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Eines der berühmtesten Urteile bezüglich des Fernsehens in Deutschland von 1961

Die wichtige Grundsatzfrage war erstmals 1961 gestellt : Wer darf im Deutschland (also in der Bundesrepublik) von 1961 überhaupt Rundfunk bzw. Fernsehen anbieten ?

 

Hintergrund war : Die Bundesregierung unter Konrad Adenauer von der CDU hat(te) versucht, ein (zweites) bundesweites Fernsehprogramm auf die Beine zustellen. Eigentlich hatte sie jedoch versucht, mit einem eleganten Umweg das Grundgesetz auszuhebeln.

 

Hier kommen ein paar Einzelheiten aus mehreren Zeitungs-Artikeln aus 1961 aus dem Nachlass des ZDF Redakteurs Günter Bartosch.

Etwas mehr steht hier in diesem Artikel über 60 Jahre Hessisher Rundfunk.

 

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