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Das Fernsehen in Deutschland bis zum Jahre 1945
(01) Grundbegriffe

Je rascher sich eine Technik entwickelt, um so mehr pflegt man - sei es aus Zeitmangel, sei es aus Interesselosigkeit oder Unvermögen - ihre Terminologie zu vernachlässigen. Man hat die Frage „Was ist Fernsehen?" aufgeworfen, ohne, sie befriedigend zu beantworten [4], man hat den Gegensatz zwischen dem durch ein Fernrohr vermittelten optischen und dem elektrischen Fernsehen betont, man hat den Unterschied zwischen Fernsehen und Bildtelegraphie herausgearbeitet [5] oder die Gleichzeitigkeit zwischen Bildaufnahme und -wiedergabe als Merkmal des Fernsehens hervorgehoben. Man hat schließlich das Fernsehen einfach als elektrisches Nachrichtenmittel definiert [6], dabei jedoch übersehen,daß es heute noch keine befriedigende Erklärung des Begriffs: Elektrische Nachrichten- oder besser Fernmeldetechnik gibt.

R. Franke - der Schöpfer des Wortes

Der Schöpfer des Wortes, R. Franke, faßte darunter 1911 die Fernsprechtechnik, die Telegraphentechnik, die Signaltechnik, die Fernsteuerungen, den feinmechanischen Werk- und Gerätebau und sogar die mechanische Schnellnachrichten- Übermittlung zusammen [7].

Es trifft jedoch sicherlich nicht zu, daß diese Definition - wie W. Waldow meint - „wohl auch heute noch richtig" sei [8]; muß er doch zugeben, daß „manche neue Namensgebungen an die Stelle der obigen getreten sind, wie z. B. elektrische Übertragungstechnik, Funktechnik usw." Wenn Waldow glaubt, daß „diese Namen nur eine andere Abgrenzung innerhalb des Gesamtrahmens" vornehmen und von einem anderen Gesichtspunkt bei ihrer Betrachtung ausgehen, „ohne eine wesentliche Änderung innerhalb des Ganzen herbeizuführen", so übersieht auch er, daß eine eindeutige Formulierung des „Gesamtrahmens" Fernmeldetechnik in der - wie Franke ausdrücklich betont - „zwanglosen" Zusammenfassung bestimmter Gebiete der Schnellnachrichtentechnik doch anscheinend noch gar nicht gegeben werden sollte.

Das Wesen des Fernmeldebegriffs erfassenden Definition

Später scheint weder im technischen noch im rechtswissenschaftlichen Schrifttum ein Bedürfnis nach einer das Wesen des Fernmeldebegriffs erfassenden Definition bestanden zu haben. Selbst der Gesetzgeber begnügte sich im Interesse der Wahrung staatlichen Hoheitsrechtes lediglich mit einer Interpretation des Begriffs „Fernmelde-Anlagen", worunter „Telegraphenanlagen für die Vermittlung von Nachrichten, Fernsprech-Anlagen und Funkanlagen" verstanden werden sollen [9]. .
Diese „durch und durch verunglückte Fassung des ersten Satzes des FAG" ist - wie G. Neugebauer mit Recht feststellt - alles andere als eine Begriffsbestimmung; sie ist „nicht einmal eine richtige Aufzählung der damals hauptsächlichen Arten von Fernmeldeanlagen" [10].
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Neugebauer selbst hat als Kennzeichen einer Übermittlung durch Fernmeldeanlagen das Zusammentreffen zweier Grundmomente herausgestellt, und zwar: „Vollkommenes Fehlen einer gegenständlichen Beförderungsleistung und ferner Fachbildung (Reproduktion) der Sendung am Empfangsort" [11], eine Auffassung, die offenbar zurückgeht auf eine Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1889 [12] und an der „seitdem in der Reichspostverwaltung als Dogma festgehalten wurde".
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Der Stand von 1953

Eine dem gegenwärtigen Stande der Technik entsprechende Definition des Fernmeldebegriffs müßte selbstverständlich die vom Gesetzgeber im FAG gegebene Interpretation einschließen; sie müßte anderseits auch alle zukünftigen, auf etwaigen neuen Erfindungen beruhenden Fernmelde- Einrichtungen erfassen, um sie der Fernmeldehoheit des Staates zu unterwerfen. Ersetzt man in der klassischen Definition das rein äußerliche, anscheinend nur zur Abgrenzung der elektrischen gegenüber der mechanischen Schnellnachrichten- Übermittlung hervorgehobene Merkmal des Wegfalls eines körperlichen Nachrichtenträgers durch die Vorstellung vom Energietransport und den nicht sehr glücklichen, offenbar dem Urheberrecht entnommenen Begriff der Nachbildung durch den der Umwandlung, so kann man jede Fernmeldeanlage definieren als technische Einrichtung zur gegenseitigen quantitativen oder qualitativen Umwandlung des sinnlich wahrnehmbaren Informationsinhaltes einer Nachricht einerseits und beliebiger, über den unmittelbaren Wahrnehmungsbereich der menschlichen Sinnesorgane zu übertragender Energieformen anderseits.

Liegt die Nachricht als reelles optisches oder körperliches Bild vor, dessen Informationsinhalt - nach einem alten chinesischen Sprichwort - größer ist als der von tausend Wörtern, so hängt es vom beabsichtigten Zweck oder von der Durchlässigkeit der zur Energieübermittlung benutzten Übertragungskanäle ab, ob diese Umwandlung langsam, etwa mit 1/4 dm hoch2 /min über ein wiederum körperlich zu fixierendes Zwischenklischee vor sich gehen muß oder so schnell stattfinden kann, daß das menschliche Auge dank seiner Trägheit (Visionspersistenz) den Informationsgehalt des Bildes unmittelbar wahrnimmt. Im ersten Falle spricht man von Bildtelegraphie, im letzten von Fernsehen.

"Bildtelegraphie" und "Fernsehen"

Wann dieses Wort zum ersten Male gebraucht worden ist, läßt sich nicht mehr feststellen. Ende des vorigen Jahrhunderts ist es im deutschen Fachschrifttum bereits allgemein gebräuchlich. Wahrscheinlich ist es - ähnlich wie das Wort „Fern-Sprecher" - einfach durch Verdeutschung einer Erfindungsbezeichnung, z. B. des „elektrischen Teleskops", entstanden. Im Auslande bezeichnete man noch 1908 das Verfahren als „Seeing by Electricity", „Distant electric vision" [111], „Vision ä distance" oder ähnlich. Der Begriff „Television" wird - als wörtliche Übersetzung des deutschen Wortes „Fernsehen" - offenbar zuerst 1922 von N. Langer gebraucht [13].

Über die Definitionen

Für die erwähnte Umwandlung muß der Inhalt des fernzusehenden Bildes in wohldefinierte, gleich große Elemente oder Bildpunkte zerlegt werden. Die Gesamtheit aller Bildelemente bezeichnet man als Raster. Man muß sich aber darüber klar sein, daß der Fernseh-Raster - außer dem Namen - nichts mit dem in der Autotypie benutzten Raster zu tun hat; denn dieser dient dazu, die Halbtonflächen eines Photogramms zur Wiedergabe durch Druckerschwärze in druckfähige Punkte gleicher Schwärzung, aber verschiedener Ausdehnung zu zerlegen, jener dagegen löst das zu übertragende Bild in Elemente gleicher Größe, aber verschiedener Helligkeitswerte auf.
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Die Quellen des Sprachgebrauches

Die Seite, auf der die Helligkeitswerte des fernzusehenden Bildes in - beispielsweise - elektrische Impulse umgewandelt werden, soll - entsprechend dem Sprachgebrauch in der Telegraphie - als Geberseite bezeichnet werden, das Ende des Übertragungsweges, wo die Impulse wieder in ein Bild umgewandelt werden, als Wiedergabeseite. Diese und die folgenden Definitionen sind natürlich mehr oder minder willkürlich, sie haben sich jedoch bei der Sichtung und Ordnung des Fernsehmaterials aus 75 Jahren als zweckmäßig erwiesen, um Bezeichnungen, „über die zur Zeit noch keine volle Übereinstimmung bei den Fachleuten herrscht, einheitlich festzulegen und in ihrer Bedeutung einzugrenzen, damit Mißverständnisse, hervorgerufen durch doppelsinnige oder mehrfach verwendete Ausdrücke für die gleiche Sache, von vornherein ausgeschaltet werden" [15].
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Sieht man auf beiden Seiten einer Fernseh-Anlage so viele Organe zur gegenseitigen Umwandlung von Helligkeitswerten und elektrischen Größen vor, wie man Bildelemente gewählt hat, so spricht man von einem Vielzellen- oder besser Zellenraster-Fernseher. Steht - im anderen Extremfalle - nur ein Organ zur Umwandlung des Bildinhalts in proportionale Spannungs- oder Stromwerte zur Verfügung, so müssen durch einen besonderen Bildfeldzerleger sämtliche Bildelemente der Reihe nach auf dieses eine Organ einwirken können.

Bezeichnungen im Schrifttum

Derartige Bildabtaster werden im Schrifttum bald nach konstruktiven Merkmalen, bald nach dem Medium, mit dem sie arbeiten, bald nach dem Gegenstand, der abgetastet wird, benannt. (Unser Schrifttum beginnt hier ganz am Ende.)

Hier sollen sie einheitlich nur nach dem abgetasteten Objekt bezeichnet werden. Abtastendes Medium oder bauliche Einzelheiten werden lediglich als weiteres Unterscheidungsmerkmal hinzugefügt werden.

Über die Begriffe - wie wir sie hier benutzen

Das Wort „Sender", das im Schrifttum wahllos bald - als „Fernsehsender des Reichspost- zentralamtes" - für einen Filmabtaster, bald - als „Fernsehsender der Reichspost" - für eine Anlage zur Erzeugung einer drahtlos ausstrahlbaren, mit Bild oder Tonsignalen modulierbaren Hochfrequenzschwingung benutzt wird, soll hier nur die letzte Bedeutung haben. Begriffe wie „Tonfernkinosender" und ähnliche schrumpfen dann von selbst zu „Tonfilmabtaster" zusammen.

Unter Empfänger sei das Gegenstück zum Sender, also ein Gerät zur Umwandlung modulierter, drahtlos übertragener Hochfrequenzschwingungen in Bild- oder Tonsignalspannungen verstanden.

Bildabtaster

Dem Bildabtaster entspricht auf der Wiedergabeseite der Bildschreiber, der ein Lichtsteuer-Organ besitzt, das durch einen mit dem Bildabtaster synchron laufenden Bildfeldzerleger auf sämtliche Elemente des Wiedergabe-Rasters einwirken kann. Und zwar kann zur Lichtsteuerung entweder eine in ihrer, Helligkeit modulierbare Lichtquelle oder ein Lichtrelais (Lichtventil) benutzt werden, das den Lichtstrom einer konstanten Lichtquelle moduliert.

Die Häufigkeit, mit der die Gesamtheit aller Elemente eines fernzusehenden Bildes in der Zeiteinheit abgetastet oder geschrieben wird, soll als Bild- oder besser als Rasterfrequenz bezeichnet werden. Aus der Rasterfrequenz und der Größe eines Bildelements ergibt sich die bei der Fernseh-Übertragung auftretende Bild-Niederfrequenz, Videofrequenz oder Bildsignalfrequenz, mit der man - zur Vereinfachung der Übertragung - die konstante Amplitude einer Hilfs-Trägerfrequenz modulieren kann.

Sender und Empfänger

Unter dem häufig in Verbindung mit Sender und Empfänger auftretenden Begriff Rundfunk verstand H. Bredow 1928 die „Verbreitung von Darbietungen musikalischer, literarischer und bildlicher Art sowie von Vorträgen und Nachrichten mittels elektrischer Wellen von bestimmten Sendestellen aus an eine unbeschränkte Zahl von Teilnehmern" [16]. Diese Definition trifft heute - nach Einführung zahlreicher neuer Funkdienste - nicht mehr ganz das Wesen des Rundfunks.

Fernseh-Rundfunk

Unter Fernseh-Rundfunk soll deshalb hier die regelmäßige Verbreitung beliebiger Programme (Das Wort „Programm" wird hier in seinem ursprünglichen publizistischen Sinne gebraucht.) - also Darbietungen allgemein interessierenden Inhalts in Bild und Ton mit Hilfe rundstrahlbarer elektromagnetischer Schwingungen für einen theoretisch unbeschränkten Kreis von Teilnehmern verstanden werden.

Der Begriff - "Kurzschluß" - hier im Fernsehen

Bildabtaster und Bildschreiber, die unmittelbar, d. h. ohne einen Übertragungsweg nennenswerter Länge miteinander verbunden sind, arbeiten - nach dem Sprachgebrauch der Fernmeldetechnik - im Kurzschluß, wobei dieses Wort freilich eine völlig andere Bedeutung hat als in der Starkstromtechnik.

Sehr oft referenzierte wichtige Abkürzungen :

Bitte immer wieder beachten, die Artikel sind von 1950 bis 1953. Der 2. Weltkrieg und der Zusammenbruch waren gerade mal 7 Jahre vorbei und die Kurz-Begriffe waren mit Sicherheit nicht mal alle den Technikern geläufig.

Damit die einzelnen Abschnitte der Arbeit für sich betrachtet werden können, sei hier eine Zusammenstellung der darin gebrauchten Abkürzungen gegeben:

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BBC = British Broadcasting Corporation
CdC = Compagnie des Compteurs
FAG = Gesetz über Fernmeldeanlagen
GPM = General Postmaster
HF = Hochfrequenz
LMT = Le Materiel Telephonique
NF = Niederfrequenz
RADAR = Radio Detection and Ranging (Meßfunk)
RFG = Reichspost-Fernsehgesellschaft
RPD = Reichspostdirektion
RPF = Forschungsanstalt der Reichspost
RPM = Reichspostministerium
RPZ = Reichspostzentralamt
RRG = Reichs-Rundf unkgesellschaft
TRA = Telegraphentechnisches Reichsamt
ZF = Zwischenfrequenz


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