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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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Über die geräuscharme Aufstellung von Film-Projektoren

Heft 9 / September Berlin 1941 von Gerhart Goebel.

In den letzten Jahren sind eine Reihe von Verfahren entwickelt worden, um Maschinen in Gebäuden, vor allem auf Geschoßdecken so aufzustellen, daß praktisch weder hörfrequente (d. h. Schall-) noch unterhörfrequente (d. h. „mechanische") Schwingungen von der Maschine auf das Bauwerk übertragen werden.

Da sich der Idealfall, die Maschine frei im Raum schwebend zu lagern, natürlich nicht verwirklichen läßt, so laufen alle diese Isolierungsverfahren darauf hinaus, die störende Maschine weich-elastisch aufzustellen, so daß sie Bewegungsmöglichkeiten nach allen 6 Freiheitsgraden erhält und keinerlei Zwang auf das Mauerwerk ausüben kann.

Auf Filmvorführ-Maschinen angewandt

....... würde das besagen, daß man der ganzen Maschine und damit auch ihrer optischen Achse eine mehr oder weniger beliebige Bewegungsmöglichkeit relativ zur Bildwand einräumen müßte, während man anderseits verlangt, daß das Bild im Bildfenster während der Protektion relativ zur optischen Achse der Maschine absolut stehen soll.

Diese beiden einander entgegenstehenden Forderungen scheinen der Grund dafür zu sein, daß sich die Isoliertechniker bisher an das Problem der Isolierung von Kinomaschinen noch nicht mit der ihnen sonst eigenen Beharrlichkeit herangewagt haben.

Hinzu kommt allerdings, daß bei Projektoren infolge des Fehlens größerer hin- und hergehender Massen praktisch keinerlei Trägheitskräfte auftreten und daß selbst die durch schlecht ausgewuchtete Triebwerksteile, Motorenanker u. dgl. möglicherweise hervorgerufenen mechanischen Erregungen nie ausreichen, um merkbare unterhörfrequente Schwingungen der Gebäudemassen hervorzurufen.

Hinsichtlich der Nichtübertragung hörfrequenter Schwingungen (Luft- und Körperschall) von der Maschine auf das Bauwerk scheinen bisher weder vom Theaterarchitekten noch vom Wiedergabetechniker allzu hohe Anforderungen gestellt worden zu sein.

Ein Störgeräuschpegel von etwa 30 phon zugelassen

Das ist ohne weiteres erklärlich, wenn man bedenkt, daß für ein Tonfilm-Theater ein Störgeräuschpegel von etwa 30 phon zugelassen werden kann. Deshalb reicht für die Aufstellung von Theatermaschinen mit ihrem an sich (durch Kapselung, Riemenantrieb usw.) schon geringen Störgeräuschpegel eine Luftschalldämmung durch die zwischen Bildwerfer- und Zuschauerraum bestehende Wand (mit feuerpolizeilich vorgeschriebener Mindest-Mauerstärke) vollkommen aus, während gegen die Übertragung von Körperschall eine zwischen dem Maschinenfundament und dem Gebäude liegende Platte aus Kork oder einem ähnlichen Dämmstoff ausreichenden Schutz bietet.

Anmerkung : Kork war bereits damals ein sehr rarer zu importierender Werkstoff

Wesentlich ungünstiger liegen die Verhältnisse bei der Aufstellung von Maschinen für Sonderzwecke, beispielsweise für interne Vorführungen, für das Nachtonen (Synchronisieren) stummer Kopien usw.

Gerade im letzten Fall treten besondere Schwierigkeiten auf; denn einmal darf die höchstzulässige Störlautstärke im Besprechungsraum 10 ... 12 phon nicht überschreiten, und anderseits müssen die Maschinen für Synchronzwecke mit einem schlupffreien Antrieb (Gelenkkette, Zahnradgetriebe) versehen werden, der trotz der Verwendung von Rohhaut-, Novotext- o.a. nichtmetallischen Rädern einen höheren Störgeräuschpegel erzeugt als der für Theatervorführung ausreichende Riemenantrieb oder die direkte Kupplung des Flanschmotors mit der Maschine.

Ganz besondere Anforderungen im Synchronstudio

Hinzu kann die Notwendigkeit kommen, bei Zweiband-Vorführungen wahlweise mit zwei Maschinen phasengleich zu fahren. Dazu werden die Maschinen entweder durch eine Welle mechanisch oder durch zwei 5ynchron-Haltemotoren elektrisch starr miteinander gekuppelt. Die Haltemotoren, die in ihrer Wirkungsweise etwa dem La-Courschen Rade entsprechen, werden einfach in die Antriebsketten der Projektoren eingeschteift und laufen bei Einbandvorführung leer mit.

Die Kupplung der Maschinen durch Haltemotoren hat gegenüber der Kupplung durch eine Welle den Vorteil, daß man den Phasengleichlauf der Motoren durch einen einfachen Schalter nach Belieben herstellen oder aufheben kann.

Endlich werden bei kleineren Ateliers oft aus wirtschaftlichen Gründen für den intermittierenden Aufnahmebetrieb nicht immer so hochwertige gekapselte Maschinen beschafft wie für den Dauerbetrieb im Theater, so daß man also im allgemeinen bei Ateliermaschinen mit einem höheren Störgeräuschpegel wird rechnen müssen als bei Theatermaschinen, eine Tatsache, die allerdings von den Wiedergabetechnikern nicht immer von vornherein betont wird.
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Der Architekt ist gefordert

Deshalb kann es sehr wohl vorkommen, daß der Architekt beim Bau eines Synchron-Ateliers oder eines ähnlichen Sondervorführraumes hinsichtlich der Schalldämpfung des Maschinengeräusches keinerlei andere Maßnahmen vorsieht als beim Bildwerferraum eines Theaters, während anderseits der Filmtechniker im Vertrauen darauf, daß der Architekt wohl schon von anderer Seite auf die bei Ton-Ateliers notwendige ausreichende Schalldämmung zwischen Bildwerfer- und Besprechungsraum hingewiesen sei und entsprechende bauliche Maßnahmen getroffen habe, seine Maschinen genau nach den für Theater geltenden Richtlinien aufstellt.

D. h., die Projektoren werden mit einzementierten Steinschrauben auf einer Betonplatte P (Bild 1) von etwa 15cm Stärke befestigt, die mittels einer Korkschicht von 2 ... 3cm Dicke vom Gebäude „isoliert" wird. Bei nachträglichem Einbau der Maschinen in ein fertiges Gebäude muß vorher meist im Bildwerferraum ein Podest zur Erzielung des notwendigen Abstandes der optischen Achse vom Fußboden errichtet werden. Dazu wird empfohlen, auf der Geschoßdecke oder dem Boden einen Trog T aus Ziegelsteinen aufzumauern, der mit trockenem Sand gefüllt wird. Auf dieser Sandlage S (Bild 1) schwimmt dann die Betonplatte mit der Korkunterlage so, daß eine unmittelbare Berührung zwischen der Platte und dem Mauerwerk nirgends stattfinden kann.

Obwohl eine solche Aufstellung: Beton - Kork - Sand - Mauerwerk in der Wiedergabetechnik als „gut" bezeichnet wird, ist sie für Tonaufnahmeräume nicht zulässig; denn Kork und die daraus hergestellten künstlichen Isolierplatten mit einer Zwischenlage aus Fasergeflecht besitzen eine viel zu geringe Zusammendrückbarkeit, als daß sie bei den auftretenden Erregungen eine wirksame Schalldämmung ergäben. (Die Rolle des Sandes als Dämmstoff ist zumindest umstritten.)

Trotzdem kann natürlich bei sonst günstigen baulichen Verhältnissen diese Aufstellungsart eine Körperschallübertragung von der Maschine auf den Besprechungsraum verhindern, wenn nämlich das ganze Gebäude von vornherein für Synchronisierzwecke geplant war und mit einem hohen Sicherheitsfaktor gegen Schallübertragung gerechnet wurde.

Immer noch 25 ... 30 phon im Aufnahmeraum

In allen anderen Fällen wird sich jedoch beim Betrieb der Maschinen ein recht erhebliches Störgeräusch in der Größenordnung von 25 ... 30 phon im Aufnahmeraum bemerkbar machen, insbesondere beim Einbau der Projektoren in ein früheres Wohn- oder Bürogebäude. Es tritt dann die Frage auf, wie dies störende Geräusch ohne weitere große bauliche Maßnahmen beseitigt werden kann.

Zunächst müssen natürlich zur Luftschalldämmung die Wanddurchbrüche für die Kabinenfenster nicht nur auf der Bildwerferseite mit den feuerpolizeilich vorgeschriebenen Glasscheiben in eisernen Fallklappenrahmen versehen sein, sondern die Öffnungen müssen auch nach dem Aufnahmeraum hin noch mit ausgesuchten, optisch einwandfreien Spiegelglasscheiben von mindestens 6mm Stärke verschlossen werden.

Die Scheiben werden zwischen einem in die Wand eingelassenen und einem aufschraubbaren Holzrahmen in Weichgummistreifen W (Bild 2) (nicht in Schwammgummi oder Filz!) gelagert. Die Innenflächen der Mauerdurchbrüche können überdies noch mit einem dunklen, schallabsorbierenden Werkstoff ausgekleidet werden.

Der gelegentlich empfohlene Ausweg, den im ganzen als störende Schallquelle betrachteten Bildwerferraum innen mit einer sehr starken Nachhalldämpfung zu versehen, führt naturgemäß zu keiner merkbaren Störschalldämmung im Studio, weil erfahrungsgemäß fast nur Körperschall übertragen wird.

Dagegen wirkt sich diese Nachhalldämpfung (z. B. Glaswolle + Gittermetall o. dgl.) sehr wohltuend für den Vorführer aus, weil er in einem solchen nachhallgedämpften Maschinenraum nicht nur die Tonwiedergabe durch den Kontrollautsprecher besser beurteilen kann, sondern überhaupt unter viel angenehmeren Bedingungen arbeitet als in einem halligen Raum.

Aber abgesehen von diesen Vorteilen kann natürlich - wie gesagt - eine Dämmung des auf den Aufnahme-raum übertragenen Störgeräusches durch diese Maßnahme nicht erreicht werden.
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Ein toller Vorschlag zum Test .....

Daß von den Maschinen hauptsächlich Körperschall übertragen wird, läßt sich leicht dadurch nachweisen, daß man den Projektor während des Betriebes durch ein paar Mann anheben und frei schwebend halten läßt.

Anmerkung : Auch eienernemann VIIB wiegt an die 100 Kilo und ist im Betrieb ziemlich heiß.

Der Störpegel im Atelier wird dann in den meisten Fällen auf ein betrieblich ohne weiteres erträgliches Maß zurückgehen, d. h. unter die Grenze der Mikrophon-Empfindlichkeit absinken. Es braucht dann nur noch die Wirkungsweise einer solchen freischwebenden Lagerung mit technischen Mitteln weitgehend nachgebildet zu werden.

Zu diesem Zweck wird zunächst jede Maschine für sich ohne Zwischenlage mittels Steinschrauben auf einer in besonderer Form gegossenen ocer gestampfien, armierten Betonplatte von mindestens 100x80x15 cm befestigt. Die Breite der Platte soll nicht größer als 80 cm gewählt werden, damit der Vorführer nicht während des Betriebes darauf tritt.

Die Zutaten

Als weich-elastische Zwischenglieder zwischen dieser Grundplatte und dem Podest oder dem Boden des Bildwerferraumes dienen Schwingmetall-Klötze d. h. Weichgummiquadern von etwa 4x5x5cm, die oben und unten mit einvulkanisierten Metallauflageflächen versehen sind.

Je nach den Angaben der Lieferfirma werden 4...6 solcher Schwingmetall-Klötze in gleichmäßigen Abständen einfach unter die längskanten der Fundamentplatte geschoben. Die Maschine ruht also mit ihrer Grundplatte ohne zusätzliche Befestigung lediglich durch ihr Eigengewicht auf diesen Puffern und muß bei starken mechanischen Erregungen (etwa durch Schaukeln mit der Hand) Schwingungen von 1...2cm Amplitude, gemessen in Höhe der optischen Achse, ausführen können.

Auch beim Andrehen mittels Handkurbel (Bauer B8 zum Beispiel) führt die Maschine bei dieser Aufstellung natürlich mechanische Schwingungen aus, die sich in einem starken Schwanken des Bildes bemerkbar machen würden, wenn beim Anfahren bereits projiziert würde.

In Wirklichkeit ist aber während des Anlaufs sowohl die Zentrifugal-Feuerschutzklappe als auch der Katzenaugenverschluß zwischen Lampenhaus und Bildfenster noch geschlossen. Außerdem klingen die beim Ankurbeln erregten Schwingungen bereits ab, bevor der Vorführer den Verschluß geöffnet hat.

Nach etwa 2m Filmvorspann führte der Rahmen des auf die Leinwand projizierten Bildfensters nur noch Schwingungen aus, deren Amplituden innerhalb der Bildstand-Toleranz der Maschine liegen, sofern die Projektionsentfernung 15m nicht überschreitet. (Größere Entfernungen werden bei nachfraglichem Einbau von Ateliermaschinen für derartige Sonderzwecke ohnehin nicht zur Verfügung stehen.)

Die Bildfensterschwingungen können leicht durch ein ins Fenster gebrachtes Fadenkreuz aus Draht auf der Leinwand kontrolliert werden.

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