für die Kinotechnik ist die Patentklasse 57 zuständig, die die gesamte Kinematographie einschließlich des Bildtonfilms, daneben aber auch noch verwandte Gebiete wie z. B. die Photographie umfaßt.

Von 1935 auf 1936 ist die Zahl der einschlägigen Patentanmeldungen von 1310 auf 1333 angestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Patenterteilungen von 396 auf 442 gestiegen, trotz der in dem neuen Patentgesetz verschärften Prüfungsbedingungen.

Das Verhältnis zwischen Patentanmeldungen und Patenterteilungen ist demnach für die Kinotechnik außerordentlich günstig und zudem neuerdings noch besser geworden. Klar ersichtlich ist hieraus, daß die zur Anmeldung gelangenden Patente sorgfältig vorbereitet und durchgearbeitet sind.

Insgesamt wurden in der Patentklasse 57 bis einschließlich 1936 30829 Patente angemeldet und 10873 Patente erteilt. Die Zahl der Löschungen belief sich 1936 auf 351. In Kraft waren am Jahresschluß 1936 2148 Patente.
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Mehr Patente - dafür weniger Gebrauchsmuster

Nach Lage der Dinge treten auf dem Gebiet der Kinotechnik die Gebrauchsmuster zurück. Das neue Gebrauchsmustergesetz hat insofern zu einer bemerkenswerten Entwicklung geführt, als von 1935 auf 1936 die Zahl der Gebrauchsmusteranmeldungen von 1243 auf 1236 zurückging, gleichzeitig jedoch die Gebrauchsmustererteilungen von 863 auf 886 stieg.

So hat sich zwischen Gebrauchsmusteranmeldungen und -erteilungen ein äußert günstiges Verhältnis herausgebildet. Dabei darf nicht übersehen werden, daß auch das neue Gebrauchsmustergesetz eine verschärfte Prüfung der Anträge auf Gebrauchsmustererteilungen vorsieht.
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Die erwähnten Patente und Gebrauchsmuster erstrecken sich in der Hauptsache auf den Bildtonfilm und zwar auf Verfahren und Hilfsmittel für die Aufnahme, Wiedergabe, Vervielfältigung und Nachbehandlung von Bild- und Tonaufzeichnungen, auf das Nachsynchronisieren, Markieren, Schneiden und Kleben von Bildtonfilmen, auf Verfahren zur Aufnahme von Tricktonfilmen, auf das Ein- und Ausschalten von Einzelgeräten, auf Kontaktvorrichtungen, weiterhin auf Mittel zum Synchronantrieb und zum Wiederherstellen des Gleichlaufes von Bild- und Tonträgern, auf Kontrollmittel für den Gleichlauf bzw. für die Übereinstimmung von Bild und Ton, schließlich noch auf den Zusammenbau von Kinematograph mit Tongerät für gemeinsamen Bild- und Tonträger sowie auf Mittel zur Bewegung des gemeinsamen Bildtonträgers.
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  • Anmerkung : Das ist wirklich ein einziger Satz !

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Wirklich jede Menge an neuen Themen

Weitere Neuerungen betreffen farbenkinematographische Verfahren, Vorrichtungen zum Entwickeln von Filmbändern, Vorrichtungen zum Prüfen, Schneiden und Verbinden von Filmbändern sowie Kopiermaschinen für Filmbändern.

Weitere Patente und Gebrauchsmuster beziehen sich auf die räumlich wirkende Kinematographie, auf Antriebswerke und Getriebeteile für kinematographische Aufnahme- und Wiedergabegeräte, auf die Regelung des Bildbandes im Bildfenster, auf Bildbandführungsmittel, auf Einrichtungen zur Verhütung des Flimmerns, auf Steuermittel und Markierungen am Filmband, auf Bildbandbehälter sowie auf Einrichtungen zum Umspulen von Filmbändern, auf Projektionslampen, Zeitlupen u. dgl.

Einige Patente und Gebrauchsmuster erstrecken sich auf Einrichtungen zum Verhindern und zum Löschen von Filmbränden, sowie die feuersichere Lagerung von Filmen.

Von Bedeutung sind eine Reihe Neuerungen an Einrichtungen und Verfahren für Kombinations-, Trick- und Zeitrafferaufnahmen, sowie an Einrichtungen für Titel- und Textaufnahme und -Wiedergabe. Schließlich betreffen einige Patente und Gebrauchsmuster Verschlüsse, insbesondere Umlaufverschlüsse, die Gestaltung der Bildbänder, vor allem Randverstärkungen sowie Bildschaugeräte, Mutoskope u. dgl. in Verbindung mit Tonwiedergabeapparaten.

Die Absätze haben keinen Anspruch auf lückenlose Darstellung

Die vorstehenden Feststellungen können nicht Anspruch auf lückenlose Darstellung aller auf dem Gebiete der Kinotechnik im Jahre 1936 erteilten Patente und Gebrauchsmuster erheben, wenngleich die wichtigsten Fachgebiete hervorgehoben wurden. Mit Befriedigung kann festgestellt werden, daß nach den jüngsten statistischen Ergebnissen der verstärkte Erfinderschutz bereits eingesetzt hat und die auf das neue Patentgesetz wie auch auf das neue Gebrauchsmustergesetz gesetzten Erwartungen sich bereits erfüllt haben, wenn auch die zu erwartenden Auswirkungen erst nach einer Übergangsperiode in der nächsten Zeit in ganzem Umfange in Erscheinung treten können.

geschrieben von Diplomvolkswirt Erwin Barth im Juni 1937 ........

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Alexander Ernemann erhält die Oskar-Messter-Medaille

aus „Kinotechnik" Heft 12 / Nov. Berlin 1937

Anläßlich der 1. Jahrestagung der DKG ist dem "Betriebsführer" der Zeiß-Ikon A.G. die Oskar-Messter-Medaille von Oskar Messter selbst mit folgenden Worten überreicht worden:

Die Deutsche Kinotechnische Gesellschaft verleiht die Oskar-Messter-Medaille für Verdienste um die Kinematographie Herrn Alexander Ernemann, Betriebsführer Zeiß-Ikon Aktiengesellschaft in Dresden, anläßlich des 75jährigen Bestehens dieser Firma.

Es begann im Jahre 1902

Im Jahre 1902 hat die Firma „Heinrich Ernemann Aktiengesellschaft für Kamera-Fabrikation“ ihrem Betriebe eine Abteilung für die Konstruktion und Fabrikation von kinematographischen Apparaten angegliedert.

Unter der Leitung des Gründers dieser Firma, des Herrn Kommerzienrats Heinrich Ernemann, des Vaters des jetzigen Betriebsführers und damaligen Ehrenmitgliedes der Deutschen Kinotechnischen Gesellschaft, sind die ersten deutschen Schmalfilmapparate für Amateure entstanden.

Das sogenannte Einlochkino jener Zeit kann als ein Vorläufer der heutigen Schmalfilm-Apparate angesprochen werden. Hand in Hand mit der Fabrikation dieser Apparate ging der Vertrieb von Schmalfilmen, für deren Herstellung eine eigene Kopieranstalt eingerichtet. Unter der verantwortlichen Leitung von Alexander Ernemann hat sich im Jahre 1907 die Angliederung von Normalfilm-Projektoren zum Gebrauch in Kinotheatern vollzogen.

1909 - der Ernemann-Stahlprojektor „Imperator“

Es entstand das Modell einer neuen Projektionsmaschine, der Ernemann-Stahlprojektor „Imperator“, der zuerst im Jahre 1909 auf dem europäischen und später auf dem Weltmärkte dem deutschen feinmechanischen und optischen Gewerbe im In- und Auslande höchste Anerkennung gebracht hat.

Während die meisten Betriebe der Kinotechnik in der Vorkriegszeit auf rein handwerksmäßiger Grundlage aufgebaut waren, begann Alexander Ernemann bereits vor dem Kriege sich die Erfahrungen wissenschaftlicher Forschung zunutze zu machen.

Unter dieser neuen Richtung entstand in den Jahren 1913 bis 1916 die Zeitlupe von Dr. H. Lehmann, einem wissenschaftlichem Mitarbeiter der Firma Ernemann.
Zahlreiche neue Erfahrungen auf dem Gebiete der Hochfrequenzaufnahmen verdankt die Wissenschaft und Technik diesem Instrument.

Es ist das Verdienst von Alexander Ernemann um die Kinematographie, die Belange der Kinotechnik aus der deutschen photographischen Industrie herausgehoben und tatkräftig gefördert zu haben, indem er im besonderen diese Industrie auf die Konstruktion und Fabrikation von Kinomaschinen hingelenkt und damit den Grund gelegt hat, für die heutige Weltgeltung deutscher Film-Projektoren.

75 Jahre Zeiß Ikon und Vorgängerfirmen

Das Jahr 1937 ist für das weltbekannte Industriewerk deutscher Photo- und Kinotechnik ein wichtiges Jubiläumsjahr. Unter Einschluß ihrer Vorgängerfirmen kann die Zeiß Ikon AG in diesem Jahr auf ein 75jähriges Bestehen zurückblicken.

Im Jahre 1862 legte Richard Hüttig zusammen mit einem Gehilfen in Berlin den Grundstein zu der späteren Camerafabrik von R. Hüttig & Sohn. Als die photographische Industrie sich mehr und mehr zu entwickeln begann und besonders in Dresden Trockenplatten- und Photopapier-Fabriken entstanden, wurde die Fabrik im Jahre 1887 nach Dresden verlegt.

Im Jahre 1909 fand unter Führung von Carl Zeiß, Jena, eine Vereinigung der Firmen R. Hüttig & Sohn, Dr. R. Krügener, Emil Wünsche, Palmos AG und G. Zulauf & Co., Zürich, statt. Die neue Firma erhielt den Namen Ica AG (Internationale Camera Aktiengesellschaft).

Im Jahre 1926 wurden die Firmen Optische Anstalt C.P. Goerz AG, Berlin-Friedenau, Heinrich Ernemann AG, Dresden, Contessa Nettel-Werke AG, Stuttgart, mit der Ica AG, Dresden, zu der heutigen Zeiß Ikon AG in Dresden zusammengeschmolzen.

Im Jahre 1927 wurde auch die zum Goerz-Konzern gehörige AG Hahn für Optik und Mechanik in Kassel in die Zeiß Ikon AG aufgenommen, ebenso wie die zum gleichen Konzern gehörigen Goerz Photochemischen Werke - das heutige Filmwerk der Zeiß Ikon AG in Berlin-Zehlendorf.
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Voher war die Kameraherstellung das Hauptprodukt

Wenn die Vorgängerfirmen der Zeiß Ikon AG auch in erster Linie mit der Kameraherstellung beschäftigt waren, so tauchten schon um die Jahrhundertwende die ersten Ansätze zu einer Kinofabrikation bei der Firma Heinrich Ernemann AG auf.

Es handelte sich hierbei um den "Ernemann-Kino", einen Amateur-Apparat, der sich des 17,5mm breiten sogenannten Einlochfilmes bediente. Seine erste Vorführung erlebte dieser Apparat im Jahre 1903 in Dresden.

Die erfolgreichen Arbeiten auf dem Gebiete des Schmalfilms veranlaßten die Firma Ernemann, in den Jahren 1907 und 1908 mit der Konstruktion von Kinotheater-Maschinen zu beginnen.

Im Jahre 1909 brachte sie als „Imperator-Stahl-Projektor“ eine Projektionsmaschine für Kinotheater auf den Markt, die - ganz aus Eisen, Stahl und Bronze gebaut - alle damals vertretenen Modelle an Präzision des Bildstillstandes, Geräuschlosigkeit des Ganges, Haltbarkeit und Bequemlichkeit der Bedienung bei weitem übertraf.

Der Imperator ist das klassische Modell einer Theatermaschine aus der Vorkriegszeit (also vor dem 1. Weltkrieg) geworden, das sich in kurzer Zeit nicht nur die deutschen, sondern auch die ausländischen Kinotheater eroberte. Es blieb noch lange Zeit nach dem Kriege eine Standardkonstruktion, die zahlreiche Nachahmungen gefunden hat.

Nach dem Kriege nahmen neben den kinematographischen Maschinen der Firma Ernemann die Hahn-Goerz-Erzeugnisse eine bemerkenswerte Stellung in der kinotechnischen Industrie ein. Die Hahn-Goerz-Maschinen waren gekennzeichnet durch die Verwendung von Schraubenradgetrieben in geschlossenen öldichten Behältern mit selbsttätigem Ölumlauf.

Von der Firma Hahn Goerz wurde im Jahre 1921 auch die erste deutsche Spiegelbogenlampe, die Artisol-Lampe für Kinobetrieb auf den Markt gebracht.

Der "Monopol-Projektor" sowie der "Kinamo"

Von den kinotechnischen Erzeugnissen der Ica sind besonders erwähnenswert der "Monopol-Projektor" für Schul- und Heimkinozwecke sowie der "Kinamo", die erste deutsche Amateur-Kamera mit Federwerksantrieb.

Nach der Bildung der Zeiß Ikon AG wurde für den kinotechnischen Fabrikationszweig die „Fachkino-Abteilung“ geschaffen, die sich mit dem Vertrieb der Apparate und Maschinen für die Theaterkinematographie befaßt, während die für Amateur-, Lehr- und Werbezwecke bestimmten Erzeugnisse von der „Proki-Abteilung“ vertrieben werden.

Die Abteilung „Wsssenschaftliche Instrumente“ befaßt sich mit dem Vertrieb wissenschaftlicher Apparate wie Zeitlupe, Sensitometer, Densographen. Die Fabrikationswerkstätten der Firma befinden sich in Dresden, Berlin und Stuttgart. Die Gefolgschaft des Werkes zählt z. Z. mehr als 7000 Mitglieder

In der Entwicklung der Zeiß Ikon AG spiegelt sich so recht der gewaltige Aufschwung der deutschen Photo- und Kinotechnik, an dem sie selbst so hervorragenden Anteil hat. Ihr unermüdliches Streben, die technische Entwicklung vorwärts zu treiben, das vor nicht langer Zeit erst überraschende Erfolge auf dem Gebiete des plastischen Films gebracht hat, wird ihr immer eine führende Stellung in der photographischen und kinotechnischen Industrie der ganzen Welt sichern.

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