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Artikel, Zitate und Infos stammen aus der Funk-Technik, der Funkschau, den RTMs, Kameramann, der FKT, den Schriften von Philips und Zeiss Ikon und Anderen. Mehr über die verfälschten historischen Informationen ab 1933 über 1945 bis weit in die 1980er Jahre.

aus der FUNK-TECHNIK Nr. 15/1947 (1. Aug Heft)
Das Editorial

Nr. 15 / 1947 - 2. JAHRGANG

Das JEIA Exportverfahren

Als Folge der wirtschaftlichen Vereinigung der amerikanischen und britischen Besatzungszqnen ist mit dem Ziel der Förderung und Überwachung des Außenhandels dieser Zonen in Minden die "Joint Export-Import Agency" (JEIA) geschaffen worden. Um ihr eine möglichst breite Arbeitsbasis zu geben, wurden an den Regierungssitzen aller Länder Zweigstellen gegründet; auch Berlin ist durch Eröffnung von je einem Zweigbüro im englischen und im amerikanischen Sektor in die JEIA mit einbezogen. Aufgabe der JEIA und ihrer Zweigstellen ist die Genehmigung von Exportverträgen sowie die Erteilung von Exportbewilligungen.

Auf die Verhandlungen zwischen dem deutschen Exporteur und dem Auslandskäufer nimmt die JEIA keinen Einfluß. Der Verkäufer kann die Vorbereitungen zum Exportgeschäft selbst treffen und die Verhandlungen selbst führen. Im Brief verkehr mit dem Auslandskunden ist jedoch stets darauf hinzuweisen, daß sämtliche Abmachungen erst dann bindend und rechtskräftig werden, wenn für sie die Genehmigung der JEIA vorliegt.

Alles muß genehmigt werden

Sobald die Verhandlungen zwischen Exporteur und Käufer abschlußreif geworden sind, kann der Vertrag - vorbehaltlich der Genehmigung seitens der Jeia und des "Landes-" Wirtschaftsministeriums (abgekürzt "LWM"), in Berlin des Magistrats - zum Abschluß kommen. Dieser Vorbehalt muß als besondere Klausel in jedem Vertrag erscheinen: „Dieser Vertrag unterliegt der Erteilung einer Ausfuhrbewilligung durch die JEIA" ("This contract is made subject to the issue of an export license by the Joint Export-Import Agency").

Daneben sind bei dem Entwurf der Ausfuhrverträge verschiedene weitere Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, deren Nichteinhaltung die JEIA zur Verweigerung ihrer Zustimmung zwingen würde. So sind beispielsweise cif-Lieferungen nicht möglich, die Lieferungen können frei deutscher Grenze, Hafen, Flugplatz oder ab Werk erfolgen. Die Lieferung der Waren darf erst dann ihren Anfang nehmen, wenn der Käufer ein unwiderrufliches Akkreditiv zu Gunsten der amerikanisch-britischen Militärregierung auf ein bestimmtes Konto bei einer bestimmten Bank eröffnet hat. Andere Zahlungsabmachungen haben keine Gültigkeit.

Unzulässig sind weiterhin Kompensationsgeschäfte, die Einräumung von Monopolverkaufsrechten für die Erzeugnisse des Exporteurs sowie die Zuteilung bestimmter Märkte und Beschränkung der Tätigkeit des Exporteurs. Selbstverständlich dürfen auch keine Lieferverträge über solche Erzeugnisse abgeschlossen werden, die nach dem Alliierten Industrieplan in Deutschland verboten sind.

Lohnveredlungsverträge und Exportverträge

Lohnveredlungsverträge sind den Exportverträgen gleichgestellt. Die Verträge können in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefaßt sein, bei deutschem oder französischem Text ist eine zusätzliche englische Übersetzung notwendig.

Von allergrößter Wichtigkeit ist die Rohstoff-Frage, über die z. Zt. noch Verhandlungen schweben. Vor allem soll versucht werden, dem Exporteur die für den Exportauftrag aufgewendeten und verbrauchten Rohstoffe - soweit diese tatsächlich aus dem Betrieb des Verkäufers stammen - wieder zu ersetzen. Werden neue Rohstoffe, Energiekontingente oder Arbeitskräfte zur Durchführung des Exportauftrages gebraucht, muß sich der Verkäufer vor dem Vertragsabschluß mit der zuständigen Bewirtschaftungsstelle des in Frage kommenden LWM, in Berlin des Magistrates, in Verbindung setzen. Sagt das LWM bzw. der Magistrat die Lieferung zu, steht dem Abschluß des Exportvertrages nichts mehr entgegen. Durch Gegenzeichnung des Vertrages seitens des LWM bestätigt dieses die Zusage auf Rohstoffe und gibt gleichzeitig damit sein Einverständnis zu dem Vertrag.

Der Exportpreis

Doch wohl der wichtigste Punkt der Vertragsverhandlungen ist die Festsetzung des Exportpreises. Dieser ist in allen Fällen als Devisenpreis anzugeben, wobei der Verkäufer die Verpflichtung hat, einen möglichst hohen Devisenpreis herauszuholen. Preise, die unter den Weltmarktpreisen liegen, haben keine Aussicht auf Genehmigung durch die JEIA. Das setzt voraus, daß sich der Verkäufer vor den Vertragsverhandlungen genauestens darüber informieren muß, wie hoch die Weltmarktpreise seiner Ausfuhrgüter liegen.

Um bei dieser Preispolitik trotzdem konkurrenzfähig zu sein, gibt es nur eins: allerbeste Qualität der Exportgüter, eine Forderung, welche die FUNK-TECHNIK an dieser Stelle schon einmal eingehend begründet hat.

Die der JEIA zur Genehmigung eingereichten Verträge werden genauestens daraufhin durchgeprüft, ob der Forderung nach dem höchstmöglichen Ausfuhrerlös entsprochen wurde.

Der Umrechnungskoeffizient

Dazu sind sogenannte „Reichsmark-Umrechnungskoeffizienten" aufgestellt, die nach der „Export-Anweisung Nr. 1" für die Warengruppe II: Elektrische Anlagen nachstehende Werte aufweisen:

II. Elektrische Anlagen:
Mindestumrechnungskoeffizient 1 RM = -,52 US$ mit folgenden Ausnahmen: Kohlebürsten -.30, Graphit-Elektroden -.30, Heizplatten / Kochplatten -.30, .Telefongerät -.43, Katodenstrahlen-Ab-ienker ->.57, Katodenröhren -.40, Geschwindigkeitsverminderer -.40, Magnete -.42, Elektrolytische Kupferscheiben -.40.

Wenn der in Dollar berechnete Devisenpreis, geteilt durch die an den Erporteur zu zahlenden Reichsmark-Kosten, einen Umrechnungskoeffizienten ergibt, der nicht niedriger ist als die oben angegebenen Zahlenwerte, nehmen die JEIA- Zweigstellen an, daß ein angemessener Preis für die Exportware erzielt ist.

Der Devisenpreis

Dem Auslandskäufer wird nur der Devisenpreis angegeben, Reichsmarkpreise dürfen weder im Vertrag, noch auf der Rechnung, noch in der Vertragskorrespondenz erscheinen. Für den Endpreis der Exportwaren gelten die augenblicklichen Preisstopbestimmungen; der Export-Markpreis wird von der Preisprüfungsstelle stets daraufhin geprüft, ob er nicht etwa über dem festgesetzten Inlandshöchstpreis liegt. Allerdings ist es dem Verkäufer erlaubt, auf den Inlandspreis die durch den Export bedingten Sonderkosten, wie sie z. B. für eine exportmäßige Verpackung entstehen, aufzuschlagen.
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Das Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren wird eingeleitet durch Einreichung eines Ausfuhrantrages, des Ausfuhrvertrages sowie des Ausfuhrberichtes. Für den Ausfuhrantrag sind besondere Formulare notwendig, die von den Außenhandelsstellen bzw. von den Industrie- und Handelskammern anzufordern sind.

Sind Ausfuhrantrag und Exportvertrag von der JEIA genehmigt, benachrichtigt der deutsche Verkäufer den Auslandskunden davon und fordert diesen auf, bei einer der zugelassenen Auslandsbanken ein unwiderrufliches Akkreditiv zugunsten der amerikanisch-britischen Militärregierung zu bestellen. Ist der Käufer dieser Aufforderung nachgekommen und hat er das Akkreditiv eröffnet, gibt die ausländische Bank der in Deutschland zugelassenen Außenhandelsbank des Verkäufers davon Mitteilung, die diese dann ihrerseits wieder der JEIA zuleitet. Daraufhin erteilt die JEIA dem Exporteur die Ausfuhrbewilligung, worauf die Lieferungen ihren Anfang nehmen können. Von diesem Zeitpunkt an wird auch der Vertrag rechtskräftig und die Lieferfristen beginnen.

Die Versandlogik

Der Versand der Waren geschieht unter Beachtung gewisser Formularvorschriften, anschließend übersendet der Exporteur seiner Außenhandelsbank die Warenrechnung bzw. die Konsularfaktura, die Ausfuhrbewilligung sowie die erste Verladeurkunde. Die deutsche Außenhandelsbank benachrichtigt sodann die Auslandsbank, bei welcher der Käufer das Akkreditiv eröffnet hat, und fordert diese zur Zahlung auf das der betreffenden Währung entsprechende Konto der Militärregierung auf.
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Die Umrechnung der Wechselkurse 1947

Exporte nach USA einschl. Schutzgebiete und Besitzungen werden in US-Dollar beglichen, die Bezahlung der Ausfuhren in die Länder des Sterlingblocks (Großbritannien und Britische Kolonien, Britische Dominien - ausschließlich Kanada und Neufundland - Indien, Britische Schutz- und Mandatsgebiete, Ägypten, Sudan, Irak, Transjordanien, Island und die Faröer-Inseln) erfolgt in Pfund-Sterling, während die Rechnungen für Exporte nach den Niederlanden und seinen Kolonien auf holländische Gulden und nach Luxemburg und Bel-
gien mit seinen Kolonien auf belgische Franken lauten.

Die Umrechnung der Wechselkurse erfolgt nach den nachstehenden Sätzen: 1 £ = 4,03 US $, 1 US $ = 2,653 hfl., 1 US $ = 43,8275 bfrs.

An das Geld herankommen

Um zu seiner Bezahlung in Reichsmark zu gelangen, legt der Exporteur - gleichzeitig mit der Einreichung der Ausfuhrdokumente an die Außenhandelsbank - ein Exemplar der Ausfuhrzahlungsbescheinigung seiner JEIA-Zweigstelle vor und schickt drei weitere Durchschriften (über das für den Exporteur zuständige Außenhandelskontor) an die Landespreisbildungsstelle zwecks Bestätigung der Reichsmarkpreise. Die von der Preisbildungsstelle an den Exporteur zurückgesandte mit dem Bestätigungsvermerk versehene Ausfuhrzahlungsbescheinigung sendet dieser dann zusammen mit der Abschrift der Devisenrechnung wieder seiner Außenhandelsbank zu, worauf diese dem Verkäufer den Reichsmarkpreis auszahlt.

Wenn im Augenblick das gesamte Exportverfahren auch noch etwas umständlich erscheint und einen reichlich hohen Formularaufwand erfordert, lassen sich bereits in absehbarer Zeit merkliche Erleichterungen und Vereinfachungen erwarten, die zudem dem Exporteur eine stärkere geschäftliche Freiheit geben. Ebenso wird in Zukunft der deutsche Verkäufer über einen Teil seines Devisenerlöses für seine eigenen Exporte selbst verfügen können, was natürlich den Anreiz zum Exportieren ganz wesentlich steigern dürfte. O. P. H.

Bis hierhin das Editorial



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aus der FUNK-TECHNIK Nr. 15/1947 (1. Aug Heft)
ELEKTRO und RADIOWIRTSCHAFT

Rundfunk-Prüfgeräte - heute - von Ing. ERICH WRONA

In der FUNK-TECHNIK ist bereits des öfteren nachdrücklich auf den Wert einer Reparaturwerkstatt verwiesen worden, die heute mehr denn je das wirtschaftliche Rückgrat des Radiohändlers geworden ist. Aber wie sieht es jetzt in ihr aus ?

Die besteingerichteten Werkstätten waren in den größeren Städten zu finden, in denen sie oft ein Opfer der Bomben wurden. Auch zahlreiche verlagerte Prüf- und Meßinstrumente wurden irgendwie eine Beute des Krieges. Es ist sicher nicht zu hoch gegriffen, wenn man sagt, daß vielleicht mehr als die Hälfte aller 1939 vorhandenen Prüf- und Meßeinrichtungen verlorengegangen ist.

Was an „Gelegenheiten" nach dem Kriege angeboten wurde oder sonst so zufällig in die Hände fiel, waren oft ausgezeichnete Geräte oder Teile davon, aber für den Rundfunkgebrauch mehr oder weniger ungeeignet, da sich der Rundfunk hauptsächlich auf Mittelwellen und nicht auf Meter- oder gar Dezimeterwellen abspielt. Auch gibt es bei uns nur amplituden-modulierte Sender.

Prüf- und Meßgeräte werden gebraucht

Nicht allein Rundfunkwerkstätten brauchen Prüf- und Meßgeräte, sondern auch viele andere früher sehr gut ausgestattete Stellen, z. B. Laboratorien, Forschungsstellen usw.; der augenblickliche Bedarf ist daher ganz ungewöhnlich groß. Er würde selbst bei voller Fabrikation in früherem Umfang nicht so schnell gedeckt werden können, heute aber schon gar nicht, weil manche großen Hersteller ausgefallen oder nur beschränkt lieferfähig sind. Die Röhrenfrage darf auch nicht vergessen werden.

Die Rundfunkprüfgeräte wurden durch die Entwicklung der Hochfrequenztechnik im Kriege kaum beeinflußt und wir können wieder da anknüpfen - technisch gesehen - wo wir 1939 standen. Es bleibt abzuwarten, ob der Zwang zum Export, d. h. zur Weltmarktkonkurrenz, dem wir alle unterliegen, uns auch auf diesem Gebiet Überraschungen beschert - Überraschungen im günstigen Sinne - wie besonders preiswürdige Prüfgeneratoren, Drucktastengeräte für jeden Zweck und dergleichen mehr.

Eine Reihe neuer Hersteller

Zur Zeit ist die Zahl der Hersteller von Rundfunk-Prüfgeräten gegenüber 1939 eher größer als kleiner geworden, weil sich manche früheren Industriefachleute selbständig gemacht haben.

Vor dem Kriege stellten Telefunken, Siemens und Philips je einige Prüfgeräte her. Dann kam eine Reihe mittlerer Firmen, wie Bittorf & Funke (Röhrenprüfer), Kiesewetter (Röhrenprüfer u. a.), Angelrott (Empfängerprüfer), Ontra (verschiedene Prüfgeräte), Neuberger (Röhrenprüfer), Loewe (Oszillographen ), Viehweg (Röhrenprüfer), und wenige andere mehr.

Seit einem Jahr sind aber neue Hersteller hinzugekommen: Firma Berger mit einem neuen Röhrenprüfgerät; auf der ersten Leipziger Frühjahrsmesse stellte die Elmug nach einer Entwicklung des Verfassers ebenfalls ein Röhrenprüfgerät aus, und in den Westzonen, vor allem in Bayern, gibt es mehrere, meistens kleine Fabrikanten von den verschiedensten Prüfgeräten.


Ein Blick über die Zonengrenzen:
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Bayern

Zuerst ist Rohde & Schwarz zu nennen, kein neuer Hersteller, aber erst in den letzten Jahren zu einem Begriff geworden. Der Empfängerprüfgenerator kostet (Richtpreis) Mk. 3400,-; man fordert 12-18 Monate Lieferzeit. Ein RC-Generator (Tongenerator) kostet (immer Richtpreise) Mk. 1500,- und die bekannten Selbstinduktivitäts- und Kapazitäts-Meßeinrichtungen nach dem Resonanzprinzip je Mk. 1100,-. (Anmerkung: es sind immer noch Reichsmark!) Es sind natürlich ausgezeichnete Apparate mit allerlei Komfort. Das muß man berücksichtigen, wenn weiter unten von anderen Herstellern niedrigere Preise genannt werden.

Bei allen Herstellern muß man zusammen mit der Bestellung die benötigten Röhren einsenden, sonst wird der Auftrag nicht notiert. Das ist eine zwar verständliche aber sehr unangenehme Bedingung, denn nur ganz selten werden die Röhren zufällig vorhanden sein, und ein Tauschhandel erfordert u. U. Wochen und Monate.

Neben Steeg & Reuter als altbekannten Kristallfachleuten finden wir in Oberbayern - dem „neuen Hochfrequenz-Zentrum" - eine neue Firma (Heinz Evertz), die kleine Eichgeneratoren (Kristall, Röhrenfassung sowie einige Blocks und Widerstände) für etwa 200.- RM herstellt, aber auch einzelne Kristalle, selbst solche für Ultraschallerzeugung.

Dr.-Ing. Kimmel-München liefert einen RC-Generator für 660 RM ohne Röhren und einen Prüfgenerator für P2000 für 1400 RM. Die Firma Voß-Eislingen bietet eine ganze Reihe an, nämlich Widerstandsmesser von 2 Ohm bis 10 Megohm für 300 RM, einen Prüfsender, ähnlich dem Siemens Rel 7a, für 600 RM, einen Tastvoltmesser für 270 RM, Tongenerator für 800 RM, und einen Oszillographen für 1000 RM.

Eine andere Firma (Ultraküst) fabriziert Röhrenvoltmeter mit zahlreichen Meßbereichen für 550 RM, gleichfalls einen Oszillographen mit einfachem Kipper und Verstärker u.a. Immer müssen die Röhren selbst geliefert werden, was besonders bei den Oszillographen ein Problem darstellt.

Die üblichen Schwierigkeiten

Diese Liste ist noch nicht vollständig. Alle Betriebe haben mit den üblichen Schwierigkeiten zu kämpfen und können keine oder fast keine Aufträge entgegennehmen, selbst wenn die Zonengrenzen keine Schwierigkeiten bieten sollten.

Die obengenannten Preise sind nicht niedrig. Vor dem Kriege kostete der berühmte Siemens - Prüfsender an die 500 RM. Heute wird für den gleichen Preis - falls überhaupt - nur ein sehr viel einfacheres Gerät geliefert, eine Folge der Liliputserien und anderer Widrigkeiten.

Man muß weiterhin Zonengrenzen überwinden, Lieferzeiten von einem Jahr hinnehmen, und nur wenige Glückliche haben mehr zufällig als wirklich beabsichtigt, in den vergangenen Monaten von dieser oder jener Fabrik irgendein Prüfgerät erhalten, meist zu ihrer eigenen größten Verwunderung.

Es ist zu hoffen, daß weitere Prüfgeräte, vor allem die vielseitigen Durchgangsprüfer mit Glimmröhre, Schnarre usw., bald wieder erhältlich sein werden, da DGL-Leipzig und Koch-Ilmenau wieder arbeiten.

Die Patentlage

Leider hält die ungeklärte Patentlage viele Konstrukteure von der Veröffentlichung ihrer Neuentwicklungen ab. Bis zur Klärung sollten Geräte, die aus Diebstahl geistigen Eigentums hervorgegangen sind, boykottiert werden.

Da durch die zeitbedingten Umstände auch unendlich viel Literatur und technische Unterlagen verlorengegangen sind, kann und will die Fachzeitschrift dem an allen Ecken auftretenden Mangel in weitestem Maß abhelfen, indem sie Bauanleitungen, Winke für die Praxis und Erfahrungen aus der Praxis veröffentlicht.

In einem der folgenden Hefte wird die Beschreibung eines Prüfsenders veröffentlicht, der vom Verfasser mit einfachsten Mitteln entworfen wurde und der dem Mangel auf diesem Spezialgebiet im obigen Sinne abhelfen will.

BERLIN

Exportgeschäfte der Berliner Sektoren

Die vor einigen Wochen im britischen Sektor Berlins ins Leben gerufene Zweigstelle der JEIA-Minden hat einen lebhaften Auskunfts- und Beratungsdienst durchgeführt, so daß beachtliche Exportgeschäfte die Folge sein dürften. Neue Diensträume wurden in Berlin-Halensee, Albrecht-Achilles-Str. 65/66, bezogen.

Von der Industrie des amerikanischen Sektors in Berlin wurden seit Eröffnung des Berliner JEIA-Büros bereits Außenhandelskontrakte von insgesamt 118.735 Dollar abgeschlossen. Ein großer Teil der Verträge entfällt auf Ikoflex-Kamera der Görtz-Werke der Zeiß-Ikon AG in Berlin-Friedenau. Von den bislang abgesetzten Apparaten im Gesamtwert von 85.900 Dollar übernahm Schweden mit 690 Apparaten den größten Teil; eine amerikanische Firma kaufte 500 Kameras und zwei Schweizer Firmen erhielten den Rest von 320 Kameras.

Als bester Abnehmer des amerikanischen Sektors gilt Schweden. Die Stockholmer Firma Ragnar Berg hat 100 Vervielfältigungsmaschinen und zehn elektrische Frankiermaschinen für zusammen 25.025 Dollar bestellt, während die Stockholmer Textilfirma Larsen und Söhne bei Paul Engelmann in Berlin-Steglitz Wollstoffe auf Anzüge und Mäntel verarbeiten läßt. Ein erster Verarbeitungsauftrag beläuft sich auf 22.250 Dollar und wird als Auftakt für die Wiederaufnahme von Exporten solcher Art angesehen.

Ein neuer Verband

Verband der Radio-Einzelhändler Berlin
Wie wir erfahren haben, hat kürzlich eine Reihe von Berliner Radiohändlern auf Grund der Anordnung der Alliierten Kommandantur Nr. 66 vom 22.3.1947 eine Vereinigung zur Wahrung ihrer berufsständischen Interessen mit dem Sitz in Berlin beantragt. Auskünfte erteilen u. a. die Herren: Raymund v. Tucholka, Berlin-Charlottenburg, Leibnizstr. 77, Kurt Krause, Berlin W, Joachimstaler Straße 33, Andor Kiraly, Berlin-Halensee, Kumir-damm 155.

BRITISCHE ZONE

Die Röhrenfabrikation in der britischen Zone
Auf Anfrage wird uns von der Hauptverwaltung der Philips-Valvo-Werke in Hamburg mitgeteilt, daß der Wiederanlauf der Röhrenherstellung Ende April begonnen hat, nachdem die Hamburger Röhrenfabrik im Winter vier Monate stillgelegen hatte. Die Energie-Versorgungslage ist nicht ungünstig, während die Materialschwierigkeiten in fast unvermindertem Umfang geblieben sind. Der Zugang an Arbeitskräften ist nach wie vor ungenügend. Diese Gründe verhindern eine Röhrenfertigung in dem erwarteten Umfang.

Fast ausschließlich werden Röhren für den Standard-Superhet-Empfänger der britischen Zone (ECH 4, EBL 1 und AZ 1) hergestellt, und zwar in Mengen, die die Bestückung für die Rundfunk-Empfänger sichern, die für das vordringliche Bergbau-Punkte-Programm vorgesehen sind. Man hofft, daß im Laufe des nächsten halben Jahres weitere Typen für die Erstbestückung von Verstärkern und die Nachbestückung von Geräten hergestellt werden können.

Wenn sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt bessert, die Materialschwierigkeiten nach und nach behoben werden können und die Energieversorgung gesichert bleibt, werden voraussichtlich folgende Röhrentypen im nächsten halben Jahr fabriziert werden:
AF7, AZ11, AF3, AZ12, CF7, G1064, EF9, G2004, EL12 .

Wahrscheinlich werden andere als die genannten Röhrentypen als vordringlicher angesehen werden. Die Röhrenfabrik muß aber auf die Fertigungseinrichtungen und die Materiallage Rücksicht nehmen und versuchen, mit den gegebenen Mitteln eine möglichst große Stückzahl an Röhren zu erzeugen. Man ist sich darüber klar, daß wichtige Typen für die Ersatzbestückung fehlen (z. B. AL4, GL 4, VGL 11, L416D, ABC1, UCL11) und es wird daher alles versucht, auch diese Typen so schnell wie möglich in die Fertigung zu nehmen.

Neben der Herstellung von Rundfunkröhren läuft bei der Hamburger Fabrik der Philips-Valvo-Werke unter besonderer Vordringlichkeit eine Fertigung von Speziairöhren für die Zwecke der Reichspost und der Reichsbahn.

Zur Zeit werden Überlegungen angestellt, um die Röhrengarantie bald wieder einzuführen. Einzelheiten über die Garantiebestimmungen werden zu gegebener Zeit mitgeteilt.

SOWJETISCHE ZONE

Jenaer Glas wieder lieferbar
Nach Beendigung der Demontage sind kürzlich zwei Glasschmelzöfen bei den Schott-Werken in Jena angeblasen worden. Demnächst sollen weitere Öfen folgen. Schon jetzt können auf diese Weise viele Thüringer Betriebe, die mit der Herstellung von physikalischen und ärztlichen Instrumenten beschäftigt sind, eine gewisse Menge des von ihnen benötigten hochwertigen Jenaer Spezialglases erhalten. Die Schott-Werke selbst konnten in einigen Abteilungen die Herstellung in beschränktem Umfange wieder aufnehmen. Von den für die Verhüttung des Glases notwendigen Gasgeneratoren sind vier in Betrieb, man hofft, noch weitere für die Produktion einzusetzen.


aus der FUNK-TECHNIK Nr. 16/1947 (2.Aug Heft)
Das Editorial

Nr. 16 / 1947 - 2. JAHRGANG

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