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Das Fernsehen in Deutschland bis zum Jahre 1945
(13) Administrative und organisatorische Probleme

Die erste Genehmigung zur Errichtung und zum Betriebe einer Fernseh-Anlage erteilte die DRP im Mai 1928 dem Erfinder D. v. Mihäly, indem sie ihm Fernsprechleitungen zur Übermittlung von Fernsehbildern zur Verfügung stellte.

Es bestanden nirgends irgendwelche Zweifel darüber, daß Fernseh-Einrichtungen zu den Fernmelde-Anlagen im Sinne des Gesetzes vom 14. Januar 1928 [9] gehörten, obwohl sie im §1 noch nicht angeführt und auch begrifflich nicht klar definiert waren.

1938 - "Fernsehrundfunk" ist gleich "Rundfunk"

Mit Recht stellte J. Tritz 1938 fest:
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  • „Der Fernsehrundfunk ist wie der Rundfunk unbestreitbar eine Art des Fernmeldens und gehört deshalb zum Fernmeldewesen ... Nach dem Ausgeführten erstreckt sich also die Fernmeldehoheit des Reiches auch auf den Fernsehrundfunk. Seine Technik fällt damit schon ohne besondere gesetzliche Bestimmungen in das Aufgabengebiet der DRP ... Daß keinerlei erwerbswirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend sind, ist hier so klar wie zur Zeit bei vielleicht keinem anderen Dienstzweig der Post. Die DRP wendet umfangreiche Mittel auf und setzt eine Vielzahl von Ingenieuren und Facharbeitern ein, um den Fernsehdienst zu fördern, obschon feststeht, daß auf absehbare Zeit für diesen Dienst erhebliche Zuschüsse notwendig sind. Ob jemals bei diesem Dienstzweig ein finanzieller Gewinn erzielt werden kann, ist für das Tätigwerden unmaßgeblich. Gerade hier wird restlos klar, daß es der Post nicht auf Gewinn, sondern auf die Förderung staatlicher und kultureller Zwecke ankommt." [395].

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1933 - Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda greift ein.

Das Hoheitsrecht der DRP auf dem Gebiete des Fernsehens blieb bis zum Jahre 1932 unstrittig. 1933 gingen auf das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda aus dem Geschäftsbereich des RPM „alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben nötig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung . . ." [395].
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Am 1.4.1934 beginnt die RRG mit 5 Technikern

Es ist durchaus verständlich, daß die RRG bereits im Jahre 1934 versuchte, diese für den Hörrundfunk getroffene Regelung sinngemäß auch auf den damals vorbereiteten Fernseh-Rundfunk auszudehnen. Der Verwirklichung dieses Wunsches stand jedoch vorerst ein Mangel an Fernseh-Spezialkräften entgegen. Deshalb verpflichtete die RRG am 1.4.1934 F. Kirschstein vom RPZ, der mit einem Stabe von etwa 5 Technikern die Aufgabe erhielt, mit der Industrie eigene Bildgeber- und Reportage-Einrichtungen für die RRG zu entwickeln.

1934 - Der Britische Generalpostmeister besucht Deutschland

Im Mai 1934 ernannte der Britische Generalpostmeister (GPM) ein „Television-Committee" unter dem Vorsitz von Lord Selsdon, das die Entwicklung des Fernsehens studieren und den GPM über die Vorzüge der verschiedenen Systeme sowie über die Bedingungen, unter denen sich ein öffentlicher Fernseh-Dienst würde einrichten lassen, beraten sollte. Die Kommission besichtigte neben einigen Versuchsstationen in den USA auch das Fernsehstudio der DRP in der Rognitzstraße, von dem aus das RPZ damals - abwechselnd mit einem UKW-Hörrundfunkprogramm der RRG - regelmäßige Fernseh-Versuchssendungen übertrug [396].

1935 - England kündigt Fernsehbetrieb an - die Deutschen wollen schneller sein.

Als der britische GPM auf Grund des von der Studien-Kommission Anfang 1935 erstatteten Berichtes erklärte, daß die British Broadcasting Corporation (BBC) im Herbst 1935 mit regelmäßigen Fernsehsendungen beginnen werde  16) und als nach Pressemeldungen auch ein Rundfunksender in Tokio Fernsehprogramme in seinen Betrieb aufzunehmen beabsichtigte, verkündete die RRG am 22. März 1935, „daß wir in Deutschland schon jetzt einen Fernsehdienst eröffnen können, der praktisch vorwegnimmt, was im Herbst in England geplant ist. Die Deutsche Reichspost, die an der Entwicklung des Fernsehens zusammen mit der einschlägigen Industrie einen außerordentlich großen Anteil hat, kann schon jetzt die technischen Mittel hierfür zur Verfügung stellen."

16) Die ersten Sendungen vom Alexandra-Palast in London nach den Systemen von Baird und Marconi (täglich 2 Stunden) begannen am 2. November 1936 [398].

1935 - "Der erste Fernseh-Rundfunk der Welt" ??

Aus den Vereinbarungen, die für die Durchführung dieses tatsächlich ersten Fernseh-Rundfunks der Welt zwischen der Reichs-Rundfunkgesellschaft und der Deutschen Reichspost getroffen wurden, seien hier die wesentlichen Punkte wörtlich mitgeteilt:
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  • „Die eigentliche Entwicklungsarbeit verbleibt wie bisher bei der Deutschen Reichspost (RPZ). Die Deutsche Reichspost wird weiterhin die Sender betreiben, während - ähnlich wie bei Mikrophon und Verstärker - die Fernsehgeber von der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft beschafft und betrieben werden. Bei der Beschaffung der Geber hat die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft freie Hand in Bezug auf die Auswahl der Lieferer. Um indessen sicherzustellen, daß die Zusammenarbeit von Geber und Sender gewährleistet ist, werden Reichspost-Zentralamt und Reichs-Rundfunk-Gesellschaft gemeinsam ein Pflichtenheft ausarbeiten, in dem die Bedingungen vereinbart werden, denen die Geber zu entsprechen haben und deren Einhaltung den Lieferern von der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft zur Pflicht zu machen ist. Änderungen an dem Pflichtenheft sollen nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.
  • Um die Entwicklung des Fernsehens zu fördern, werden die beiderseitigen Betriebserfahrungen ausgetauscht werden. Deutsche Reichspost und Reichs-Rundfunk-Gesellschaft sind sich darüber einig, daß ein enges Zusammenarbeiten zwischen den Beteiligten nötig ist, was auch beiderseits zugesagt wurde.
  • Über die Benutzung des Fernsehsenders in Witzleben wurde vereinbart, daß die Deutsche Reichspost vormittags ihre Versuchssendungen fortsetzt und den Sender der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft abends zur Verfügung stellt, sobald diese mit einem Versuchsbetrieb beginnen will [397]."

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Konkurrenz und Abgrenzung der Zuständigkeiten

Damit war im großen und ganzen eine Abgrenzung der Zuständigkeiten erreicht, wie sie auch auf dem Gebiet des Hörrundfunks bestand.

  • „Zur weiteren Förderung des Fernsehens ist es jetzt wünschenswert, wenn eine größere Anzahl von Empfängern ins Publikum gelangt, damit dessen Wünsche und seine Kritik der weiteren Entwicklung der Technik und des Programms nutzbar gemacht werden können", erklärte bei derselben Gelegenheit F. Banneitz (RPZ). Und der Reichssendeleiter E. Hadamowsky forderte von der Industrie, „einen brauchbaren, alle heute vorliegenden Erfahrungen berücksichtigenden Empfänger - ganz gleich welcher Preislage - in beliebig lieferbaren Mengen auf den Markt zu bringen" und „rechtzeitig zu einer Gemeinschaftsfabrikation überzugehen."

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1935 - Vorerst keine Gebühr für den Fernsehempfang

Im Interesse einer möglichst raschen Verbreitung des Fernsehempfangs beschloß das RPM im Benehmen mit den anderen zuständigen Behörden, „vorläufig außer der Rundfunkgebühr von der Erhebung einer besonderen Gebühr für den Fernsehempfang abzusehen".

  • „Der künftige Fernsehbeitrag", erklärte E. Hadamowsky am 22. März 1935 „kann nicht - etwa wie bei der Rundfunkgebühr des Herrn von Bredow - eines Tages nach Belieben aus dem Ärmel geschüttelt werden, die künftige Fernsehgebühr ist des deutschen Volkes Kulturbeitrag und muß damit hundertprozentig dem Kulturleben zugute kommen" [399].

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193? - Festakt anläßlich der Eröffnung des Deutschen Fernseh-Rundfunks

Der Festakt anläßlich der Eröffnung des Deutschen Fernseh-Rundfunks wurde auf 5 Fernseh-Empfänger innerhalb des Rundfunkhauses übertragen. Insgesamt gab es damals in Berlin erst 45 bis 55 Fernseh-Empfänger, „die sich im Besitze von Ministerien, Behörden und Industrien" befanden [400].

1935 - Die Rivalitätengehen weiter . . .

Trotz der am 22. März vereinbarten Zusammenarbeit mit der DRP versuchte das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda schon im Sommer 1935 unter dem Vorwande der notwendigen „Einheit des Rundfunks" die Hand nicht nur auf das Fernsehstudio der DRP, sondern auch auf die beiden UKW-Sender in Witzleben zu legen.

Demgegenüber verstand es die DRP, den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe davon zu überzeugen, daß es im Hinblick auf die angebliche militärische Bedeutung des Fernsehens widersinnig sei, den Kreis der Personen, die in die eigentliche Fernsehtechnik Einblick hätten, unnötig zu vergrößern und das Fernsehen einem Ministerium zu unterstellen, dessen Aufgaben vorwiegend auf propagandistischem Gebiete lägen.

Per Erlaß wurde dann geregelt :

Durch Vermittlung des damaligen Staatssekretärs Körner und des Reichsleiters M. Bormann gelang es der DRP, über die Zuständigkeit im Fernsehen eine positive Regelung des Gesetzgebers zu erwirken, die hier im vollen Wortlaut wiedergegeben sei:
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  • „Erlaß ... über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Fernsehwesens. Vom 12. Juli 1935.
  • Die weitere Entwicklung des Fernsehwesens erfordert dringend eine Zusammenfassung der staatlichen Zuständigkeiten in einer Hand.
  • Mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung des Fernsehwesens für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz ordne ich daher an:
  • Die Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Fernsehwesens gehen auf den Reichsminister der Luftfahrt über, der sie im Benehmen mit dem Reichspostminister ausübt!

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1935 Dezember - Zweiter Erlaß ...

Zweiter Erlaß ... über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Fernsehwesens. Vom 11. Dezember 1935.
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In Ergänzung meines Erlasses über die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Fernsehwesens vom 12. Juli 1935 (RGBl. I S. 1059) bestimme ich:
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  • I. Der Reichsminister der Luftfahrt ist zuständig für alle zur Sicherung der Luftfahrt, des Luftschutzes und der Landesverteidigung erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiete des Fernsehwesens; soweit die Landesverteidigung berührt wird, ist er innerhalb der Wehrmacht federführend. Die Aufgabe des Reichministers der Luftfahrt umfaßt in entsprechender Anwendung des Artikels 2 Ziffer 3 des Gesetzes über die Reichsluftfahrtverwaltung vom 15. Dezember 1933 (RGBl. I S. 1077) und § 8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 827) auch die Genehmigung zur Herstellung und zum Inverkehrbringen von Fernsehaufnahmen aus Luftfahrzeugen und von Geräten oder Mitteln für das Fernsehen sowie im Einvernehmen mit dem Minister für Volksaufklärung und Propaganda die Genehmigung zu Veröffentlichungen aller Art über die vorbezeichneten Geräte und Mittel durch Wort, Schrift, Bild oder Ton (einschließlich Erteilung von Unterricht, Abhaltung von Vorträgen, öffentlicher Vorführungen von Bildern oder Filmen, Veranstaltungen von Ausstellungen auf diesem Gebiet).
  • II. Dem Reichspostminister ist die technische Entwicklung auf dem Gebiete des Fernsehwesens und die Regelung aller technischen Angelegenheiten des zivilen Bedarfs allein vorbehalten. Er hat in Fragen, die die Landesverteidigung berühren, das Einvernehmen mit dem Reichsminister der Luftfahrt herbeizuführen. Für die Zwecke des öffentlichen Bedarfs und des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda einschließlich der Reichsrundfunkgesellschaft stellt die Deutsche Reichspost die Geräte bereit, wartet und bedient sie nach einer gemeinsam zu erlassenden Dienstanweisung.
  • III. Dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda obliegt die darstellerische Gestaltung von Fernsehübertragungen für Zwecke der Volksaufklärung und Propaganda. Er hat in Fragen, die die Landesverteidigung betreffen, das Einvernehmen mit dem Reichsminister der Luftfahrt herbeizuführen."

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1935 - Brand während der Funkausstellung - Nachwirkungen

Unabhängig von diesen Erlassen war die Tätigkeit der RRG auf dem Gebiete der Studiotechnik schon dadurch lahmgelegt, daß beim Brande der Funkausstellung am 19. August 1935 das zwischen dem Sender Witzleben und dem Haus des Rundfunks liegende Fernseh-Modulationskabel unbrauchbar geworden war, während das zum Poststudio Rognitzstraße führende Kabel betriebsfähig blieb.

1936 - Die RRG gestaltete im deutschen Fernseh-Rundfunk ausschließlich das Programm

Von Anfang 1936 an beschränkte sich die Tätigkeit der RRG im deutschen Fernseh-Rundfunk ausschließlich auf die Gestaltung des Programms. Die entsprechende Abteilung der RRG behielt ihre frühere Bezeichnung „Fernsehsender Paul Nipkow" bei.

Die DRP machte die Fernseh-Technik

Die DRP übernahm die von der RRG bei der Fernseh-Industrie bestellten Bildabtaster, Reportagewagen usw. Ein Zwischenfilm-Großprojektionsgerät, das vorübergehend noch im Hause des Rundfunks aufgestellt war, fand seinen endgültigen Platz in der Großbildstelle Turmstraße der DRP.

Das fernsehtechnische Personal der RRG mußte anderweitig beschäftigt oder entlassen werden mit Ausnahme des Filmtrupps, der nicht nur das Material für die aktuellen Zeitdienst-Sendungen lieferte, soweit diese nicht unmittelbar übertragen werden konnten, sondern in zunehmendem Maße auch spezielle Milieu-Filme für Fernsehspiele aufnahm.

Die Technik der Programm-Abwicklung, die Anpassung des Programmstoffes an die besonderen Bedingungen der Fernsehtechnik, die Festlegung der optimalen Bearbeitungs- und Kopierwerte für die Abtastung von Filmbildern wurden von der RRG zu einem bemerkenswert hohen Stande entwickelt.

DRP im Referat IVG des alten Telegraphentechnischen Reichsamts

Bei der DRP hatte das Fernsehen seine erste Pflegestätte im Referat IVG des alten Telegraphentechnischen Reichsamts in der Neuen Friedrichstraße gefunden.

  • „Dieses von einem guten Geist getragene Unternehmen wurde" - wie G. Flanze 1937 ausführte - „dadurch stark verwässert, daß es im Zeitabschnitt liberalistischen Denkens mit anderen Aufgaben der Deutschen Reichspost, die einer zentralen Bearbeitung bedurften, verschmolzen wurde. So entstand (1928) das Reichspostzentralamt. ... Technik und Verwaltung, Forschung und Betrieb, Wirtschaft und Finanzprobleme, all diese fremdartigen Bestandteile bildeten das Sammelunternehmen zentraler Art, genannt Reichs-Postzentralamt."

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Das RPZ mußte einen Glasbläser beschäftigen.

Innerhalb eines solchen Amtes entstanden naturgemäß beim Aufbau und beim Betrieb von Fernseh-Laboratorien immer wieder administrative Probleme. So mußte beispielsweise Anfang 1932 das RPZ für den Bau Braunscher Fernseh-Bildschreibröhren erstmalig einen Glasbläser beschäftigen, und zwar zunächst stundenweise.

Dieses für eine Reichsbehörde ungewöhnliche Phänomen verursachte damals erhebliche tarifliche Schwierigkeiten, die auch dann noch nicht überwunden waren, als die Zahl der bei der Reichspost beschäftigten Glasbläser sich allmählich auf 15 erhöht hatte.

Wer brauchte in einem Amt flüssige Luft ?

Nicht minder schwierig gestaltete sich 1932 beim RPZ die Verbuchung der Beschaffungskosten und der Nachweis des Verbrauchs flüssiger Luft, die für die Kühlfallen der Hochvakuumpumpen erforderlich war und bei Zimmertemperatur von selbst verdampfte.

1935 wurde zur Bearbeitung der bis dahin im Referat IV G des RPZ bearbeiteten Fernseh-Fragen eine besondere Abteilung XIII unter der Leitung von Oberpostrat Dr. F. Banneitz gegründet. Sie umfaßte 10 Referate mit zusammen etwa 70 Kräften und unterstand in fachlicher Hinsicht unmittelbar dem RPM.

Die Fernsehabteilung hatte bereits 300 Mitarbeiter

Infolge der starken Förderung, die der inzwischen zum Staatssekretär im Reichspostministerium ernannte frühere Präsident des RPZ dem Fernsehen angedeihen ließ, wuchs diese Abteilung XIII in 1 1/2 Jahren auf etwa 300 Kräfte an. Dieses starke Anschwellen, aber auch die Tatsache, daß „gerade auf dem Gebiet der Abteilung XIII die Forschungs- und Entwicklungsarbeit am lebendigsten im Gange war und so den besten Nährboden für ein neues Unternehmen mit dem Ziele forschender Tätigkeit gab" [401], veranlaßte den damaligen Staatssekretär W. Ohnesorge, am 1. Januar 1937 zur Erfüllung der wissenschaftlichen Aufgaben, die „über das Fassungsvermögen des Reichspostzentralamtes" hinausgingen, die Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost (RPF) zu gründen.

Die "größte Entwicklungsaufgabe der Gegenwart"

„Als fundamentalem Arbeitsgebiet" der neuen RPF bezeichnete der Minister das Fernsehen, die „größte Entwicklungsaufgabe der Gegenwart im Nachrichtenwesen". Ziel der RPF sollte es sein, „in umfassender wissenschaftlicher Tätigkeit und in gemeinsamer Arbeit mit der deutschen Fernsehindustrie die technischen Grundlagen und Voraussetzungen zu schaffen, und ständig auszubauen, die für die allgemeine Einführung des Fernsehens in Deutschland notwendig" waren [402]. Daneben sollten Sondergebiete der Elektrotechnik, der Übertragungstechnik und der Physik behandelt werden.

Umzug der RPF nach Klein-Machnow bei Berlin

Am 1. April 1937 erhielt die RPF eine eigene Haushalts- und Personalverwaltung. Sie war wie das RPZ und die Oberpostdirektionen dem RPM unmittelbar unterstellt und wurde von einem besonderen Kurator betreut. Als Sitz für die Forschungsanstalt erwarb die DRP ein 500.000 qm großes Restgut der v. Hakeschen Besitzungen in Klein-Machnow bei Berlin, auf dessen Gelände in unmittelbarer Nähe der „Hakeburg" moderne Laboratorien und ein Verwaltungsgebäude errichtet wurden.

Bis zu deren Fertigstellung im Frühjahr 1943 war die RPF behelfsmäßig teils im Gebäude des RPZ in Tempelhof, teils auf einem benachbarten Grundstück in Holzbaracken untergebracht, die am 1. März 1943 einem alliierten Luftangriff zum Opfer fielen. Im selben Monat konnte die RPF jedoch neue Laboratoriumsgebäude in Klein-Machnow beziehen. Sie zählte 1944 einschließlich des zugeordneten Wehrmachts-Personals (Rüfu-Urlauber) etwa 1.400 Kräfte, von denen 350 im Beamtenverhältnis standen.

1937 - Die Entwicklung der Fernseh-Technik schien ausgereizt

Nachdem die Entwicklung der Fernseh-Technik 1937 einen gewissen Abschluß erreicht hatte, sollte der Fernseh-Betriebsdienst aus den Händen des RPZ allmählich auf die Reichspostdirektion (RPD) Berlin übergeleitet werden. Zu diesem Zwecke setzte die OPD Berlin einen Beamten des höheren Dienstes als Fernseh-Referenten und Verbindungsmann zwischen RPF, RPZ und OPD ein. Er spielte jedoch mehr oder weniger nur die Rolle eines Beobachters; der Ausbau der Fernseh-Betriebstechnik und die Gestaltung des neuen Studios im Deutschlandhaus verblieben nach wie vor in den Händen des RPZ, der RPF und der Fernseh-Industrie.

Obwohl monatelang darüber verhandelt wurde, daß die Verantwortung für den Fernseh-Betrieb auf die OPD Berlin übergehen sollte, oblag ihr bis zum August 1939 nur die Betreuung des technischen Personals, das vom Fernamt gestellt wurde, die Wartung der Fernseh-Sprechstellen und der Fernsehstuben sowie die Betreuung der eigenen Fernseh-Empfänger, während das RPZ die von ihm aufgestellten Empfangsgeräte selbst instand hielt.

1938 - Aufbau und Organisation einer Reichsbehörde machen Probleme

Wenn auch der Fernsehdienst bei der DRP im allgemeinen großzügiger gehandhabt wurde als der „in festen Normen laufende" Fernmelde-Betriebsdienst, so erschwerten doch - wie J. Tritz 1938 mit Recht bemerkte -
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  • „Aufbau und Organisation einer Reichsbehörde mit ihrem Instanzenzug und ihrer weitgehenden Arbeitsaufteilung in verschiedene Abteilungen sowie die Bindungen, die durch das Reichsbeamten- und Reichsbesoldungsgesetz für das beamtete und durch die Tarifordnungen für das nichtbeamtete Personal gegeben sind, ... ein schnelles verantwortliches Handeln und die Führung einer Personal- und Lohnpolitik, die den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung trägt".


Diese Erschwerungen wirkten sich besonders störend auf dem Gebiete des Fernseh-Aufnahme- und Wiedergabedienstes aus, den die DRP bis dahin im Rahmen ihrer vorhandenen Behörden-Organisation wahrgenommen hatte, den sie jedoch aus den erwähnten Gründen nicht so tatkräftig durchführen konnte, wie es wünschenswert und notwendig gewesen wäre.

  • „Die Schnelligkeit der technischen Entwicklung bringt es mit sich, daß oft wichtige Entscheidungen technischer und verwaltungsmäßiger Art unverzüglich zu treffen sind, die ein sofortiges Handeln erfordern. Es müssen Fachkräfte gewonnen werden, die aus dem Beamtenkörper der DRP nicht gestellt und deren Gehaltsansprüche im Rahmen der für die DRP geltenden Tarifordnungen nicht befriedigt werden können .... Die bestehende Organisation und die erwähnten Bindungen sind bei der Vielfalt der Aufgaben einer Behörde im Interesse des Ganzen notwendig und unerläßlich; sie können sich jedoch auf die Förderung einer bestimmten Einzelaufgabe hemmend auswirken" [403].

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1938 - Die DRP gründet eine eigene G.m.b.H.

Deshalb beschloß die DRP 1938, den Aufnahme-und Großbild-Wiedergabedienst im deutschen Fernseh-Rundfunk „aus der unmittelbaren Verwaltung herauszunehmen und ihn von einem möglichst beweglichen Rechtsgebilde wahrnehmen zu lassen".

Um bezüglich der „Einstellung, Entlassung und Entlohnung des Personals" nicht an die für Körperschaften des öffentlichen Rechtes geltenden Tarifordnungen gebunden zu sein, wählte man für das neue Unternehmen die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (G.m.b.H.), der die DRP die Befugnis verlieh, „den gesamten Fernsehrundfunk-Aufnahmedienst sowie den Vorführdienst mit Großbildempfängern zu betreiben und die hierdurch bedingten Planungen und Ausführungen von neuen und baulichen Fernseheinrichtungen vorzunehmen" [404].

1939 - Die „Reichspost-Fernseh-Gesellschaft m.b.H." (RFG)

Am 14. August 1939 wurde die „Reichspost-Fernseh-Gesellschaft m.b.H." (RFG) handelsgerichtlich eingetragen. Das Stammkapital betrug 20.000 RM und war zu 19/20 in Händen der DRP, zu 1/20 in der Hand des alleinigen Geschäftsführers F. Stumpf. Der Aufsichtsrat umfaßte nur wenige Mitglieder. Der Einfluß des RPM auf die gesamte Geschäftsführung und eine enge technische Zusammenarbeit mit der RPF waren sichergestellt. Die erforderlichen Betriebsmittel von anfangs 1 Million RM jährlich stellte die DRP in ihrem Haushalt bereit. Am 1. September 1939 übernahm die RFG den Aufnahmebetrieb im Deutschlandhaus. Das bis dahin im Studio beschäftigte beamtete Personal der DRP trat zur OPD Berlin zurück.

Der Personalbestand der RFG war bei der Gründung auf 100 Kräfte beschränkt worden, mußte aber 1941/42 auf 150 erweitert werden. Dazu kamen von 1942 an für den Betrieb des Pariser Studios noch rund 90 Kräfte. Nach 1945 stellte die RFG ihre Arbeiten zunächst ein. Die handelsgerichtliche Eintragung besteht jedoch nach wie vor.

1941 - eine zweite anonyme Gesellschaft - mitten im Krieg ??

Die mit der RFG gemachten günstigen Erfahrungen veranlaßten die DRP, am 26. September 1941 eine zweite, anonyme Gesellschaft zu gründen, deren Aufgabe „die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb elektrischer, optischer und feinmechanischer Apparate und Geräte" sein sollte.

Gründer und Gesellschafter dieser neuen „Elektro-Optik G.m.b.H.", die am 8. September 1941 handelsgerichtlich eingetragen wurde, waren mit je 50% Beteiligung die DRP und die Berliner Physikalischen Werkstätten G.m.b.H. Das Stammkapital betrug 2.550.000,- RM.

Die Elektro-Optik G.m.b.H. sollte in erster Linie die in der RPF entwickelten Geräte, Röhren und Bauteile fertigungsreif machen und in beschränkter Stückzahl herstellen, wobei die entwicklungstechnische Betreuung in den Händen von H. Groß, W. Heimann und G. Weiß (RPF) lag.

Kriegswichtige Entwicklungen wie die "Tonne"

Am 1. Januar 1943 bestellte das RPM F. Stumpf zum Geschäftsführer. Auf dem Fernseh-Gebiet fabrizierte die Firma Infrarot- Bildwandler, Fernseh- Spezialröhren für militärische und zivile Zwecke, UKW-Sender, Einzelteile und Einbau-vorrichtungen für das Fernseh-Lenkverfahren „Tonne" u. v. a.

Die Elektro-Qptik G.m.b.H. beschäftigte Anfang 1945 in ihrem Hauptwerk Teltow bei Berlin etwa 750 Arbeitskräfte, außerdem in einem 1944 bei Singen eingerichteten Verlagerungsbetrieb, den ELTE-Werken, noch 270 Kräfte.

Nach dem Zusammenbruch wurde das Teltower Werk demontiert; der Ausweichbetrieb in Rielasingen (später in Landstuhl) stellte sich auf den Bau von Fernsprech-Handvermittlungen, Nebenstellen-Anlagen und Fernsprech- Zubehörteilen um.


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