Sie sind hier : Startseite →  Magazine und Zeitschriften→  (2) Die Funk-Technik (West)→  Funk-Technik 1949 *→  FT 1949/05 Editorial

Historisches Wissen aus Heften, Zeitschriften, Magazinen

Artikel, Zitate und Infos stammen aus der Funk-Technik, der Funkschau, den RTMs, Kameramann, der FKT, den Schriften von Philips und Zeiss Ikon und Anderen. Mehr über die verfälschten historischen Informationen ab 1933 über 1945 bis weit in die 1980er Jahre.

aus der FUNK-TECHNIK Nr. 05/1949 (1. März Heft)
Das Editorial

Nr. 05/1949 - 4. JAHRGANG

Zur Patentlage auf dem Gebiete der Rundfunkindustrie

Von Patentanwalt Dipl.-Ing. C.WALLACH
(Fortsetzung des Editorials aus der FT Nr. 03/1949)


Weitere Artikel über die deutschen Patente finden Sie in der FUNK- TECHNIK Nr. 09/1948 (1. Mai Heft) und in der der FUNK- TECHNIK Nr. 17/1948 (1.Sept. Heft).


In früheren Beiträgen ist auf die während des letzten Krieges verfügte Verlängerung der Patentdauer hingewiesen worden. Dabei wurde betont, daß die Auswirkung dieser Kriegsmaßnahme die gegenwärtige Patentlage maßgeblich mitbestimmt, weil diese Verlängerung gerade jene Patente betrifft, die ihr „natürliches Ende", nämlich das 18. Jahr ihrer Laufzeit, erreicht und sich damit als starke und wichtige Schutzrechte erwiesen haben.

Wann und auf welche Weise diese auf unbestimmte Dauer eingetretene Verlängerung beendet werden kann, Ist hier nicht zu erörtern, zumal nur Mutmaßungen angestellt werden könnten. Es muß die Feststellung genügen, daß die auf Grund der erwähnten Verordnung in ihrer Schutzdauer verlängerten Patente z. Z. als rechtswirksam anzusehen sind, und daß in absehbarer Zeit eine Regelung erhofft werden darf, die ihren Bestand gesetzmäßig beendet**).

Dies vorausgeschickt, soll im folgenden eine Reihe von deutschen Patenten der Rundfunktechnik angeführt werden, die bei dem augenblicklichen Stande des Empfängerbaues Beachtung verdienen.

Dabei werden zwei Gruppen von Patenten unterschieden,

Und zwar umfaßt die eine

  • Gruppe (A) jene Patente, die die Mitglieder***) der „Vereinigung der Lizenznehmer von Rundfunkschutzrechten e. V. (VLR)" auf Grund des mit der Telefunken GmbH. (Zentrale West) geschlossenen Vertrages benutzen dürfen, während die andere
  • Gruppe (B) Patente enthält, die ausländischen Inhabern gehören und in diese vertragliche Regelung z. Z. nicht einbezogen sind.


Die Namen der Patentinhaber werden nicht mit angeführt. Im übrigen ist die Aufzählung nach sachlichen Gesichtspunkten in der Weise geordnet, daß sie mit solchen Patenten beginnt, die allgemeine Bedeutung für den Empfängerbau besitzen. Es folgen dann die auf Mehrkreis- und Überlagerungsempfänger bezüglichen Patente und schließlich solche, die Sonderprobleme des Empfängerbaues behandeln.

•) Vgl.FUNK-TECHNIK Bd. 3 (1948), H. 17 S. 415 u. Bd.. 4 (1949), H. 3.
••) Während der Drucklegung wird bekannt, daß nach einem dem Wirtschaftsrat in Frankfurt gegenwärtig zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf die durch die Verordnung vom 10. 1. 42 verlängerten Patente am 30. 4. 49 erlöschen sollen. Ob dieser Entwurf zum Gesetz führen wird, ist z. Z. noch nicht zu übersehen.
•••) FUNK-TECHNIK Bd. 3 (1948), H. 17 S. 415.

I. Empfangsgeräte allgemein


Das erste Patent behandelt die Glättung des Stromes von netzgespeisten Empfängern und datiert aus einer Zeit, in der die Rundfunkindustrie sich mit diesem Problem noch kaum befaßte, vielmehr überwiegend durch die Entwicklung und Herstellung von Detektor- und Batteriegeräten in Anspruch genommen war.

Es schützt die Verwendung von Elektrolytkondensatoren der heute gebräuchlichen Trockenbauart für netzgespeiste Empfänger.

(A) DRP 629 246 (Kl. 21a4, 35/14) vom 5.7.25
Patentanspruch:

Die Verwendung von elektrolytischen Zellen, deren großflächige, aus Metallen geringer (spezifischer) elektrischer Energieaufspeicherungsfähigkeit bestehende Elektroden einander dicht gegenüberliegen, und deren aus Faserstoff bestehende Zwischenlagen den Elektrolyten aufgesaugt enthalten, für Netzanschlußeinrichtungen zum netztonfreien Betrieb von Röhrenempfängern in Parallelschaltung zu den Glühkatodenröhren zur Abflachung der Strompulsationen.

Das folgende Patent hat die Verwendung eines sogenannten Differentialdrehkondensators zur Energieregelung zwischen Antenne und Eingangskreis zum Gegenstand.

(A) DRP 569 617 (Kl. 21a4, 29/03) vom 20.12.28
Patentansprüche:

1. Empfangsschaltung, bei welcher zur Energieregelung die Antenne mit dem abgestimmten Eingangskreis der Empfangsapparatur kapazitiv über zwei nicht einem Abstimmkreis des Empfängers angehörende, in Serie geschaltete, variable Kondensatoren gekoppelt ist, von deren Zusammenschlußpunkt die zu verstärkenden Spannungen abgenommen werden, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden miteinander verbundenen Kondensatoren zwangsläufig gegensinnig so variiert werden, daß die Abstimmung des Eingangskreises hierdurch keine Veränderung erfährt.

2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß statt zweier getrennter Kondensatoren ein Kondensator mit zwei festen Systemen und nur einem beweglichen System benutzt wird.

Die beiden folgenden Patente aus gleicher Entstehungszeit behandeln Aufbau und Schaltung der heute als Pentode bezeichneten Röhre mit Schirm- und Bremsgitter.

(A) DRP 608 293 (Kl. 21g, 13/13) vom 5.6.26
Patentansprüche:

1. Entladungsgefäß zur Verstärkung oder Erzeugung elektrischer Schwingungen, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe einer Sekundärelektronen emittierenden Elektrode, um den schädlichen Einfluß der Sekundäremission zu vermeiden, ein auf Katodenpotential oder einem noch negativeren Potential zu haltender leitender Körper, beispielsweise eine weitere gitterförmige Hilfselektrode, angeordnet ist.

2. Entladungsgefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der leitende Körper innerhalb der Röhre mit der Katode verbunden ist.

(B) DRP 527 449 (Kl. 21a2, 18/01) vom 18.1.27
Patentansprüche:

1. Schaltung zum Verstärken elektrischer Schwingungen mit Hilfe einer oder mehrerer in Reihe oder Kaskade geschalteter thermionischer Entladungsröhren, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der letzten Verstärkerstufe wirksame Entladungsröhre mit einem Schutzgitter zwischen dem Steuergitter und der Anode versehen und ferner so eingerichtet ist, daß eine Potentialfläche zwischen Anode und Schutzgitter derart gebildet wird, daß beim Sinken des Anodenpotentials unter das Schutzgitterpotential das Anwachsen des Schutzgitterstromes, welches durch von der Anode ausgehende Sekundärelektronen auf Kosten des Anodenstromes verursacht wird, nahezu ganz verhütet wird.

2. Entladungsgefäß mit wenigstens drei Hilfselektroden zwischen Katode und Anode zur Verwendung in einer Schaltung nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der Anodenseite liegende Hilfselektrode direkt leitend mit der Katode verbunden ist.

Das folgende Patent betrifft die sogenannte, zur Vermeidung von nichtlinearen Verzerrungen angewendete Gegenkopplung.

(B) DRP 709 528 (KL 21a2, 18/05) vom 2.8.29
Patentanspruch :

Verstärker mit negativer Rückkopplung für die Verstärkung eines ihm aufgedrückten breiten Frequenzbereiches, dadurch gekennzeichnet, daß zum Zwecke der Vermeidung der durch die Krümmungen der Röhrenkennlinien bedingten nichtlinearen Verzerrungen ein Teil der zwischen den Ausgangsklemmen auftretenden Wechselspannung in Gegenschaltung auf den Eingang des Verstärkers zurückgekoppelt ist und dieser Teil im Vergleich zu dem reziproken Wert des ohne Rückkopplung erzielbaren Verstärkungsgrades so groß ist, daß die Verstärkung im wesentlichen über den gesamten zu verstärkenden Frequenzbereich auf einen Wert sinkt, der gegenüber der Verstärkung ohne Rückkopplung klein ist.

Bei Empfängern mit nicht abgestimmtem, induktiv gekoppeltem Antennenkreis ist die Wahl der Eigenwelle dieses Kreises wichtig. Nach dem Grundgedanken des folgenden Patentes wird die Resonanzfrequenz des Antennenkreises unter die kleinste Abstimmfrequenz des Empfängers gelegt.

(B) DRP 561 913 (Kl. 21a*, 29/01) vom 25.5.29
Patentansprüche:

1. Vakuumröhren-Hochfrequenzempfänger mit nicht abstimmbarem Antennenkreis und abstimmbarem Eingangskreis, der mit jenem durch einen Transformator gekoppelt ist, der an sich die hohen Frequenzen bevorzugt, dadurch gekennzeichnet, daß die effektive Induktanz und die effektive, die Luftleiterkapazität einschließende Kapazität des Antennenkreises eine Resonanzfrequenz ergeben, die etwas niedriger ist als die niedrigste Frequenz des Abstimmbereiches des Empfängers.

2. Vakuumröhren-Hochfrequenzempfänger nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine so große Induktanz im Antennenkreis, daß dessen Reaktanz stets im ganzen Abstimmbereich vorwiegend
induktiv ist.

Mit dem Problem der physiologisch richtigen Lautstärkeregelung im Empfänger befaßt sich das als nächstes genannte Patent.

(B) DRP 611 236 (Kl. 21a2, 18/01) vom 5.8.30
Patentansprüche:

"Hörfrequenz"-verstärker, bei dem mittels eines Entzerrers die Intensität der einzelnen Frequenzen frequenzabhängig veränderbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Entzerrer derart einstellbar ist, daß bei jeder mittels des üblichen Lautstärkereglers eingestellten Lautstärke durch entsprechende Einstellung des Entzerrers der physiologisch wahrgenommene Charakter des wiedergegebenen Schalls gleich dem des ursprünglichen Schalls gemacht werden kann.

Die ältesten der hier aufgezählten Patente haben den elektrodynamischen Lautsprecher zum Gegenstand. Sie datieren aus einer Zeit, in der der Rundfunk bei uns fast ausschließlich mit Kopfhörern gehört wurde und der Trichterlautsprecher seine kurzlebige Vorherrschaft noch nicht angetreten hatte.

(B) DRP 579 630 (Kl. 21a3; 2/01) vom 23.11.24 (USA Priorität 27. 3. 24)
Patentansprüche:


1. Schallwiedergabeapparat, gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale:

  • 1. Die Membran hat elektrodynamischen Antrieb.
  • 2. Sie ist uneben gestaltet und freistrahlend.
  • 3. Ihre Eigenfrequenz liegt durch Aufhängung mit biegsamem Material unterhalb der Nutzfrequenz (etwa 200/Hertz).
  • 4. Sie ist einerseits so leicht, daß sie den Bewegungen der mit ihr verbundenen Schwingspule eine möglichst geringe Trägheit entgegensetzt, und andererseits so steif, daß im Bereich der Nutzfrequenzen die bevorzugte Wiedergabe von Obertönen der Eigenfrequenz infolge von Partialschwingungen vermieden wird.


2. Schallwiedergabeapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der einzige Träger der Membran ein biegsames Material ist, welches den Umfang der Membran mit dem feststehenden Ring verbindet.

(B) DRP 631 724 (Kl. 21a2, 14/01) vom 11.12.24 (USA Priorität 27.3.24)
Patentansprüche:

1. Trichterloser Lautsprecher mit Schallwand, dadurch gekennzeichnet, daß eine nichtebene, vorzugsweise konische, durch allseitig nachgiebige Halterung auf eine unterhalb der niedrigsten wesentlichen Sprachfrequenz (etwa 100 Hertz) liegende Eigenfrequenz abgestimmte Membran an oder nahe der Öffnung der Schallwand angeordnet und diese so bemessen ist, daß der akustische Kurzschluß der abzustrahlenden tiefen Frequenzen vermieden ist.

2. Lautsprecher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis der Membran von einem flachen Ring aus leicht biegsamem Material, z. B. Gummi oder Tuch, getragen ist.

(B) DRP 548 195 (Kl. 21a*, 2/02) vom 13. 6. 25 (USA Priorität 9.1.25)
Patentansprüche:

1. Elektrodynamischer Lautsprecher mit großflächigem Schallstrahler, dadurch gekennzeichnet, daß dieser aus einem beiderseits offenen Kegelstumpf besteht, dessen Basis durch äußerst biegsame Glieder aufgehängt ist und der am schmalen Ende mittels einer auf eine zylindrische Fortsetzung des Kegelstumpfes gewickelten, in ein Magnetfeld in bekannter Weise tauchenden Spule angetrieben wird, deren Führung durch eine leichte federnde Abspannung bewirkt wird.

2. Lautsprecher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Schallführung am äußeren Rand des Kegelstumpfes eine dessen Basis umfassende Wand angebracht ist.

Die Anfang der dreißiger Jahre einsetzenden Bemühungen um Entwicklung einer übersichtlichen Großflächenskala (an Stelle der bis dahin gebräuchlichen Skalentrommeln) führten zu den folgenden Patenten.

(A) DRP 583131 (Kl. 21a4, 70) vom 17,10.30
Patentansprüche:

1. Einstell- oder Abstimmanzeigevorrichtung für drahtlose Apparate mit mehreren Anzeigeskalen und einem beweglichen Ableselineal, dadurch gekennzeichnet, daß die feststehende ebene Skalentafel mit einer Mehrzahl von schmalen, in gleichem Abstand voneinander liegenden senkrechten Schlitzen versehen ist und als Anzeigeglied eine rechtwinklig dreieckige Platte dient, deren Basis rechtwinklig zu den Schlitzen liegt, und die in ihrer Länge dem Abstand zwischen zwei Schlitzen entspricht, während ihre Höhe gleich ist der Länge der Schlitze und die hinter der geschlitzten Tafel quer zu den Schlitzen durch eine mit dem Kondensator gekuppelte Antriebsvorrichtung verschiebbar ist, so daß bei der Verschiebung jeweils ein Teil der Hypothenuse durch einen der Schlitze sichtbar wird.

(A) DRP 623 500 (Kl. 21a4, 70) vom 15.1.33
Patentansprüche:

1. Ablesevorrichtung bei Rundfunkempfängern, bei der die Ablesung unter Anwendung eines vor bzw. hinter einer mit Stationsnamen versehenen Skala angeordneten Zeigers erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Zeigerrichtung übereinanderliegenden Stationsnamen innerhalb eines Wellenbereiches in mehreren Gruppen nebeneinander angeordnet sind und die Zeilen in der Richtung der relativen Bewegung von Zeiger und Skala liegen und zwecks genauer Einstellungsmöglichkeit den Stationsnämen besondere Einstellmarken zugeordnet sind.

In dieser Aufzählung ist schließlich auf die die Herstellung und den Einbau von Massekernen (Hochfrequenzeisen) betreffenden Patente zu verweisen. Die nachfolgend genannten

Patente dieser Art sind zur Gruppe (B) zu rechnen.
(B) DRP 623 117 (21g, 31/03) vom 10.6.32

(B) DRP 665 776 (21g, 31/03) vom 12.3.32 Herstellung von Massekernen

(B) DRP 757 175 (21g, 31/03) vom 26.4.39

(B) DRP 675 780 (21a*, 74) vom 7.5.32
mit Zusatz
DRP 762 976 .(21a*, 29/04) vom 5.12.35

Veränderliche Kopplung mit Massakern

(B) DRP 757 403 (21a*, 69) vom 19. 8. 30 Schwingungskreis mit
eisenhaltiger Spule (B) DRP 670181 (21a*, 68) vom 28. 4.

(B) DRP 675 662 (21a*, 68) vom 31. 8. 34 l-Variometer mit beweglichem Eisenkern

(B) DRP 679 151 (21a*, 68) vom 31. 8. 34 J

Für Batteriegeräte ist das folgende Patent von Bedeutung.

(B) DRP 574 457 (21a4, 29/01) vom 28.3.30
Patentansprüche:

1. Verfahren zur Verminderung des Anodenstromverbrauches in einem Verstärkungskreis, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der auf den Gitterkreis der Verstärkerröhre zu übertragenden Eingangsenergie gleichgerichtet wird und der gleichgerichtete Strom zur Regelung der Gittervorspannung benutzt wird, derart, daß mit zunehmender Amplitude des Eingangswechselstromes die negative Gittervorspannung jeweils so weit verringert wird, daß die Röhre nicht übersteuert wird.


wird fortgesetzt . . . .


- Werbung Dezent -
Zur Startseite - © 2006 / 2024 - Deutsches Fernsehmuseum Filzbaden - Copyright by Dipl.-Ing. Gert Redlich - DSGVO - Privatsphäre - Redaktions-Telefon - zum Flohmarkt
Bitte einfach nur lächeln: Diese Seiten sind garantiert RDE / IPW zertifiziert und für Leser von 5 bis 108 Jahren freigegeben - Tag und Nacht, und kostenlos natürlich.