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Die Inhalte / Artikel aus Jahrgang 8 - 1961 - geparkt

Auf dieser Seite sind die Inhalte von allen einzelnen Ausgaben eines Jahrgangs von "Der Filmvorführer" aufgrund der Menge vorerst nur geparkt.
Die Artikel und Berichte werden später thematisch gezielt untergebracht und zusätzlich hier verlinkt, teilweise auch in unserem Tonband- und Hifi-Museum.

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Die Titel-Seite vom Heft 11 1961 (November 1961)
"CINERAMA im Ballon-Theater"

In FV 10/61 brachten wir auf Seite 5 eine kurze Notiz über die Vorführung von Cinerama-Filmen in sog. „Ballon-Theatern". Nach dieser Notiz wird für die Unterbringung der technischen Anlage und der Sitzplätze für etwa 3.000 Zuschauer ein pneumatisches Zelt verwendet, das wie ein Ballon in kurzer Zeit durch Preßluft aufgeblasen werden kann.

Nach vorliegenden Berichten wurde ein solches Unternehmen auf dem europäischen Festland zunächst in Frankreich als „Cinerama Europe No. 1" aufgezogen und soll nunmehr auch als „Itinerama" England bereisen, loobei in erster Linie solche Orte bespielt werden sollen, in denen keine stationäre Cinerama-Vor führ anläge vorhanden ist. Außerdem dürfen diese Ballon-Theater nur in Gegenden eingesetzt werden, die in einem Abstand von mindestens 50 Meilen vom nächsten stationären Cinerama-Theater liegen.

Trotz des großen technischen Aufwandes und der Anforderungen beim Transport sowie beim Auf- und Abbau der Anlage ist geplant, daß das Ballon-Theater jeweils nur einen Tag am gleichen Ort spielen soll, um den ortsfesten Theatern keine zu große Konkurrenz zu bieten. Nach weiteren Meldungen ist angeblich für 1962 geplant, daß solche Ballon-Theater mit Cinerama-V orführungen auch in Deutschland gastieren sollen.

So interessant dieses technische Vorhaben ist, sind gegen die praktische Durchführung inzwischen doch erhebliche Bedenken aufgetaucht, die sich insbesondere auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in öffentlichen Versammlungsräumen beziehen. Diese Bedenken mußten in der Zwischenzeit insofern als berechtigt anerkannt werden, als schon in zwei Fällen in Frankreich das aufgeblasene Zelt zusammengebrochen ist, wobei nur deswegen keine Personen zu Schaden gekommen sind, weil sich die Unfälle jeweils vor dem Beginn der Vorstellungen ereigneten.

Zum Unterschied von dem vor einigen Jahren aufgetauchten „Kugel-Theater", bei dem die Projektion von unten auf die Innenseite der Kuppel in Rundum-Projektion erfolgen sollte, wird die Cinerama-Projektion im Ballon-Theater in üblicher Weise mit drei Bildprojektoren und einem getrennten Tonprojektor für 6-Kanal-Magnetton-Wiedergabe durchgeführt. - Die untenstehende Aufnahme zeigt die aufgeblasene Ballonhülle; links unten die Luftkompressoren.

Probleme der Bildstrichverstellung (November 1961)

Bei der Projektion eines Filmes muß bekanntlich das einzelne Filmbild gegenüber dem Bildfenster des Projektors eine bestimmte Lage einnehmen, die gewährleistet, daß das Filmbild, das in der Stillstandsperiode projiziert wird, das Bildfenster vollkommen ausfüllt. Zu diesem Zweck besitzt das Startband der einzelnen Filmrollen eine Bildstrich-Einteilung, die dazu dient, den Film richtig „auf Bildstrich" einzulegen.

Ist das nicht einwandfrei erfolgt, wird der Bildstrich bei der Projektion auf die Bildwand projiziert, so daß Teile zweier verschiedener Filmbilder auf der Bildwand erscheinen. In einem solchen Fall müssen Film und Bildfenster gegeneinander so verschoben werden, daß der Bildstrich aus dem Bildfenster verschwindet. Hierzu dient die Bildstrich-Verstellung.
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Prinzip und ältere Konstruktionen

Die einfachste Art der Bildstricheinstellung, die in den ersten Jahren der Vorführpraxis viel angewendet wurde, besteht in der Verschiebung des Bildfensters gegenüber der Filmbahn, bis sich das Fenster mit dem Filmbildchen in der Ruhelage des Films deckt. Um zu vermeiden, daß sich hierbei das projizierte Bild auf der Bildwand verschiebt, mußte gleichzeitig mit dem Bildfenster auch das Projektionsobjektiv um den gleichen Betrag in Richtung der Filmbahn verschoben werden.

Da sich jedoch bei einer solchen Einrichtung die optische Achse, d. h. die gedachte Verbindungslinie des Objektiv-Mittelpunktes mit der Bildfenstermitte, gegenüber dem Beleuchtungsstrahlengang änderte, bezeichnete man eine solche Einrichtung als „Bildstrichverstellung mit veränderlicher optischer Achse".

Eine solche Maßnahme brachte daher große Nachteile mit sich. Da sich das Bildfenster innerhalb des Lichtkegels verschob, waren mit der Einstellung der Bildbühne in diesem Fall Änderungen der Bildhelligkeit verbunden, falls das Lichtbündel auf dem Bildfenster nicht so groß (also ineffizient übergroß) eingestellt wurde, daß sich bei der Verschiebung des Bildfensters innerhalb des Lichtbündels die Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung nicht wesentlich änderte.

Allerdings hatte eine solche Einstellung einen erheblichen Gesamtlichtverlust zur Folge, weil ein großer Teil des aufgestrahlten Lichtes ungenutzt blieb.

Genaue Justage der Bildfenster-Ausleuchtung

Um eine optimale Bildfenster-Ausleuchtung zu erzielen, muß bekanntlich der Lichtfleck auf dem Bildfenster so eingestellt werden, daß die Ecken des Bildfensters gerade noch bedeckt sind. Man war daher gezwungen, nach jeder Verstellung des Bildfensters die Lampe so nachzustellen, daß das Lichtbündel das Bildfenster wieder richtig trifft. Bei einer solchen Verstellung der Lampe tritt jedoch eine Knickung der optischen Achse des gesamten Lichtbündels ein, wodurch Lichtverluste im Objektiv entstehen können.

Um diese Nachteile zu umgehen, muß bei Einrichtungen dieser Art dafür gesorgt werden, daß die gesamte Beleuchtungseinrichtung entsprechend der Bildfenster-Verstellung nachgestellt werden kann, so daß die Bildfenster-Ausleuchtung dauernd die gleiche bleibt, ohne daß die optische Achse des Beleuchtungs-Strahlenkegels gegenüber der Achse des Abbildungssystems sich ändert.

Eine solche Einrichtung, die als „Bildstrich-Einstellung mit nachstellbarer optischer Achse" bezeichnet wurde, war so konstruiert, daß das gesamte optische System des Projektors, bestehend aus Objektiv, Bildfenster und Beleuchtungssystem, wie ein starres, fest miteinander verbundenes System gegenüber dem Mechanismus verstellt werden konnte, wobei praktisch eine Schwenkung um den Mittelpunkt der Bildwand erfolgte, so daß keine wesentlichen Änderungen - entsprechend den damaligen Ansprüchen - in der Abbildung und Ausleuchtung zu bemerken waren.

Allerdings traten bei der praktischen Verwirklichung dieser Idee konstruktive Schwierigkeiten auf, weil die Beleuchtungslampe sowie die Beleuchtungsoptik mit Bildfenster und Projektionsobjektiv in irgendeiner Weise mechanisch verbunden sein mußten, was besonders bei größeren Maschinen nur schwer durchzuführen war.

Bild:
Prinzipielle Darstellung der zentralen Bildstrichverstellung eines Projektors mit schwenkbarem Malteserkreuzgetriebe. Durch Schwenken der Achse II um die Achse I wird die Schaltrolle durch das Malteserkreuz gedreht, um den Bildstiich ohne Blendenverstellung zu verstellen.
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Verbesserte Bildbühneneinstellung

Bei den späteren Konstruktionen ging man daher davon ab, die optische Achse bei der Bildbühneneinstellung zu verstellen und wählte andere, konstruktiv einfacher durchzuführende Methoden. Die einfachste dieser Art war die „Verstellung des Bewegungswerkes", wobei die Beleuchtungseinrichtung zusammen mit dem Bildfenster und dem Objektiv unveränderlich blieb und dagegen die gesamte Filmführungs-Einrichtung, d. h. der gesamte Bewegungsmechanismus einschließlich der Filmbahn, bewegt wurde.

Hierdurch wurde eine Trennung von Bildfenster und Filmbahn erforderlich, damit sich die Filmbahn in ihrer Längsrichtung gegenüber dem Bildfenster verstellen lassen konnte. Dadurch wurde es auch möglich, die Bildbühnen-Verstellung sowohl während des Filmlaufs als auch bei stehendem Projektor vorzunehmen.

Noch eine Lösung

Eine andere Konstruktion von Bildstricheinstellungen beruhte darauf, daß nur der Bewegungsmechanismus ohne die Filmbahn verstellt wurde. In diesem Fall konnte die Filmbahn mit dem Bildfenster zu einem Stück verbunden sein; dafür änderte die Schalttrommel bei der Bildbühnen-Verstellung ihre Lage gegenüber der Filmbahn.

Allerdings hatte diese Konstruktion den Nachteil, daß die Bildbühnen-Verstellung in der Ruhestellung des Projektors nur so vorgenommen werden konnte, daß das Filmband herausgezogen wird. Bei entgegengesetzter Verstellung hätte sich der Film vor der Filmbahn gestaucht, so daß bei dieser Einrichtung der Bildstrich nur während des Laufes verstellt werden konnte.

Weitere Möglichkeiten für die Entwicklung von Bildstrich-Verstellungen bestanden in der Folgezeit darin, daß von dem Bewegungswerk, d. h. vom Getriebe, nur die Schalttrommel allein bewegt wurde, während die übrigen Teile des Werkes mehr oder weniger unverändert blieben.

Wurde bei der Verstellung der Schalttrommel die Filmbahn mit bewegt, konnte die Einstellung der Bildbühne im Lauf und in der Ruhestellung des Projektors vorgenommen werden; wurde sie nicht mit bewegt, erfolgte die Verstellung im allgemeinen nur während des Laufes.

Bei der Verstellung der Schalttrommel allein wurde entweder eine Längsverstellung der Trommel in Richtung der Filmbahn vorgenommen, wobei eine Längsschlittenführung verwendet wurde, oder die Trommel wurde geschwenkt, so daß sie sich von der Filmbahn mehr oder weniger entfernt. Der dazu gehörige Schaltmechanismus war für diesen Fall am Projektor drehbar angebracht.

Bild:
Eine ältere Ausführung der Bildstrichverstellung beim AEG-Projektor „Triumphator". Zur Bildstrichverstellung wird das gesamte Triebwerk in der Höhe gegenüber dem feststehenden Bildfenster von Hand verstellt, wobei es auf den beiden Führungssäulen links und rechts gleitet.
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Verstellung der Bildbühne und Zentrale Bildverstellung

Die Verstellung der Bildbühne erfolgte entweder durch hebelartige Griffe, durch Knöpfe oder drehbare Knebel. In einigen Fällen wendete man auch für die Bildbühnen-Verstellung eine Exzentereinrichtung an, wobei mit Hilfe eines auf der Vorderseite des Projektorwerkes befindlichen Knebels eine Exzenterscheibe verstellt wurde, die ein Mitnehmerstück auf-und niederbewegte, das seinerseits den Bewegungsmechanismus in einer Schlittenführung verstellte.

Die weitere Entwicklung führte nunmehr dazu, daß die Bildstrichverstellung dadurch bewirkt wurde, daß man nicht die Lage der Schalttrommel gegenüber der Filmbahn änderte, sondern daß die Schalttrommel eine zusätzliche Drehung um ihre eigene Achse erfuhr. Allerdings war es bei diesem System zunächst nicht möglich, die Verstellung nach beiden Seiten bei stehendem Projektor vorzunehmen, da leicht eine Stauung des Films vor der Filmbahn eintreten konnte.

Bei dem Verfahren des Drehens der Schaltrolle wurde meistens der gesamte Schaltmechanismus einschließlich der Einzahnscheibe um die Achse des Malteserkreuzes gedreht, so daß dabei lediglich eine Drehung der Schalttrommel stattfindet.

Für diese Methode, die im Laufe der weiteren Entwicklungsjahre weiter verbessert und vervollkommnet wurde, wählte man die Bezeichnung „Zentrale Bildverstellung". Sie findet sich heute bei vielen modernen Projektoren, wobei verschiedene Ausführungen je nach Größe des Projektors und Fabrikat verwendet werden. Bei anderen Fabrikaten erfolgt die Bildstrichverstellung durch eine Vertikalbewegung der Schaltrolle gemeinsam mit der Nachwickelrolle bzw. des gesamten Transportmechanismus. Eine weitere Konstruktion besteht darin, daß eine Umlenkrolle zwischen Bildfenster und Schaltrolle vertikal bewegt wird.

Bilder :
Modernes Malteserkreuzgetriebe mit zentraler Bildstrichverstellung. Das Getriebe ist um die Achse der Schaltrolle schwenkbar angeordnet. (Abbildungen aus: Röwer, „Technik für Filmvorführer)
Bildverstellungsvorrichtung beim Philips-Projek-tor FP 20 mit Hilfe einer Bildverstellungsscheibe mit spiralförmiger Nut. (Foto: Philips)
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Neuzeitliche Bildstrichverstellungen (November 1961)

Während bei der vorerwähnten Vertikalbewegung der Schaltrolle mit Nachwickelrolle oder des gesamten Transportmechanismus die Lage einzelner Transportorgane verändert wird, bleibt sie bei der Vertikalbewegung einer Umlenkrolle oder bei der zentralen Bildstrich-Verstellung unverändert, da die Stiftscheibe schwenkbar um die gemeinsame Achse von Malteserkreuz und Schaltrolle angeordnet ist und eine Veränderung der Grundstellung des Malteserkreuzes und der Schaltrolle bewirkt.

Mit der Drehung der Schaltrolle wird der gleiche Effekt erzielt wie beim Verschieben, jedoch mit dem Vorteil, daß die Auslaufverhältnisse des Films aus dem Filmkanal immer die gleichen bleiben. Sie kann sowohl während des Laufes der Maschine wie auch im Stillstand erfolgen. Zugleich wirkt dieses System auch filmschonend.

Die konstruktive Ausführung der zentralen Bildstrichverstellung kann entweder so erfolgen, daß ein Zwischengetriebe verwendet oder eine Hebelvorrichtung betätigt wird, die das Kreuzgetriebe um die Achse des Malteserkreuzes dreht. Da eine Veränderung an einem Getriebeelement sich auch auf die anderen Elemente auswirkt, muß berücksichtigt werden, daß hierbei das Zusammenspiel zwischen Schalt- und Abdeckvorgang durch die Blende beeinflußt wird. Bei der Betätigung der zentralen Bildstrichverstellung wird u. a. bewirkt, daß der Schaltvorgang früher oder später einsetzt.

Das erfordert eine zusätzliche Bewegung der Blendenwelle, um das „Ziehen" des Bildes zu verhindern. Um das zu vermeiden, wird ein zusätzliches Ausgleichgetriebe verwendet, das diese Bewegungen aufeinander abstimmt. Je nach Konstruktion des Projektors (Stirnradgetriebe oder mit Hauptwelle) wird das Ausgleichsgetriebe um die Stiftscheibenachse angeordnet; im anderen Falle so, daß einerseits eine Verstellung des Kreuzgetriebes und andererseits eine Verstellung der Antriebsschnecke für die Blendenwelle erfolgt.

Beispiel Philips Projektor FP 20

Eine interessante Konstruktion bildet die Bildstrichverstellung, wie sie von Philips bei dem Projektor FP 20 angewendet wird. Sie arbeitet mit einer geteilten Kreuzwelle, wobei beide Wellenenden mit einer gegenläufigen Schrägverzahnung versehen und durch ein Kupplungsrohr aus Nylon miteinander verbunden sind. Das Kupplungsrohr ist mit Kugellager in einer Metallhülle gelagert, welche die Rotationsbewegung der Wellen und der Kupplung nicht mitmacht, sondern diese in Richtung der Wellenachse führt. Wird diese Hülle in Achsrichtung verschoben, so erfolgt ein Gegeneinanderverdrehen der beiden Wellenenden, wodurch die Schaltrolle eine zusätzliche Bewegung erfährt, ohne eine Änderung der Funktion der übrigen Getriebeteile zu bewirken. Um den Synchronismus zwischen Malteserkreuz und Blende bestehen zu lassen, muß sich die Blendengeschwindigkeit entsprechend ändern.

Zu diesem Zweck wird das Antriebszahnrad für die Blendenwelle in eine Gabel montiert, die sich auf dieser Welle auf- und abbewegen kann. Die Gabel ist mit einem Stift versehen, der in einer spiralförmigen Nut der Bild-verstellungsscheibe läuft. Da die Malteserkreuz-Einheit mit dieser Scheibe fest verbunden ist, ändert sich bei der Drehung der Scheibe die Geschwindigkeit der Blende in voller Übereinstimmung mit der Geschwindigkeitsänderung der Einzahnwelle. Auf diese Weise wird zwischen dem Malteserkreuz-Mechanismus und der Blende ein ausreichender Synchronismus erzielt. Gleichzeitig ergibt sich durch dieses System der Vorteil, daß der Getriebeaufbau sehr einfach gestaltet werden kann.
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Bildstrichverstellung ferngesteuert

Die Befreiung des Vorführers von der manuellen Betätigung der Verführeinrichtungen durch die Automation des Vorführbetriebes hat es mit sich gebracht, daß man nach Lösungen suchte, auch die Bildstrichverstellung zumindest durch Fernsteuerung der Verstellorgane zu ermöglichen.

Je nach Ausführung dieser Organe wurden Mechanismen entwickelt, die im wesentlichen aus einem kleinen Antriebsmotor für die Bildstrichverstellung am Projektor und einem Steuerpult bestehen, das zweckmäßig an geeigneter Stelle im Zuschauerraum untergebracht wird, und mit Druckknöpfen ausgestattet ist, mit denen der Vor- und Rückwärtslauf der VerStelleinrichtung ferngesteuert betätigt werden kann.

Vielfach werden auch Steuerpulte benutzt, die zusätzlich Druckknöpfe für die Betätigung der Scharfeinstellung des Projektionsobjektives durch Fernsteuerung aufweisen. Hierdurch ist es möglich, die Objektive von einem günstigeren Ort im Zuschauerraum scharfzustellen, als es - besonders bei großen Projektionsentfernungen - vom Vorführraum aus möglich ist.

Vorteile des Vorführscheins (November 1961)

Obwohl - wie im FV schon mehrfach berichtet wurde - die Verordnung über die Prüfung von Filmvorführern am 1.10.1960 außer Kraft getreten ist und seit diesem Zeitpunkt keine behördlichen Prüfscheine mehr ausgestellt werden, besteht bekanntlich für angehende Vorführer auch heute noch die Möglichkeit, durch den erfolgreichen Besuch eines Fachlehrganges ein Befähigungszeugnis für die Vorführung von Filmen zu erwerben.

Darüber hinaus sind die älteren, heute noch tätigen Vorführer fast ausschließlich im Besitz des früheren, amtlichen Vorführscheines. Wenn also heute auch kein Zwang mehr für die Ablegung einer Vorführerprüfung besteht, so hat die Erfahrung doch gezeigt, daß auch in der heutigen Zeit Vorführer bevorzugt eingestellt werden, die im Besitz eines solchen Zeugnisses sind.

  • Anmerkung : Eine wirklich durchsichtige Selbstbeweihräucherung. Durch die finanziellen Notlagen vieler Kinos gab es Vorführer mit und ohne Schein in jeder Stadt  und in jedem Bezirk und derjenige mit den geringsten Kosten, also die Aushilfe, wurde beauftragt - also nicht für 2 oder 3 Tage in der Woche eingestellt, sondern für ein paar Stunden "angeheuert".

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Welche Möglichkeiten darüber hinaus für Vorführer mit Vorführschein außerhalb des Vorführbetriebes bestehen, erläutert unser Mitarbeiter F. Kubaszek in den nachstehenden Ausführungen.
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Traum- oder Wunschdenken

Abgesehen von den vielen Filmtheaterbesitzern, die nur geprüfte Vorführer als ihre neuen Mitarbeiter einstellen, gibt es auch noch zahlreiche Fälle außerhalb der Filmtheaterbranche, "wo" ein Vorführschein gewertet wird.

Kommt z. B. ein geprüfter Vorprüfer, der als Berufsvorführer gearbeitet hat, zur Bundeswehr, so wird er sicher bald zur Bedienung einer in allen Kasernenbereichen vorhandenen Schmalfilm oder Normalfilm-Kofferapparatur herangezogen. Dort kann er sich nicht nur weiterbilden, sondern auch durch seine Fachkenntnisse einen leichteren Dienst haben. Er wird zum uniformierten Filmvorführer. Kann der eingezogene Kollege mit seinen Fachkenntnissen auch seine vorgesetzen Stellen überzeugen, so dauert es meist nicht lange, bis er zu einer Spezialkompanie, in der Fernseh-, Film- und Nachrichtenleute ihren Dienst versehen, versetzt wird.

  • Anmerkung : Ein befragter Bundeswehr-Offizier meinte dazu nur, das sei reines Traum- oder Wunschdenken fern jeder Realität.


Erfahrungsgemäß wird man auch, bevor die staatliche Stelle eines Kreisfilm-und Bildstellenleiters neu besetzt wird, erst an die jeweiligen örtlichen geprüften Vorführer herantreten. Denn durch dauernde Zusammenarbeit mit den Kreisfilmstellen, den Filmklubs und Filmringen, sind auch die Namen der örtlichen geprüften Vorführer den staatlichen Stellen bekannt.

Vorführer bei Fernsehgesellschaften, in Filmstudios oder in Kopierwerken sind fast immer nur geprüfte und erfahrene Fachleute. Weiter hört man von Kollegen, die in Theatern arbeiten, die jetzt nur noch am (einem) Abend spielen, und sich daher eine Tagesbeschäftigung suchen müssen, daß sie in der Industrie auf Grund ihres Vorführscheines anderen Bewerbern vorgezogen werden.

  • Anmerkung : Ebenfalls ein Wunschdenken.


Sie bedienen heute am Schaltpult, zwischen Verstärker- und Relaisanlagen sitzend, vollautomatische Fließbänder. Andere wieder kontrollieren auf Grund ihrer technischen Vorkenntnisse ganze Fertigungsgänge, sie haben diese Umstellung vom Vorführraum zum Industrieschaltpult spielend geschafft, da sie nicht nur gewohnt waren, zwischen Maschinen zu sitzen, Hebel und Druckknöpfe zu bedienen und Armaturen zu beobachten, sondern auch genau wissen, welche Funktionen Relais, Fotozellen, Elektronenröhren und Gleichrichter ausüben.
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Redegewandte und werbefreudige Vorführer

Redegewandte und werbefreudige Vorführer wieder haben es nicht schwer, für Industrie-Werbungen zu arbeiten, da die großen Firmen der Textil-, Genuß- und Lebensmittel- Industrie, die meist mit mehreren Filmwagen über Land fahren und ihre Erzeugnisse filmisch anbieten, Wert auf geprüfte Vorführer als Mitarbeiter legen.

Stadtverwaltungen und Kulturämter, die über Kultur-, Gemeinschaftshäuser und über Festhallen verfügen, in denen sich meist Tonfilm-, Diaprojektions-, Rundfunk- und Fernsehübertragungsanlagen befinden, stellen bevorzugt geprüfte Filmvorführer als Fachkraft, Verwalter und Betreuer dieser Anlagen ein.

Anmerkung : Auch das ist weitgehend Unsinn, weil Behörden nachganz anderen Kriterien auswählen müssen und dann einstellen.
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Vorführung von Nitrofilmen (Nov. 1961)

In FV 12/60 brachten wir auf Seite 7 einen Bericht: „Wenn man Nitrofilm vorführen muß", in dem unser Mitarbeiter F. Kubaszek schilderte, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wenn ausnahmsweise einmal in einem Filmtheater noch Nitrofilme vorgeführt werden sollen.

Wie früher an anderer Stelle ausgeführt, besteht bekanntlich nach §7 des Sicherheitsfilmgesetzes die Möglichkeit, bei Vorliegen gewisser sachlicher und personeller Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zur Vorführung von Nitrofilmen zu erwirken.

Diese Voraussetzungen bestehen im wesentlichen darin, daß die vorhandenen Vorführanlagen hinsichtlich ihrer Sicherheitseinrichtungen den Anforderungen für die Vorführung von Nitrofilm genügen müssen und daß eine solche Ausnahmegenehmigung nur dann erteilt werden dürfe, wenn zur Vorführung der Filme nachweislich ein Filmvorführer zur Verfügung steht, der im Besitz eines behördlichen Vorführscheins ist, wie er früher nach der Prüfungsordnung für Filmvorführer ausgestellt wurde.

Diese Voraussetzung trifft im allgemeinen für alle Vorführer zu, die bereits in früheren Jahren ihre Tätigkeit begonnen haben. Nachdem jedoch die „Verordnung über die Prüfung von Filmvorführern" vom 25. Mai 1940 am 1. Oktober 1960 außer Kraft getreten ist. entfällt seit diesem Stichtag für angehende Vorführer die Möglichkeit, den früheren behördlichen Vorführschein zu erwerben.

Die Genehmigung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Vorführung von Nitrofilmen müßte sich also heute auf solche Vorführer beschränken, die noch im Besitz des alten Vorführscheines sind.

Hinzu kommt, daß die frühere Lichtspieltheater- Verordnung vom 18. März 1937 ebenfalls am 31. Dezember 1960 außer Kraft getreten ist und bis heute (Nov. 1961) noch nicht durch neue Bestimmungen ersetzt wurde, so daß sich eine Lücke in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ergeben hatte.

Zwar haben die einzelnen Bundesländer zwischenzeitlich besondere Ausführungsbestimmungen erlassen, jedoch bestand hinsichtlich der Vorführung von Nitrofilm immer noch die Einschränkung bezüglich des amtlichen Vorführscheins.
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Die Gefahr des Nitrofilms muß bekannt sein

Da es bei der Handhabung und Vorführung von Nitrofilm im wesentlichen darauf ankommt, daß der Vorführer über die nötige Sachkunde und die Kenntnisse der Sicherheitsvorschriften verfügt, lag der Schluß nahe, daß auch solche Vorführer für die Vorführung von Nitrofilm zugelassen werden "sollten", die nach der Aufhebung der früheren Prüfungsordnung nach erfolgreichem Besuch eines Fachlehrganges der Wirtschaftsverbände ein „Befähigungszeugnis für die Bedienung von Vorführanlagen" erworben haben.

Als erstes Bundesland hat sich Nordrhein-Westfalen entschlossen, diesen Weg zu beschreiten und hat damit die Rechtslage hinsichtlich der Vorführung von Filmen nach dem Inkrafttreten des Sicherheits-fllmgesetzes geklärt. In zwei Erlassen wurde die Frage der Prüfung der Filmvorführer und der Bildwerfer und der Vorführung von Nitrofilm geklärt.

Durch den Runderlaß des Innenministers von Nordrhein-Westfalen vom 21.7.1961 werden zunächst die bisherigen Prüfstellen für Filmvorführer bei den Regierungspräsidenten in Düsseldorf und Köln sowie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Dortmund aufgelöst.

Gleichzeitig wird in diesem Rund-Erlaß darauf hingewiesen, daß hinsichtlich der Vorführung von Nitrofilmen nunmehr der RdErl. des Arbeits- und Sozialministers und des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten zu beachten ist. In diesem Erlaß vom 21.8.1961 wird zunächst noch einmal hervorgehoben, daß die Vorschriften über den Bau, die Größe und Einrichtung des Bildwerferraumes, den Filmschutz und den Bildwerfer bei Vorführung von Nitrofilm, ferner die Vorschrift, daß Nitrofilm nur von Personen vorgeführt werden darf, die eine entsprechende Eignung nachweisen können und eine besondere Prüfung abgelegt haben, d. h. die frühere Lichtspieltheater-Verordnung, ersatzlos weggefallen ist.
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Ausnahmen von den Vorschriften

Da andererseits nach § 7 des Sicherheitsfilmgesetzes die zur Ausführung des Gesetzes vom 21. 1. 1958 bestimmten Behörden Ausnahmen von den Vorschriften des § 2 des Sicherheitsfilmgesetzes zulassen können, wenn den Anforderungen genügt ist, die im Interesse des Arbeitsschutzes bei der Herstellung von Kinefilmnegativen und -positiven auf Nitrofilm oder bei deren Vorführung, Bearbeitung und Lagerung zu stellen sind, wurden durch den o. a. RdErl. Maßnahmen getroffen, im Einzelfall solche Ausnahmen zu genehmigen, so daß auch in Zukunft die Vorführung von Nitrofilmen durch sachkundige Vorführer im Land Nordrhein-Westfalen gewährleistet ist.

Wie es im RdErl. vom 21.8.1961 weiter heißt, hat die örtliche Ordnungsbehörde vor der Zulassung einer solchen Ausnahme zu prüfen, ob der Bildwerfer und der Bildwerferraum, seine Beleuchtung, Heizung, Lüftung und sonstigen Einrichtungen noch so beschaffen sind, wie es in den §§ 36 bis 53 und 59 bis 61 der Lichtspieltheater-Verordnung vom 18.3.1937 vorgeschrieben war.
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Ein Vorführschein muß sein - in NRW jedenfalls - oder doch nicht ?

Ferner muß nach dem RdErl. vom 21.8.1961 geprüft werden, ob die für die Vorführung von Nitrofilm in Aussicht genommene Person im Besitz eines nach den bisher geltenden Bestimmungen ausgestellten Befähigungszeugnisses (Vorführscheines) ist. Hat der Vorführer keinen Vorführschein einer staatlichen Prüfstelle, so muß sich das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt besonders dazu äußern, ob er über ausreichende Sachkunde und Kenntnisse für die Vorführung von Nitrofilm verfügt. In der Entscheidung, mit der eine Ausnahme zugelassen wird, ist dieser Vorführer namentlich zu benennen.

Nach diesem RdErl. des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.8.1961 wird es also bei der Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung für die Vorführung von Nitrofilmen nicht mehr zur absoluten Bedingung gemacht, daß der Vorführer einen staatlichen Vorführschein hat.

Wesentlich ist jedoch, daß er die erforderliche Sachkunde und Kenntnisse nachweist, wie sie z. B. durch die Ausbildung bei einem älteren fachkundigen Vorführer oder durch den erfolgreichen Besuch eines Fachlehrganges für Filmvorführer erworben werden können.

Da in diesen Fachlehrgängen u. a. auch die Behandlung und Vorführung von Nitrofilm zu den Unterrichtsgegenständen gehören, dürften die durch die Wirtschaftsverbände ausgestellten Prüfungszeugnisse, die auch einen Vermerk über die Qualifikation des Inhabers zur Vorführung von Nitrofilm enthalten, von den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern als ausreichend im Sinne des RdErl. vom 21. 8. 1961 anerkannt werden. Darüber hinaus wäre es zu begrüßen, daß sich auch die anderen Bundesländer baldmöglichst dieser in Nordrhein- Westfalen getroffenen Regelung anschließen, damit im gesamten Bundesgebiet eine einheitliche Regelung in dieser Angelegenheit erfolgen kann.

Aus der Praxis - für die Praxis (November 1961)
"Auch ein Lautsprecher braucht Pflege"

Man sagt zwar immer, daß der Lautsprecher der anspruchsloseste Teil der ganzen Tonfilmanlage sei, doch man ändert seine Meinung, wenn er einmal streikt.

Viel Ärger mit der Lautsprecheranlage gibt es fast immer, wenn auf der Bühne einmal umgebaut wird. Die an den Seiten der Bühne meist erst nachträglich angebrachten Düsen für Frischluft können, wenn sie ungünstig liegen, Feuchtigkeit an den Lautsprecher heranbringen.

Feuchtigkeit bewirkt aber ein Verziehen der Pappmembrane im Konuslautsprecher, so daß diese klemmt und an einem freien Schwingen behindert wird. Ebenso können feuchte Wände und undichte Dächer für die Lautsprecher schädlich sein.

Das Anbringen eines neuen Vorhangzuges oder eines metallenen Bildwandgestelles und das damit verbundene elektrische Bohren und Sägen mit dem dabei unvermeidlichen Verstreuen von Eisenfeilspänen kann zur Vernichtung der ganzen Lautsprecheranlage führen. Eisenfeilspäne und Staub müsser daher sorgfältig von der Lautsprecheranlage ferngehalten werden.

Auch sollte der Raum hinter der Bildwand, der für die Lautsprecheranlage bestimmt ist, nicht als Abstellraum für Besen, Latten, Leitern und Reinigungsmittel sowie für zur Zeit unbenutzte Stühle verwendet werden. Ein umfallender Besen, eine herabfallende Latte kann die Membrame - trotz staubabhaltender Gazeabdeckung - zerstören. Abgestellte Eimer sowie Flaschen und Gläser, wie es oft in Saalkinos vorkommt, die in Gasthaussälen eingerichtet wurden, waren schon oft Urheber von empfindlichen Tonstörungen, da dieselben bei bestimmten Tonfrequenzen zum Klirren angeregt werden.

Man sollte auch beim Reinigen der Lautsprecherkombination darauf achten, ob sich nicht das Lautsprecherchassis von der Schallwand gelockert oder sich gar von der Filzisolierung gelöst hat. Es könnten so unerwünschte Schallübertragurigen zustande kommen.

Ist man als Vorführer infolge einer Großreinigung oder vor einem bevorstehenden Umbau doch einmal gezwungen, die Lautsprecheranlage abzuklemmen, so muß dies unter größter Vorsicht geschehen. Es müssen alle abgeklemmten Leitungen mit der Anschlußleiste am Lautsprecher durch Aufkleben von gleichtlautenden Nummern oder gleichen Farbmarkierungen gekennzeichnet werden. Ein Verwechseln des Anschlusses der Feldspule mit der Schwingspule bedeutet eine Zerstörung der gesamten Anlage. F. K.

Verantwortlichkeit des Vorführers (November 1961)

Die Verantwortung des Vorführers erstreckt sich nicht nur auf die Pflege der ihm anvertrauten technischen Anlagen des Theaters und auf die Erhaltung der Betriebssicherheit sowie den zu treffenden Maßnahmen hinsichtlich der Schonung von Kopien; auch für Unregelmäßigkeiten irgendwelcher Art, die im Vorführbetrieb vorkommen können, kann ein Vorführer persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Besonders die jungen Kollegen, die nur kurz ausgebildet und nur mit den nötigsten technischen Kenntnissen versehen sind, sollten sich hierüber Gedanken machen, da gerade hier die Gefahr für die Begehung von Unregelmäßigkeiten besteht.

  • Anmerkung: Hier steht es im "verschlüsselten" Klartext. Der Vorführer ist also doch das Mädchen für alles, der Hausmeister, der Trottel vom Dienst (Mülleimer ausleeren) und vieles mehr - Plakate und Fotos in Schaukästen aufhängen. Und so nebenbei darf er auch die Filme vom Bahnhof holen und umrollen und Abends dann auch noch vorführen.

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Was der Vorführer nicht darf oder "dürfte"

So dürfen bastelfreudige Vorführer, auch wenn sie Elektriker sind, ohne Erlaubnis an den Vorführgeräten keine Veränderungen vornehmen und keine selbstgebauten Geräte zusätzlich verwenden, da z. B. die Tonfilmanlagen und die Teile derselben durch Patentrechte geschützt sind.

  • Anmerkung : Der letzte Satz ist leider auch dummes Zeug und zeugt von Unkenntnis. Selbstverständlich darf er die im Eigentum des Besitzers befindlichen Geräte - also keine Miet-, Leasing- oder Leihgeräte umbauen, sofern es der Eigentümer erlaubt oder gar anordnet. Er baut natürlich keine patentgeschützen Geräte nach und bringt sie damit auch nicht in den Umlauf bzw. in den Verkehr.


Der Vorführer soll auch bei auftretenden Störungen nur solche Maßnahmen treffen, über deren Zweck er sich im Klaren ist. Ein durch Unkenntnis der Dinge erfolglos durchgeführter Eingriff, der vielleicht den entstandenen Schaden noch vergrößert, berechtigt den Theaterbesitzer, den Vorführer zur Rechenschaft zu ziehen.

Schon das Austauschen einer Verstärkerröhre kann, wenn vorher die Netzspannung nicht abgeschaltet wurde, als ein Fall von Fahrlässigkeit gewertet werden, da durch das zeitweise Wegnehmen der Belastung und den dadurch entstehenden hohen Spannungen ein Grund zur vorzeitigen Zerstörung der Fotozellen und der Kondensatoren vorliegen kann.

Auch die oft bei der Aufbewahrung von Ersatzteilen herrschende Unordnung - besonders bei Röhren und Fotozellen - kann bei Störungsfällen zu Verwicklungen führen, die ebenfalls den Theaterbesitzer berechtigen, den Vorführer zur Verantwortung zu ziehen.

  • Anmerkung :

    "zur Verantwortung zu ziehen"


    Auch diese Aussgage ist vollkommener Unsinn. Wir haben in Deutschland West ein Arbeitsrecht und das wäre ein drastischer Verstoß der Zuordnung von Verantwortung an einen Mitarbeiter.

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Ziemlich blöde und einfältge Tips und Empfehlungen

Fabrikneue Röhren und Fotozellen sollten erst aus der Verpackung genommen werden, wenn sie als Ersatz gebraucht werden. Auf gebrauchten Röhren wird zweckmäßig die Gebrauchsdauer vermerkt; gebrauchte Fotozellen sollen in dem dazu gehörenden Karton unter Lichtabschluß aufbewahrt werden.

Da es doch einmal vorkommen kann, daß Nitrofilm - auch wenn kein geprüfter Vorführer zur Verfügung steht - auf Verantwortung der Theaterleitung vorgeführt werden muß, so müssen alle Sicherheitsvorkehrungen - auch wenn es nur für eine einzige Sondervorstellung sein sollte - getroffen werden.

Korrekt ist die Warnung und Vorsicht bei Nitrofilmen

Nitrofilm ist erkennbar am Flammenzeichen und besonders am Zelluloidgeruch, der sich beim Auspacken des Films sofort in der Kabine bemerkbar macht. Zu diesen Sicherheitsvorkehrungen gehört ein griffbereiter, gefüllter Wassereimer, ein nasses Tuch und vor allem ein Projektor mit ausreichenden Kühleinrichtungen.

Für diesen Fall sollten sich nicht-geprüfte Vorführer auch mit den früheren Sicherheitsbestimmungen für Nitrofilm vertraut machen, da sich das zuständige Gewerbeaufsichtsamt (wie an anderer Stelle ausgeführt ist. D. R.) in solchen Sonderfällen überzeugen muß, ob der Vorführer über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.

Auch bei der Vorführung von Sicherheitsfilmen sollte man die Kühleinrichtung nicht abschalten; nicht wegen einer Entzündung sondern wegen der Gefahr einer Verwölbung des Films, die - erst einmal begonnen - nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Für solche stets nachweisbare Verfehlungen wird das Theater vom Verleih schadenersatzpflichtig gemacht und der Vorführer ist auch in diesem Falle seinem Theaterbesitzer verantwortlich. Man sollte sich auch nicht verführen lassen, an der Justierung der Tonlampe Veränderungen vorzunehmen oder die Tonoptik zu zerlegen.

Auch beim Reinigen der kleinen Linsen der Tonoptik, das von Zeit zu Zeit einmal durchgeführt werden muß, sollte man ganz vorsichtig vorgehen, da die kleine Frontlinse des Objektives nur mit einem ganz feinen Grat in der Fassung festgehalten wird. Wird durch zu großen Druck auf die Linsenfläche der Grat beschädigt, so ist die ganze Tonoptik dejustiert.

Wandervorführer müssen auch heute noch, um vor Pannen sicher zu sein und besonders an neuen Spielorten, vor Anschluß ihrer Apparatur, die Stromart, die Spannung und die Sicherungsstromstärke des Stromkreises überprüfen, von dem die Speisung der Maschinen erfolgen soll.

Ein selbständiger Eingriff, z. B. das Austauschen von Paßschrauben ist gefährlich und verboten und darf nur von einem zugelassenen Elektriker vorgenommen werden. Festgestellte und nicht beseitigte Berührungsspannungen können nicht nur für den Vorführer zu schweren Körperschäden führen, sondern Uneingeweihten sogar das Leben kosten.

Unangenehme Folgen kann es auch für den Vorführer haben, wenn er einmal ein Werbe-Dia vergißt. Auch ein aus Zeitmangel nicht vorgeführter Kulturfilm führt meist zu Beanstandungen von Seiten der Steuerbehörde, da er ja maßgebend für die Steuerermäßigung ist. Ebenso kann ein falsch eingesetzter Vorspann oder das Zeigen eines jugendverbotenen Vorspanns vor einem jugendfreien Hauptfilm Folgen nach sich ziehen. Vorführer, die auch Schaukästen betreuen, können durch falsch angekündigte Filme oder durch ein falsch angebrachtes Freigabeprädikat Unannehmlichkeiten haben. Die vorstehenden Ausführungen, die nur einige Beispiele zeigten, lassen erkennen, daß der Vorführer auch heute noch trotz des modernen Vorführkomforts immer noch mit großer Verantwortung belastet ist.

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Der Körperbeschädigte im Vorführraum

Die Hebung der Qualität der Filmvorführungen

Werbung mit Lichtschrift

Leuchtröhren mit neuer Sockelbefestigung

Neuerungen auf dem Patentgebiet

Anordnung zur Erzielung schnellen Schaltens kinematographischer Filme
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Die Automation geht neue Wege

Voraussetzung für den Einsatz einer Anlage für die automatische Abwicklung der Filmvorführung sind bekanntlich zwei Kinoprojektoren, deren Motor über ein Schaltschütz in Betrieb gesetzt wird, deren Lichtabblendung durch einen Schaltkontakt geöffnet und geschlossen werden kann und deren Lichtquelle sich durch einen Schaltkontakt in Betrieb setzen läßt.

Eine solche Lichtquelle ist die Xenonlampe, die sich auch im normalen Vorführbetrieb immer mehr einbürgert, wie die laufend eingehenden Meldungen über Umstellung von Bogenlampen- auf Xenonbetrieb beweisen. Auf Grund solcher Voraussetzungen wurde von der Fa. Eugen Bauer in Zusammenarbeit mit Siemens-Klangfilm eine automatische Vorführeinrichtung EUROMAT geschaffen, die erstmals der Öffentlichkeit auf der „photokina 1958" vorgestellt wurde.

Der EUROMAT von Siemens-Klangfilm und BAUER

Das technische Grundprinzip dieser Einrichtung besteht darin, daß jedes der nacheinander in Betrieb gehenden Geräte der Vorführanlage durch das im Ablauf der Vorführung vorhergehende Gerät mit Hilfe des Siemens-Steuergerätes „angesteuert" wird. Eine Anpassung der Steueranlage an ein neues Filmprogramm ist mit dieser Einrichtung ohne zeitraubende mechanische Veränderungen weitgehend möglich.

Die damals entwickelte Einrichtung wurde in der letzen Zeit nach zwei Richtungen hin weiter entwickelt. Während anfangs die Umstellung auf ein neues Programm noch verhältnismäßig umständlich war, ist es nunmehr gelungen, einen Automaten zu entwickeln, der sich innerhalb einiger Sekunden auf ein neues Programm umstellen läßt, das sich vom vorhergehenden in der Reihenfolge der einzelnen Programmpunkte fast beliebig unterscheiden kann.

Dieses neue Steuergerät EUROMAT arbeitet mit einer Programmsteuerung, die mit Hilfe einer Lochkarte durchgeführt wird. In dieser Lochkarte wird mit einer Lochzange das Programm, d. h. also die Reihenfolge, in der die einzelnen Geräte in Betrieb gehen sollen, festgelegt. Das Steuergerät tastet dann diese Lochkarte ab. Die auf der Lochkarte enthaltenen Informationen werden in Bewegungen von Taktgebern umgewandelt, deren Kontakte die einzelnen Geräte in der vorgesehenen Reihenfolge in Betrieb setzen.

Die Einsatzmöglichkeit ist auf wenige potente Theater beschränkt

Da die Einsatzmöglichkeit solcher Anlagen vorläufig noch auf einzelne Theater beschränkt ist, die in der Lage sind, solche Anschaffungen zu verkraften, entschloß man sich, zusätzlich eine vereinfachte Automatikanlage zu schaffen, um auch den mittleren Theatern die Vorteile der Automation verschaffen zu können, die im wesentlichen in der Erhöhung der Betriebssicherheit der Filmvorführung, der Einfachheit der Bedienung und in der Entlastung des Vorführers liegen.

Diese als EUROMAT K (für "klein") bezeichnete Anlage besteht in ihrer Grundausführung aus einem Überblendungs-Steuergerät. Bei Verwendung entsprechender Ergänzungsteile kann sie zu einer Einrichtung für die Steuerung des vollständigen Programms einer Kinovorstellung ausgebaut werden. Auch hierbei müssen natürlich die eingangs aufgeführten Voraussetzungen hinsichtlich der Projektoren und der Lichtquelle erfüllt sein.

Die Grundausrüstung der EUROMAT-K-Anlage besteht aus zwei Markierungsabtastern an den Projektoren und dem Schaltgerät. Die Markierungsabtaster sind die gleichen, wie sie für die EUROMAT-Anlage verwendet werden.

Sie haben die Aufgabe, eine auf dem Film angebrachte Markierung in einen elektrischen Impuls umzuwandeln. Die Markierung selbst ist eine 30mm lange und 2mm breite Metallfolie, die außerhalb der Perforation auf die Schichtseite des Films geklebt wird und dort fest haftet, sich aber nach Gebrauch wieder leicht entfernen läßt.

Die Abtastung erfolgt in der Weise, daß (nebenstehendes Bild) eine kleine Glühlampe über eine Sammellinse einen kreisförmigen Lichtfleck auf die Filmebene wirft, der von der vorbeilaufenden Metallfolie reflektiert wird und über eine zweite Linse an die dahinterstehende Foto-Diode gelangt. In dieser Foto-Diode wird dieses Lichtsignal in ein elektrisches Signal umgewandelt, das einem kleinen Transistor-Verstärker zugeführt wird. Das so verstärkte Signal gelangt zu einem Relais, dessen Kontakte im EUROMAT-Schaltgerät die einzelnen Steuer- und Schaltfunktionen auslösen.

Zur Vereinfachung der Programmierungsarbeit sind die einzelnen Metallfolien in entsprechender Größe vorgeschnitten erhältlich und werden in einer Plexiglas-Schachtel verpackt geliefert. Sie lassen sich sehr leicht und ohne Werkzeug auf dem Film aufbringen und ebenso leicht wieder entfernen. Durch die optische Abtastung tritt keinerlei zusätzliche mechanische Beanspruchung des Filmes ein. Die Folien stören auch einen anderen Nachspieler nicht, der ohne Automatik-Anlage arbeitet, da sie außerhalb der Perforation aufgeklebt werden. Sie haben, wie Dauerversuche ergeben haben, eine praktisch unbegrenzte Lebensdauer. Mit dieser Einrichtung können nunmehr auch die mittleren und kleinen Theater die technischen und wirtschaftlichen Vorteile des automatischen Vorführbetriebes nutzbar machen.

Filmtechnischer Nachwuchs (Nov. 1961)

Die von Gyula Trebitsch in Hamburg (Anmerkung : er war ein deutsch-ungarischer Filmproduzent mit großen Erfolgen - gestorben 2005) gegründete „Arbeitsgemeinschaft für Nachwuchsförderung für Film und Fernsehen" konnte vor einiger Zeit die ersten filmtechnischen Praktikanten nach einer Ausbildungszeit von 18 Monaten mit der Überreichung des Abgangszeugnisses entlassen. Es handelt sich hierbei um eine Gruppe von Kamera-, Cutter- und Aufnahmeleiter- Praktikanten, die damit ihr Ziel erreicht haben.

Bei der Verabschiedung der Praktikanten deutete Gyula Trebitsch die Hoffnung an, daß die praktische Ausbildung, die bisher in Hamburger Film- und Fernsehbetrieben durchgeführt wurde, in Zukunft in einem eigenen Institut stattfinden kann. Es wurde weiterhin mitgeteilt, daß nunmehr auch an anderen Filmplätzen in Deutschland solche Ausbildungseinrichtungen geschaffen werden sollen. Der eingangs erwähnten Arbeitsgemeinschaft gehören die Alster-Industrie GmbH, der Atlantik-Film-Kopierbetrieb, die Geyer-Werke GmbH, der Norddeutsche Rundfunk, die Realfilm-Atelier-Betriebs GmbH und die Rhytmoton-Filmproduktion an.

Anmerkung : Trebitsch hatte wie Atze Brauner jüdische Wurzeln, wurde lange verfolgt und baute später Studio Hamburg auf.

Fernseh-Studio Hamburg-Lokstedt (Nov. 1961)

Vorführer, die im Raum Hamburg ansässig sind, haben Gelegenheit, am Mittwoch, dem 29. November 1961, 20 Uhr im Fernsehstudio Hamburg-Lokstedt einen DKG-Vortrag von Dipl.-Ing. F. Wilken über „Die technischen Einrichtungen des Fernseh-Studios Lokstedt" zu hören und an einer anschließenden Führung durch das Studio teilzunehmen.

Wegen des zeitlichen Ablaufs des Fernsehbetriebes beginnt die Veranstaltung pünktlich um 20 Uhr. Das Fernseh-Studio Lokstedt ist mit Straßenbahn und Schnellbus zu erreichen. Gäste sind willkommen.

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