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Über die Blütezeit der Filmstadt Wiesbaden

Unter dem Titel "Rote Rosen und weißer Flieder" wurde 1995 eine begleitende "Retro"-Broschüre aus der Vergangenheit und der kurzen Episode Wiesbadens als Filmstadt erstellt. Eigentlich als Katalog zu einer Ausstellung gedacht, werden doch viele Tatsachen, Einzelheiten und Vorkommnisse der Wiesbadener Studios, der damals in Wiesbaden gedrehten Filmen und von den Wiesbadener Kinos bis Anfang der 1970er aufgezählt. Hier geht es zum Anfang.

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Deutsche Filmverbände und -Institutionen in Wiesbaden

Im folgenden werden die heute in Wiesbaden ansässigen Filmverbände und -Institutionen vorgestellt. Wenn nicht anders gekennzeichnet, beziehen sich die Darstellungen auf interne Archivmaterialien und Selbstdarstellungen der jeweiligen Einrichtungen.

Freiwillige Selbstkontrolle (FSK)

Die nationalsozialistischen Gesetze für den Film waren praktisch längst tot, als sie im Dezember 1947 aufgehoben wurden. Erste Lizenzen übergaben die Militärbehörden der Besatzungsmächte an als zuverlässig angesehene Produzenten, Verleiher und Theaterbesitzer.

Nach den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Filmzensur wurde der Gedanke einer künftigen Staatszensur von den Filmoffizieren der westlichen Besatzungsmächte wie von allen Filmwirtschaftlern entschieden abgelehnt.

Erich Pommer, der führende Filmoffizier (einst Produktionschef der UFA, bevor er 1933 über die Stationen Paris und London in die USA emigrieren mußte), lenkte die Aufmerksamkeit des ihm befreundeten Filmregisseurs Curt Oertel, damals Sprecher der Filmproduzenten der amerikanischen Zone, auf das USA-Vorbild (Production-Code des Hays-Office), durch Selbstkontrolle der Filmwirtschaft eine etwaige Staatszensur überflüssig zu machen.

Eine Selbstkontrollinstitution unter Trägerschaft der geeinten Filmwirtschaft der drei Zonen mit Beteiligung zuständiger staatlicher Stellen und gesellschaftlicher Kräfte war das Ziel, für das Oertel bei den Produzenten, den Theatern der drei Zonen und dem Verleiherverband warb.
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Die staatlichen Stellen wollten doch wieder mitreden

Indessen beunruhigte die Regierungen der sich formierenden Länder, daß Kinder und Jugendliche ungehindert und uneingeschränkt alle Filme sehen konnten und daß sie selbst auf die Freigabe von Filmen keinen Einfluß hatten.

Es kam zu Besprechungen zwischen Kultusministerien und Filmwirtschaft. Angesichts des zu erwartenden Zensurverbotes im kommenden Grundgesetz und der allgemeinen Ablehnung einer staatlichen Filmprüfung einerseits und der Möglichkeit bundesweiter schneller Ingangsetzung einer Filmkontrolle unter Ländermitwirkung andererseits anerkannten auch sie bald den Gedanken eines Zusammenwirkens von Filmwirtschaft, Staat, Kirche und Jugendverbänden als beste Lösung.

Die von Curt Oertel unter Anlehnung an das Lichtspielgesetz von 1920 erarbeiteten, in Organisationsfragen mehrfach abgeänderten "Grundsätze zur Schaffung einer Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" hatten just zu dem Zeitpunkt allgemeine Zustimmung gefunden, als der Parlamentarische Rat der Bundesrepublik seine Beratungen zum Grundgesetz abschloß, die Militärgouverneure es unterzeichneten und die Ministerpräsidenten es verkündeten. Damit schwanden die Macht der Besatzungsbehörden und ihre Zensurbefugnis.
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Keine Zensur mehr durch die Besatzungsbehörden

Am 16. Juni 1949 teilte das zuständige amerikanische Filmoffice der überraschten deutschen Filmwirtschaft mit, daß die Militärzensur zum 15. Juli eingestellt werden würde und die FSK dann die Tätigkeit aufzunehmen habe. Nachdem in aller Eile organisatorische Fragen gelöst wurden und Wiesbaden als Sitz der FSK beschlossen wurde, konnte die FSK am 18. Juli 1949 mit ihrer Prüftätigkeit beginnen.

Es war ein schlichter Vorgang, der da in Curt Oertels Filmatelier im Westflügel des noch vom Krieg und Nachkrieg arg zugerichteten Biebricher Schlosses ablief. Zwei zu diesem Zweck ausgeliehene Wanderprojektoren ermöglichten die Vorführung.

Am 30. September 1949 übertrugen in einem Festakt in der eilends hierfür hergerichteten Rotunde des Biebricher Schlosses vor Vertretern der Länder, der Kirchen und der Filmwirtschaft (unter ihrem ersten Ehrenpräsidenten Curt Oertel), die Militärbehörden ihre Kontrollbefugnis auf die nunmehr auch formell etablierte Freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft, die FSK. (vgl. Albert Rudolph, Zur Entstehungsgeschichte der FSK. In: Film und Fakten, Nr.l, Feb. 1987. Wiesbaden. S. 25/26)
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Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO)

Im Januar 1948 wird Wiesbaden zum erstenmal Treffpunkt der deutschen Filmwirtschaft, als sich im Biebricher Schloß der Verband der Filmproduzenten in der US-Zone gründet, dessen Vorsitz der ebenfalls im Schloß ansässige Produzent und Regisseur Curt Oertel übernimmt.

Wenig später, vom 8. bis 12. Februar 1948, lädt Oertel Vertreter der deutschen Filmproduzenten, Filmverleiher und Theaterbesitzer zu einer Tagung ins Schloß, um vor allem die damals dringlichen Fragen der Leihmieten und der Filmzensur zu erörtern. Die Filmtagung in Biebrich wird zum ersten offiziellen Treffen der drei Filmsparten in Deutschland nach dem Kriege.

Um auch in Zukunft die Interessen der Filmwirtschaft zu koordinieren, gründen Produzenten. Verleiher und Theaterbesitzer am 31. März 1949 in Bad Reichenhall den Arbeitsausschuß der Filmwirtschaft (AdF).

Sitz des AdF wird Wiesbaden, bei einer Sitzung im Hotel "Nassauer Hof im September wird Curt Oertel zum Ehrenpräsidenten ernannt. Der AdF wird am 14.12.1949 in Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) umbenannt, um nicht zuletzt an die Tradition der "alten" SPIO, die 1933 aufgelöst wurde, anzuknüpfen.

Sitz der neuen SPIO ist ebenfalls Wiesbaden, sie vertritt seither die Interessen der Filmwirtschaft in Deutschland. Ihr Zweck ist die Beratung und Beschlußfassung in allen gemeinsamen Angelegenheiten sowie die Vertretung der Filmwirtschaft nach außen. Sie wird vom Prinzip der Einstimmigkeit beherrscht. Die SPIO dient also lediglich den allgemeinen Interessen der Filmwirtschaft, nicht aber Sonderinteressen einzelner Sparten.

In der SPIO sind heute folgende Verbände zusammengeschlossen: der Verband deutscher Spielfilmproduzenten, der Bundesverband Deutscher Film- und AV-Produzenten. der Verband der Filmverleiher, der Hauptverband Deutscher Filmtheater, der Fachverband Filmwerbung, der Verband technischer Betriebe für Film und Fernsehen, der Verband Deutscher Filmexporteure, der Bundesverband Video und die AG Kino.

Die SPIO besitzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, ihre Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung und das Präsidium. Die Mitgliederversammlung ist ihr oberstes Organ, die insbesondere über die jährlichen Regularien sowie übergeordnete Angelegenheiten zu beraten und zu entscheiden hat. Im SPIO-Präsi-dium werden alle wesentlichen Fragen filmpolitischer und filmwirtschaftlicher Art erörtert, beraten und zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung ausgearbeitet.

Die SPIO ist Rechts- und Verwaltungsträger der FSK, deren Aufgabe es ist, im Wege der Selbstverwaltung eine freiwillige Prüfung der für die öffentliche Vorführung in Deutschland vorgesehenen in- und ausländischen Filme durchzuführen. Die obersten Landesbehörden bedienen sich aufgrund einer Ländervereinbarung der Prüfentscheidungen der FSK in Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Die Abteilung Titel-Register der SPIO führt ein Filmtitel-Register, das jedoch keine urheberrechtliche Schutzwirkung hat, sondern durch die Publizierung der Registereintragungen in der Fachpresse dem Anmelder des Titels ermöglicht, die Priorität des dem Titel zugrunde liegenden Stoffes nachweisen zu können.

Die Statistische Abteilung der SPIO erfaßt und verarbeitet mittels primärer und sekundärer Datenerhebung und -auswertung wesentliche Informationen der Filmwirtschaft. Die gesammelten Daten erlauben es. eine exakte Entwicklung des deutschen Kinomarktes zu dokumentieren, die Erstaufführungen aller Kinofilme in den Theatern zu registrieren und die Ausstrahlung von Filmen im Fernsehen ab 1953 festzuhalten. Es entstehen weiter Produktionsspiegel, laufend aktualisierte Startpläne und Jahresübersichten deutscher Erstaufführungen. Die Ergebnisse werden im jährlich erscheinenden Filmstatistischen Jahrbuch veröffentlicht.

Die SPIO ist Mitveranstalter der jährlich stattfindenden Internationalen Filmfestspiele Berlin und Mitgesellschafter der Internationalen Münchner Filmwochen. Sie ist Mitglied und Mitträgerin des Deutschen Instituts für Filmkunde und Stifterin der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, in deren Aufsichtsgremien sie maßgeblich mitwirkt. In der von ihr errichteten gemeinnützigen Stiftung Deutsche Künstlernothilfe ist die SPIO ebenfalls im Aufsichtsgremium.

In den Kommissionen der Filmförderungsanstalt. Bundesanstalt öffentlichen Rechts, die das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films vollzieht, wirken Vertreter der SPIO-Mitgliedsverbände maßgeblich mit.

Adresse:
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), Kreuzberger Ring 56, D-65205 Wiesbaden, Tel: 0611/77 89 1-0, Fax: 0611/77 89 1-39
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Filmbewertungsstelle (FBW)

Am 20. August 1951 nahm die FBW (ursprünglich: Filmbewertungsstelle der Länder) in notdürftig hergerichteten Räumen im Biebricher Schloß offiziell ihre Tätigkeit auf. Rechtliche Voraussetzung dafür war eine Verwaltungsvereinbarung der Länder, die am 1. April 1951 in Kraft trat und in deren § 1 (1) festgelegt wurde: "Zur Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für die steuerliche Behandlung von Filmen und zur Förderung des guten Films hat das Land Hessen im Einvernehmen mit den übrigen Ländern eine Landesbehörde errichtet".

Für die FBW ergibt sich daraus die Aufgabe, die bei ihr eingereichten Filme zu begutachten, ob ihnen das Prädikat "wertvoll" oder "besonders wertvoll" zuerkannt werden kann.

Gleichzeitig hatten sich die Länder verpflichtet, eigene Bewertungsstellen für Filme aufzulösen beziehungsweise nicht mehr zu errichten. Diese Bestimmung war wichtig, da zunächst ab 1946 von den Ländern Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eigene Prüfstellen eingerichtet wurden, die unabhängig voneinander jeweils für das eigene Land bewerteten.

In Rheinland-Pfalz, Hamburg und Bremen kamen die gewährten Vergnügungs-Steuer-Ermäßigungen voll der Filmwirtschaft zugute. In Nordrhein-Westfalen wurde die V-Steuer-Ermäßigung aufgrund der Bewertungsbescheinigungen nur zu einem Viertel der Filmwirtschaft zugänglich, drei Viertel mußten an einen zentralen Unterstützungsfonds abgeführt werden.

Aus diesem landeseigenen Unterstützungsfond finanzierte das Land Kulturfilm vorhaben. Auf Antrag, dem ein ausführliches Expose beiliegen mußte, konnte ein Produzent durchschnittlich DM 25.000.- für die Herstellung eines neuen Kulturfilms a fonds perdu erhalten.

Am 30./31. August 1951 trat unter Vorsitz von Dr. Wulf (Hamburg) der erste Bewertungsausschuß der FBL zusammen, der 15 Kurzfilme und einen programmfüllenden Dokumentarfilm zu prüfen hatte. Zufall oder nicht: auf jeden Fall erhielt der Kulturfilm mit der Prüfnummer 1. SCHWARZE GESELLEN, das Prädikat "besonders wertvoll".

In den ersten Jahren ihrer Tätigkeit mußte die FBL sich die Vorführräume mit der FSK teilen, die bereits 1949 ihre Tätigkeit im Biebricher Schloß aufgenommen hatte. Büromäßig und in projektionstechnischer Hinsicht richtig selbstständig wurde die Filmbewertungsstelle allerdings erst 1954 - sie erhielt eigene Büros und eine Vorführung nebst Sitzungssaal.

Schloßherren sind bekanntlich konservativ, traditionsbewußt und geizig. Nur der Änderung der Zweckbestimmung des Schlosses verdankte die FBW 1982/83 den Umzug in den wiedererrichteten Ost-Flügel des Schlosses, in dem sie jetzt eine adäquate und zweckmäßige Bleibe gefunden hat.

Von Anfang an war die FBW so konstruiert, daß sie sich finanziell (durch Gebühreneinnahmen) selbst tragen sollte. Nur einmal in der Geschichte mußten die Länder für ein Haushaltsdefizit aufkommen.

Als "Startkapital" bekam die FBL vom Land Hessen DM 15.000,- als Darlehen, das Ende 1951 bereits zurückgezahlt werden konnte, obwohl die Prüfgebühren damals bei 20 (Kurzfilm) bzw. 40 Pfennig (Langfilm) pro Meter lagen.

Mehr als drei Jahre (bis November 1954) haben seinerzeit die Gremien der FBL gebraucht, um sich in Abstimmung mit den Repräsentanten der Filmwirtschaft auf die künftig für die Prädikatisierung von Filmen verbindlichen Grundsätze zu einigen.

Bei der Begutachtung eines Filmes ist sein kultureller, künstlerischer, ethischer oder volksbildnerischer Wert nach Gesichtspunkten des Stoffes und der Form zu beurteilen, wobei auch immer Einzelleistungen wie Kameraführung, schauspielerische Leistung, Bauten oder Schnitt u.a. bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden sollten.

Die Mehrzahl der Kriterien für die Beurteilung von Filmen wird auch heute noch angewendet - allerdings ohne die erhobenen Zeigefinger von 1954 (ethischer und volksbildnerischer Wert, Bildungswert usw.)

Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen erfolgte 1958 eine Überarbeitung und teilweise Neuformulierung der FBW-Grundsätze, wobei weitgehend auf die moralisierenden Kunstvorstellungen der frühen fünfziger Jahre verzichtet wurde.

Hieß es früher: zu berücksichtigen sei der kulturelle, künstlerische, ethische oder volksbildnerische Wert eines Films, so hieß es jetzt realistischer: "Bei der Beurteilung eines Films sind der Stoff, die Form sowie die einzelnen Beiträge zur Filmgestalt zu berücksichtigen ".

Ursprünglich waren nur solche Filme zugelassen, "deren Uraufführung im In-und Ausland nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt". 1964 fiel auch diese Hürde, die der FBW in ihren Anfangsjahren eine sachlich kaum zu vertretende Selbstbeschränkung auferlegt hatte, deren Konsequenz es war, daß in den fünfziger Jahren zahlreiche, international längst anerkannte Filmklassiker der FBW gar nicht vorgelegt werden konnten.

Das FBW-Prädikat hat in sehr unterschiedlichen Bereichen Bedeutung. Vor allem ist es Voraussetzung für die Befreiung von der Vergnügungssteuer, und schon die Tatsache, daß ein prädikatisierter Kurzfilm als Vorfilm läuft, bewirkt eine Steuerbefreiung des gesamten Filmprogrammes.

Ein FBW-Prädikat ist Voraussetzung für Förderungen durch das Filmförderungsgesetz und das Kuratorium junger deutscher Film.

Schließlich geben die Prädikate immer wieder Entscheidungshilfen bei der Programmauswahl nichtkommerzieller oder gemeinnütziger Filmveranstalter und - last not least - der Kinobesucher selbst.

Heute hält die FBW 16 bis 18 viertägige Sitzungen pro Jahr ab. Die 53 Beisitzer und Beisitzerinnen sowie die Vorsitzenden werden auf Vorschlag der Länder vom Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst für die Dauer von drei Jahren berufen. Pro Jahr liegen der FBW ca. 150 Kurz- und 175 Langfilme vor. nur etwa ein Drittel erhält kein Prädikat. (Steffen Wolf)

Adresse:
Filmbewertungsstelle (FBW). Rheingaustraße 140. D-65203 Wiesbaden. Tel: 0611/96 60 04-0, Fax: 061 1/96 60 04-1 1
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Deutsches Institut für Filmkunde (DIF)

Im Jahre 1947 gründet der Filmhistoriker Hanns-Wilhelm Lavies in Marburg an der Lahn auf der Grundlage seiner Privatbibliothek, einer Sammlung des Regisseurs Wolfgang Liebeneiner und diverser nach Kriegsende gekaufter Materialien das Archiv für Filmwissenschaft.

Wenig später macht Curt Oertel, der zu dieser Zeit mit seiner Filmproduktion im Biebricher Schloß residiert, Lavies den Vorschlag, sein Domizil in Wiesbaden zu nehmen. Im Oktober 1948 zieht das Marburger Archiv nach Biebrich. Beim Aufbau der FSK kann das Archiv mit einer nahezu vollständigen Zusammenstellung der benötigten Unterlagen aufwarten und Hilfestellung leisten.

Der zunächst nur auf die amerikanisch besetzte Zone begrenzte Wirkungsbereich erstreckt sich seit 1949 auf das Gebiet der gesamten Bundesrepublik, das Archiv erhält nun den Namen Deutsches Institut für Filmkunde (DIF).

Anläßlich einer Ausstellung zur Filmliteratur und zum Dokumentarfilm im Kuppelsaal des Schlosses lädt Lavies 1949 rund 100 Teilnehmer eines im Rheinland stattfindenden Ferientreffs europäischer Studenten (recontre international) zu einem Filmtag ein. Wiesbadens damaliger OB Redlhammer gibt zu diesem Anlaß einen Empfang und betont vollmundig, die Stadt werde das Schloß zur "repräsentativen Heimstatt des deutschen und internationalen Films" machen.

Zunächst geht Hanns-Wilhelm Lavies zwar mit viel Elan und Idealismus zu Werke, doch weitgehend ohne Barmittel. Am 1. Februar 1950 entschließt sich deshalb die ebenfalls im Schloß ansässige Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), das DIF unter seine finanzielle Obhut zu nehmen.

Das DIF verpflichtet sich im Gegenzug, die Arbeit der SPIO vor allem hinsichtlich filmwissenschaftlicher Informationen zu unterstützen.
Im November 1952 erhält das DIF internationale Aufwertung, als es Mitglied der weltweiten Kinemathekenvereinigung (FIAF) wird. Nach fünf Jahren Arbeit zieht das DIF im gleichen Jahr Fazit: es verfügt mittlerweile über ca. 1.000 Spielfilme. 8.000 Bücher, 5.000 Filmplakate und 600.000 Zeitungsausschnitte.

Das Institut ist seit dem 29. Mai 1956 ein eingetragener Verein, bereits Ende 1954 werden erstmals Pläne gefaßt, das DIF mit Unterstützung der öffentlichen Hand weiterzuführen, aber erst 1967 erhält es eine neue Organisationsform, die auch heute noch besteht.

Seine Träger sind die Stadt Frankfurt, das Bundesministerium des Innern, das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, die Stadt Wiesbaden, die SPIO, ARD, ZDF und die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung.

Nach der Einbeziehung in das Konzept des Frankfurter Museumsufers zieht das DIF Anfang 1982 von Schloß Biebrich nach Frankfurt, wo es seit 1984 im Gebäude des Filmmuseums untergebracht ist und seinen Hauptsitz hat. Die Abteilung Filmarchiv bleibt in Wiesbaden, wo sie Filmlager unterhält und das Archivkino Caligari betreibt.

Das DIF ist mit der Stiftung Deutsche Kinemathek in Berlin und mit dem Bundesarchiv/Filmarchiv in Berlin zu gemeinsamer Arbeit im deutschen Kinematheksverbund vertraglich gebunden. Die Aufgaben des DIF sind Sammlung und Bereitstellung von kulturell bedeutsamen Filmen, von Veröffentlichungen und Dokumenten auf dem Gebiet des Films sowie die Durchführung oder Unterstützung kultureller Filmveranstaltungen.

Die in Frankfurt ansässige Abteilung Dokumentation/Information umfaßt eine katalogisierte Bibliothek mit über 50.000 Publikationen, eine Zeitschriftensammlung (beginnend mit Ausgaben des Jahres 1907), ein Ausschnittarchiv, eine Sammlung mit über 4.000 Drehbüchern, ein Foto- und Plakatarchiv, ca. 40.000 Filmprogramme, alle Freigabebescheinigungen der FSK seit 1949 und eine Handelsregister-Kartei. Zu allen Beständen existieren Karteien.

Die Abteilung Filmarchiv in Wiesbaden-Erbenheim hat mittlerweile rund 10.000 in- und ausländische Spiel- und Dokumentarfilme in ihrem Bestand. Schwerpunkte der Sammlung sind der deutsche Stummfilm, früher deutscher Tonfilm, Filme der DEFA, deutscher Werbefilm und filmgeschichtlich herausragende internationale Filme. Zu den wichtigsten Aufgaben des Archivs gehört neben der Pflege und Identifizierung der Kopien die inhaltliche, die rechtliche, die produktions- sowie filmgeschichtliche und die rezeptionsorientierte Aufarbeitung des Filmbestandes. Erschlossen wird die Sammlung nach Titeln, Regisseuren, Schauspielern, Jahren. Ländern etc.

Da das Filmarchiv noch über Nitrofilmbestände verfügt, ist die Rekonstruktion und Sicherung historischen Filmmaterials eine weitere Aufgabe, außerdem werden ständig Sammlungen deutscher Filme übernommen.

Ein reger Ausleihverkehr steht neben der Archivarbeit. Dies geschieht durch Ausleihe von Filmkopien für nichtkommerzielle Veranstaltungen wie Retrospektiven, Filmwochen und -Seminaren im In- und Ausland; häufig ist das DIF Mitveranstalter.

1980 initiiert das DIF das Archivkino Caligari (heute Caligari-Filmbühne), das schwerpunktmäßig archiveigene Filme aufführt und filmgeschichtliche Reihen präsentiert.

Adresse:
Deutsches Institut für Filmkunde e.V. (DIF), Abt. Dokumentation/Information, Schaumainkai 41, D-60596 Frankfurt, Tel: 069/96 12 200, Fax: 069/62 00 60 Abt. Filmarchiv, Kreuzberger Ring 56, D-65205 Wiesbaden, Tel: 0611/72 33 10, Fax: 0611/72 33 18
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Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung

Der Filmstock der Murnau-Stiftung umfaßt das sogenannte "reichseigene Filmvermögen", das 1945 von der alliierten Besatzung beschlagnahmt und bis 1953 nach den Maßgaben eines Kontrollratsgesetzes von dieser verwaltet wurde.

Die Alliierten übergaben 1953 die Verwaltung des Filmstocks wieder der Bundesrepublik. Noch im gleichen Jahr verabschiedete der Bundestag ein "Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des reichseigenen Filmvermögens" (UFI-Entflechtungsgesetz), das eine möglichst rasche Privatisierung dieses Vermögens vorsah.

Mit Verträgen, die ein Mitspracherecht der Bundesregierung für den Fall vorsahen, daß die Filmstöcke als ganzes weiter übertragen werden sollten, verkaufte die Bundesrepublik 1956 den Filmstock an die neu gegründeten Firmen Bavaria Filmkunst GmbH und Universum Film GmbH.

1965 äußerte der Bertelsmann-Konzern - der 1962 die Universum Film GmbH übernommen hatte - die Absicht, seinen Filmstock nach Amerika zu verkaufen.

Nach intensiven Beratungen zwischen Bundesregierung, Bertelsmann und der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) einigte man sich auf die Gründung einer Stiftung bürgerlichen Rechts, die sowohl den Filmstock von Bertelsmann als auch von Bavaria Filmkunst GmbH übernehmen sollte.

Die Stiftung erhielt den Namen des deutschen Regisseurs der Stummfilmzeit, Friedrich Wilhelm Murnau, und wurde beim Hessischen Minister des Inneren mit einer am 3.2.1966 unterzeichneten Urkunde angemeldet. Am 23.5.1966 erfolgte die Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen.

In Anbetracht der komplizierten rechtlichen Situation, der finanziellen Modalitäten und des hohen kulturellen und finanziellen Wertes des Stiftungsvermögens wurde die Stiftung der Aufsicht eines Kuratoriums unterstellt, dem 5 Vertreter der privaten Filmwirtschaft und 5 Vertreter der öffentlichen Hand angehören.

Die Vertreter der Privatwirtschaft werden jeweils aus den Sparten der Filmproduktion, Filmverleih, Filmtheater, Technik und Export ins Kuratorium entsandt. Die Interessen der öffentlichen Hand werden von Vertretern des hessischen Kultusministeriums, des Auswärtigen Amtes, der Bundesministerien des Innern, der Wirtschaft und der Finanzen gewählt. Die Geschäfte der Stiftung führt der Vorstand, der laut Satzung identisch ist mit dem Geschäftsführer der SPIO.

Gemäß ihren Satzungsbestimmungen hat die Murnau-Stiftung die Aufgabe, im Hinblick auf die kulturhistorische Bedeutung des deutschen Films:

1. die Filmstöcke der aufgelösten ehemals reichseigenen Filmproduktionsgesellschaften,
2. die Rechte und das Filmmaterial der Universum-Film AG aus der Zeit von 1956 bis 1961 und der Bavaria Filmkunst GmbH aus der Zeit von 1956 bis 1962,
3. die Rechte und Filmmaterial zu sonstigen Filmen von kultureller oder historischer Bedeutung zu erhalten, zu verwalten und im Interesse der Allgemeinheit - insbesondere zur Förderung der deutschen Filmkultur und Filmkunst - auswerten zu lassen.

Eine technische Abteilung erfüllt den Satzungsauftrag, das gesamte erworbene Filmmaterial zu erhalten, technisch aufzuarbeiten und zu pflegen. Zur Rettung und sicheren Archivierung des von der chemischen Zersetzung bedrohten Nitrozellulose-Materials wurde nahezu der gesamte Filmstock auf Acetat-Sicherheitsfilm-Material umkopiert. Der hierfür erforderliche immense Aufwand konnte von der technischen Abteilung mit ihren Arbeits- und Schneideräumen in Wiesbaden nur in Zusammenarbeit mit allen deutschen filmtechnischen Betrieben bewältigt werden.

Neben der Erledigung der technischen Aufgaben hat die Stiftung auch einen archivarischen Auftrag. In Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Filmarchiven rekonstruiert und vervollständigt sie Filmmaterialien, die nur bruchstückhaft in eigenen Lagern vorhanden sind.

Eine Rechtsabteilung schützt den Bestand der für die Verwertung eines Filmes erforderlichen Rechte und bemüht sich um den Zuerwerb abgelaufener Rechte. Zu ihren Aufgaben gehört weiter die Abwehr von unberechtigten in- und ausländischen Auswertungen, die durch die fortschreitenden technischen Möglichkeiten häufiger werden und die Verteidigung des Rechtsbestandes, notwendigenfalls auch vor Gericht. Schließlich hält sie den Kontakt zu den Inhabern von Teilrechten (etwa Stoff-, Drehbuch- und Musikautoren sowie Regisseuren).

Die kommerzielle Verwertung ihres Filmstocks hat die Murnau-Stiftung der bundeseigenen Transit-Film GmbH in München übertragen. Die Auswertung des Filmstockes im sogenannten "nichtkommerziellen Bereich" (Universitäten, Volkshochschulen, Institutionen der politischen Bildungsarbeit, Schulen, Goethe-Institute usw.) wird durch das Deutsche Institut für Filmkunde durchgeführt.

Die Verwertung der Filme erfolgt durch Lizenzvergabe in erster Linie an deutschsprachige Fernsehsender im In- und Ausland und Videovertriebe, aber auch an fremdsprachige ausländische Fernsehsender.

Außerdem wertet die Transit-Film die Filmstöcke auch im Kinoeinsatz aus. Zunehmend gewinnt die kommerzielle Verwertung von Filmausschnitten an Bedeutung. Zur Erleichterung der damit zusammenhängenden vielfältigen technischen Arbeiten hat die technische Abteilung der Stiftung in den vergangenen Jahren eine "Präsenzvideothek" der Filme ihres Stockes angefertigt. Man ist dabei, eine über EDV abrufbare Datenbank aller in dem Filmstock ausschnittweise zu findenen Motive, Musiken und Interpreten aufzubauen, die wesentlich zur Erleichterung von Sujet-Zusammenstellungen beitragen wird.

Aus den Verwertungen zufließende Erlöse decken zunächst die Kosten des Vertriebs, der technischen Erhaltung und Verwaltung des Materials und der Rechte und Beteiligungsansprüche ab. Alle verbleibenden Überschüsse führt die Murnau-Stiftung satzungsgemäß zur Förderung der deutschen Filmkultur und Filmkunst ab.

Adresse:
Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, Kreuzberger Ring 56, D-65205 Wiesbaden, Tel: 0611/72 33 21, Fax: 061 1/72 33 18
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Hauptverband Deutscher Filmtheater e.V. (HDF)

Der Zentralverband Deutscher Filmtheater (ZDF) wurde am 1.5.1950 in Wiesbaden gegründet, Sitz war zunächst das Hotel "Nizza" in der Frankfurter Straße 28. 1950 zog der Verband nach Düsseldorf, 1955 siedelte er sich wieder in Wiesbaden an.

Der Oberbegriff "ZDF" wurde durch das Zweite Deutsche Fernsehen verdrängt, deshalb änderte der Verband seinen Namen in HDF. 1964 führten die Auseinandersetzungen um das Filmförderungsgesetz zu einer Trennung in einen Bundesverband und den Rumpf-Verband. Bereits ein Jahr später wurde der Verband wieder zusammengeführt. Die Landesverbände haben heute ihren Sitz in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München und Stuttgart. Diese Wirtschaftsverbände der Filmtheater bilden den HDF.

In der Satzung des HDF wurde der Verbandszweck auf Wahrung und Förderung der gemeinsamen Interessen der Filmtheater formuliert. Hierbei werden insbesondere die Belange der Filmtheater gegenüber den anderen Sparten der Film-Wirtschaft, anderen Wirtschaftszweigen, Behörden und Parlamenten auf nationaler und internationaler Ebene gewahrt.

So nimmt der Verband beispielsweise die Interessen der Kinobesitzer gegenüber den Videoproduzenten wahr. 250 Filme starten jedes Jahr neu in den deutschen Kinos, laut der gesetzlichen Regelung für deutsche Filmproduktionen sollen die Filme nach einer Schutzfrist von 6 Monaten erst als Videos auf den Markt kommen, diese Fristen werden jedoch sehr oft nicht eingehalten.

Weitere Bestrebungen des HDF richten sich auf die Erhaltung der Mehrwertsteuerpräferenz von 19%. Auch fordert der HDF die generelle Aufhebung der Vergnügungssteuer.

Die Arbeit des HDF bewegt sich nicht nur auf nationaler Ebene, er ist Mitglied des europäischen Theaterverbandes, der Union Internationale des Cinemas (UNIC). Wesentliche Interventionen werden im Bereich der Angleichung der europäischen Rechtsverhältnisse unternommen, hierbei geht es um europaweite, einheitliche Festlegungen und um eine Stabilisierung der Filmtheaterwirtschaft.

Die vielseitigen Arbeitsfelder des HDF erfordern oft intensive Öffentlichkeitsarbeit, denn im Bereich der Filmtheater und des Films erweist sich die Öffentlichkeit bzw. die veröffentlichte Meinung als sehr aufmerksam und empfindlich, vor allem im Bereich des Jugendschutzes und der Kulturpolitik.

Das INFORUM stellt den gemeinsamen Informationsdienst der Filmtheaterverbände im HDF dar. Es wird von den Mitgliedsverbänden im HDF herausgegeben und dient vorrangig der Mitgliederinformation.
Der HDF arbeitet auch im Bereich der Veranstaltungsorganisation. So richtet er jährlich den Europäischen Filmtheaterkongress aus, der seit 1992 in Wiesbaden stattfindet. Zur 25. Veranstaltung des Kongresses erschienen 1995 rund 1.600 Teilnehmer aus 15 Ländern und über 100 Aussteller zu Seminaren, Messen, Events und Film-Previews.

Adresse:
Hauptverband Deutscher Filmtheater e.V. (HDF). Kreuzberger Ring 56, D-65205 Wiesbaden, Tel: 0611/72 34 27, Fax: 0611/72 34 03
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Verband der Filmverleiher e.V. (VdF)

Als Interessenvertretung der Verleiher gründete sich 1948 der Verband der Filmverleiher e.V. mit Sitz in Wiesbaden (VdF). Er hat zur Zeit 49 Mitgliedsfirmen, die weit über 95% des Marktes abdecken. Der Zweck des Verbandes der Filmverleiher besteht in der Beratung, Vertretung und Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsfirmen in gemeinsamen Angelegenheiten. Die Tätigkeit des Verbandes in diesen gemeinsamen Angelegenheiten umfaßt insbesondere:

  1. 1. Repräsentanz des Filmverleihs im In- und Ausland,
  2. 2. Vertretung vor Behörden, öffentlichen Stellen und Verbänden der anderen Filmsparten,
  3. 3. Vertretung des Filmverleihs in den gemeinsamen Institutionen der Filmwirtschaft wie Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und Filmförderungsanstalt (FFA),
  4. 4. Sachverständigen-Gutachten und Auskünfte über Fragen des Filmverleihs.
  5. 5. Informationen und Ratschläge an die Mitgliedsfirmen durch laufende Rundschreiben und Beantwortung von Einzelfragen,
  6. 6. Abhaltung von Mitgliederversammlungen, Vorstands- und Ausschußsitzungen zu Erfahrungsaustausch und Beschlußfassung,
  7. 7. Maßnahmen zur Aufdeckung, Beseitigung und Vermeidung von Mißständen auf dem Gebiet der Vertragserfüllung beim Filmverleih und seinen Vertragspartnern, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung der Abrechnung der Filmtheater, des Inkassos der dabei festgestellten Abrechnungsdifferenzen und des Inkassos rückständiger Filmmieten,
  8. 8. Hinwirken auf einheitliche Regelungen in Fragen, welche auf Grund der Eigenart und besonderen Gegebenheiten des Filmverleihs eine solche einheitliche Regelung erforderlich machen.


Adresse:
Verband der Filmverleiher e.V. (VdF), Kreuzberger Ring 56, D-65205 Wiesbaden, Tel: 0611/77 89 20. Fax: 061 1/77 89 212
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Kuratorium junger deutscher Film

Das Geburtstagsjahr des Kinos ist auch für das Kuratorium junger deutscher Film ein Jubiläumsjahr: 1995 besteht es seit dreißig Jahren.

Gegründet wurde es 1965 als unmittelbare Konsequenz aus dem "Oberhausener Mainfest", in dem der bundesdeutsche Filmnachwuchs drei Jahre vorher gegen "Opas Kino", den verhaßten Film der fünfziger Jahre und seine Repräsentanten, protestiert hatte.

Diese Aufbruchstimmung konnte tatsächlich in politische Vereinbarungen, Strukturen und Gesetze umgeformt werden: Unter maßgeblicher Beteiligung des damaligen Bundesinnenministers Hermann Höcherl wurde das Kuratorium zunächst als eingetragener Verein gegründet, der seine Mittel aus den Bundesländern bekam.

1979 wurde aus dem Verein eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Erster (ehrenamtlicher) Stiftungsdirektor wurde Dr. Dr. Siegfried Dörrfeldt, der als zuständiger Beamter im Wiesbadener Kultusministerium das Kuratorium bereits von Anfang an wesentlich geformt hat; er blieb in diesem Amt bis zu seinem Tod 1993.

Das Kuratorium stellt die erste Institution der in der Zwischenzeit äußerst vielfältigen Instrumente der Filmförderung in der Bundesrepublik Deutschland dar - und es blieb diejenige, die vergleichsweise mit den bescheidensten Mitteln arbeiten mußte. Die für seinen Etat verantwortliche Konferenz der Kultusminister konnte sich, trotz gegenteiliger Absichtserklärungen, nie zu einer Erhöhung des Budgets von etwa 2 Millionen DM entschließen - auch nicht nach der Erweiterung der Bundesrepublik um die neuen Länder.

Die Liste der geförderten Spielfilmprojekte ist lang - und beweist, daß das Kuratorium in all den Jahren immer einen guten Riecher hatte: es waren ja immer Projekte des Nachwuchses, von Filmemachern, die sich noch keinen Namen gemacht hatten.

Von Kluges ABSCHIED VON GESTERN und Straub/Huillets CHRONIK DER ANNA MAGDALENA BACH reicht der Rechenschaftsbericht des Kuratoriums über die ersten Filme Herzogs, Fleischmanns oder Wenders' bis zu Namen wie Detlef Bück, Jan Schütte und Christian Wagner - von den Klassikern des jungen deutschen Films bis zu denen, die heute die Hoffnung und Zukunft des deutschen Kinos darstellen.

Das Kuratorium war nicht nur der Pionier der Produktionsförderung. Es war auch die erste Institution, die erkannte, daß diese Förderung durch andere ergänzt werden mußte. Insbesondere die Bedeutung eines besseren Vertriebs wurde frühzeitiger als anderswo festgestellt. Die Förderung des Abspiels kam dazu; sie ermöglichte Kinos durch Darlehen den Einsatz von deutschen Filmen. Deren Absatzchancen im Ausland wurde durch die Gewährung von Darlehen für Untertitelung zur Vorführung bei internationalen Festivals gesteigert.

Auch für Filmgattungen, die es schwerer haben als der Spielfilm, setzte sich das Kuratorium ein: für den Kurz-, Dokumentar-, Experimental- und Kinderfilm.

Die Rolle des Kuratoriums junger deutscher Film erfährt vielleicht bald eine Neubestimmung. Es ist kritischen Nachfragen aus den Bundesländern ausgesetzt, ob seine Arbeit noch zeitgemäß und notwendig sei und ob nicht andere, insbesondere von den Bundesländern selbst geschaffene Förderinstrumente diese einzige länderübergreifende Förderung nicht überflüssig gemacht hätten.

Adresse:
Kuratorium junger deutscher Film, Postfach 12 04 28, Schloß Biebrich, D-65082 Wiesbaden, Tel: 0611/60 23 12, Fax: 0611/69 24 09
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Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH (VGF)

Die VGF verwaltet treuhänderisch die nachstehenden Rechte und Ansprüche für deutsche Filmproduzenten und ausländische Film- und Fernsehproduzenten sowie Regisseure deutscher Filme:

- § 54 Urheberschutzgesetz -
Leerkassetten und Geräteausgabe: Durch diese Vergütung werden private Vervielfältigungen von Filmwerken wie z.B. Mitschnitt der Fernsehausstrahlung abgegolten. Vergütet werden bei deutschen Filmen auch Überspielungen von Kassette zu Kassette, wenn ein Filmwerk als Videokassette erschienen ist. Die Vergabe von Fernsehlizenzen umfaßt nicht die Übertragung des Anspruchs aus § 54 UrhG Kabelweitersenderechte. Werden Filmwerke terrestrisch ausgestrahlt und in das deutsche Kabelnetz der Telekom zeitgleich und unverändert
eingespeist, haben die Rechteinhaber Anspruch auf eine Vergütung für das Kabelweitersenderecht.

- § 27 Urheberschutzgesetz -
Videovermietvergütung: Diese Vergütung wird von den Videotheken für die Vermietung von Videokassetten erhoben.
Die vorgenannten Ansprüche können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Die Rechteinhaber müssen ihre Rechte durch Abschluß eines Wahrnehmungsvertrags treuhänderisch auf eine Verwertungsgesellschaft übertragen. Die VGF inkassiert die genannten Vergütungen bei den Zahlungspflichtigen wie etwa Videorecorder- und Leerkassettenherstellern, der Telekom und den Videotheken und verteilt die Vergütungen an ihre Wahrnehmungsberechtigten, ohne daß Kosten oder Gebühren anfallen. Rechteinhaber an ausländischen Filmen wenden sich an die VFG in Wiesbaden, Rechteinhaber an deutschen Kinospielfilmen sowie an deutschen Kurz- und Dokumentarfilmen wenden sich an die Geschäftsstelle München.

Adresse:
Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH (VGF),
Kreuzberger Ring 56, D-65205 Wiesbaden,
Tel: 061 1/77 89 222, Fax: 061 1/77 89 214
Geschäftsstelle München: Beichstraße 8, D-80802 München.
Tel: 089/39 14 25. Fax: 089/34 01 291
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Bundesverband deutscher Film- und AV-Produzenten e.V. (BAV)

Die Bedeutung des Bundesverbandes Deutscher Film- und AV-Produzenten (BAV) ist in der Vielfalt der Produktionstätigkeit seiner Mitglieder und der damit gegebenen Berücksichtigung verschiedenartig gelagerter Interessen zu sehen.

Keimzelle des Verbandes war die "Fachgruppe Kultur- und Wirtschaftsfilm im Verband Deutscher Spielfilmproduzenten, der nach dem Zweiten Weltkrieg als Interessenvertretung aller deutschen Filmproduzenten gegründet wurde.

Die in der Folgezeit verschiedenartige Ausrichtung der der "Fachgruppe" angehörenden Firmen führte zu einer Aufteilung in Verbände der Dokumentar- und Kurzfilmproduzenten, der Industriefilm- sowie der Werbefilmproduzenten. Im Verband deutscher Dokumentar- und Kurzfilmproduzenten verblieben einerseits diejenigen, die sich nicht auf eine spezielle Produktionssparte festlegen, sondern den an sie gestellten Anforderungen auf verschiedenen Produktionsgebieten nachkommen wollten. Die Umbenennung des Verbandes in seinen heutigen Namen war die sinnvolle Konsequenz aus dem nunmehr repräsentierten Aufgabenbereich.

In der Historie begründet ist, daß durch den Verband offiziell die Interessen des Kurzfilms vertreten werden. Die Belange der dem Wirtschaftsfilm hauptsächlich zugewandten Mitgliedsunternehmen unterstützt der BAV durch eine korporative Mitgliedschaft im AV-Kommunikation der Wirtschaft e.V. (AVK). Außerdem ist der BAV auf dem Produktionssektor neben dem Verband Deutscher Spielfilmproduzenten ebenfalls Vollmitglied in der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). wodurch jedem einzelnen Mitglied die Vorteile der Mitgliedschaft in diesem Dachverband der Filmwirtschaftsverbände zugute kommt.

Der BAV hat im wesentlichen folgende Aufgaben:

- Vertretung der Interessen auf den Gebieten des Auftrags-, Dokumentär- und Kurzfilms gegenüber den staatlichen Stellen wie z.B. dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Information über einschlägige Bestimmungen, die die Filmwirtschaft, insbesondere die Film- und Videoproduktion, betreffen (KSVG, GEMA. FFA. FBW. FSK. Tarifvereinbarungen u.a.)
- Registrierung und Betreuung der Mitglieder, die an den Internationalen Filmfestspielen Berlin teilnehmen, durch den Dachverband SPIO bzw. durch den SPIO-Standbei den IFB.
- Ermäßigung der Prüfgebühren bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).
- Veranstaltung des Tages des deutschen Kurzfilms (seit 1978).
- Mitveranstalter des Deutschen Industrie- und Wirtschaftsfilm-Forums.
- Veranstaltung von regionalen Treffs, die dem persönlichen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern dienen.
- Mitwirkung beim Friedrich-Wilhelm-Murnau-Kurzfilmpreis.
- Mitwirkung bei der Besetzung der Jurys des Deutschen Wirtschaftsfilmpreises und des Friedrich-Wilhelm-Murnau-Kurzfilmpreises.

Adresse:
Bundesverband Deutscher Film- und AV-Produzenten e.V. (BAV). Postfach 5703, D-65047 Wiesbaden. Tel: 061 1/778 91 37, Fax: 061 1/778 91 39
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