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Es geht um das Urheberrecht von "Werken"
Das Urheberrecht (und damit auch das Patentrecht) für beliebige "Werke" (oder Ideen) ist bereits sehr alt und wurde immer wieder geändert oder verändert.
Gravierende politisch bedingte "Änderungen" gab es in Deutschland während der NAZI-Zeit insbesondere zwischen 1935 und 1936. Dazu finden Sie viele Informationen auf dieser langen Patent-Seite aus 1936, die aber unbedingt mit Bedacht und auch zwischen den Zeilen gelesen werden "müssten" bzw. sollten.
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Urheberrecht und Patentrecht sind nämlich enge Verwandte.
Patente darf man bliebig kopieren !! und verbreiten !!, aber nicht ohne Lizenz/Erlaubnis benutzen oder nutzen.
Nach em April 1945 wurde das teilweise wieder korrigiert und in den Jahren nach 2000 wurde wegen der sogenannten neuen Medien (anonyme Musik-Tauschbörsen im Internet) auch wieder viel geändert. Der Mißbrauch angeblich anonymer Rechts-Verletzer war schon eklatant.
Insbesondere bei dem Urheberrecht für jede Art von Musik "wacht" die deutsche GEMA über Verstöße. Wobei die GEMA weniger das geltende Recht als den daraus resultierenden monitären Erfolg im Sinn hat. Gleiches gilt auch für Fotos und Bilder.
Daß es auch dort merkwürdige teilweise hahnebüchne Auswüchse gibt, soll auch nicht verdeckt oder verheimlicht werden.
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Das Urheberrecht für geschriebene/gedruckte Werke
Selbstverständlich gilt das Urheberrecht auch für alle Arten von geschriebenen Werken. Doch hier gibt es - wie beim Film und bei der Musik auch - einige Unterschiede. In gewissen Grenzen ist zum Beispiel das Zitieren von ganzen Textpassagen (mit Quellangabe) erlaubt.
Weiterhin gibt es eine Erlaubnis der (juristisch) privaten Kopie eines Werkes. Das wird zwar von den Rechteverwertern und deren Beauftragten immer wieder abgestritten bzw. unterminiert, doch jurisisch ist es beiuns in Deutschland im Gesetz verankert - nämlich durch pauschale Abgeltungen abgegolten.
Alleine das Vervielfältgen oder Kopieren gegen Entgelt oder geldwerten Ersatz oder geldwerten Tausch direkt oder mittelbar ist untersagt. Also überall dann bzw. dort, wenn finanzielle Interessen dahinter stehen, ob direkt oder indirekt, ob unmittelbar oder mittelbar, ist Kopieren verboten - und das zurecht.
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Unser Thema hier ist die sogenannte "Biografie"
Biografien sind laut der Begründung von zwei OLG- Urteilen ganz besondere Formen von gedrucktem Text oder Heften oder Büchern sowie auch im Internet auf Webseiten.
Der Gesetzgeber hat den Begriff der sogenannten "Schöpfungshöhe" eines "Werkes" zum Maßstab für die sogenannte "Schutzwürdigkeit" durch das Urheberrecht erklärt. Natürlich ist der Begriff der "Schöpfungshöhe" insgesamt ein etwas schwammiger Begriff.
Ist ein primitver oft sogar ziemlich blöder Artikel in der Bildzeitung oder ähnlichen Blättern wirklich schutzwürdig ? Darüber kann man jahrelang (auch vor Gericht) streiten.
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Eine der wenigen Ausnahmen :
Bei einer Biografie - demnach also eine der wenigen Ausnahmen - ist es komplett anders. Laut der Gerichtsurteile ist eine Biografie eine "Aufzählung von Tatsachen bzw. Ereignissen". Die haben alle stattgefunden und sind fast immer belegt. An solch einer Aufzählung sei keine Schöpfungshöhe zu erkennen.
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Was bedeutet das für uns ?
Wenn bei einem gedruckten Werk ein juristischer Laie erkennen kann, daß es sich um eine Biografie handelt, weil es entweder sowieso schon draußen oder im Innenumschlag so benannt ist, oder weil es lauter Vorkommnisse / Ereignisse (also bereits in der Vergangenheit stattgefundene Ereigniss) teils mit und teils ohne Datum enthält, trifft die bei diesem Werk die sogenannte "mangelnde Schöpfungshöhe" ein.
Dieses Werk kann für sich demnach keine "Schutzwürdigkeit" nach dem Urheberrecht beanspruchen.
Ist das Werk jedoch überwiegend ein Roman oder eine "Erzählung", der (die) sich teilweise an ehemals existierenden Personen oder Ereignissen orientiert, dann ist es eben keine Biografie.
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Hier kommen mehrere Beispiele solcher Biografien :
und vor allem "lesenswerte" Biografien.
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auch das dicke Buch von Eduard Rhein ist eine Lebensbiographie.
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(wobei ich dieses ebenfalls dicke Buch von Professor Gartz in 2015 explizit zur Veröffentlichung übergeben bekommen hatten.)
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