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Historisches Wissen (Kino) aus den Jahren 1954 bis 1958

Diese Artikel stammen aus den Blütejahren des deutschen Kinos etwa ab 1952 bis 1958, als das neue deutsche ARD Fernsehen (schwarz/weiß) die ersten Gehversuche startete und die bereits farbige Kinowelt einen neuen Konkurrenten entdeckte.

Der Film im Kino (Lichtspiel-Theater)

Die hohen Herstellungskosten von Spielfilmen setzen zu ihrer "Einspielung" eine große Zahl von Kinobesuchern und demnach die erforderlichen Lichtspiel-Theater (Kinos) bzw. Zuschauerplätze voraus. In 120 Ländern bestehen weit über 100.000 Film-Theater; die Bundesrepublik Deutschland ist hieran mit über 5.500 Theatern (etwa 2.300.000 Sitzplätzen) beteiligt. (Anmerkung: wir schreiben 1956). Diese Ziffern geben eine Vorstellung von der wirtschaftlichen Bedeutung der Filmindustrie wider. Der Zuschauerraum des Lichtspiel-Theaters soll für die gegebene Größe möglichst viele Sitzplätze mit optimalen Seh- und Hörbedingungen aufweisen.

Als Erfahrungswert hat sich ein Luftraum von 4,5 bis 6m3 je Sitzplatz ergeben. Für die architektonische Gestaltung sind neben ästhetischen Gesichtspunkten und den Vorschriften für Versammlungsräume mit den besonderen Auflagen für Kino-Theater (wegen der Brandgefahr) besonders die optischen und akustischen Forderungen maßgebend. Aus Gründen der guten Sicht werden stark seitliche Sitzplätze wegen der dort auftretenden perspektivischen Verzerrungen des Bildes vermieden, ebenso Plätze allzu nahe an der Leinwand. Trapezförmige Grundrisse kommen diesen Forderungen entgegen.

Ein Optimum für Bild und Ton bestimmen

Die Breite der Bildfläche beträgt für die Projektion normaler 35mm Filme etwa 1/5 bis 1/6 der größten Sitzentfernung. Ihr Reflexionsfaktor soll möglichst groß und nach allen Plätzen hin gleich sein. Neuerdings werden zunehmend Oberflächen- behandlungen mit bevorzugten Rückwurf- (besser Reflexions-) Eigenschaften auf die Zuschauer hin benutzt. Die Projektionsfläche ist für den Schalldurchtritt von den dahinter befindlichen Lautsprechern mit vom Zuschauerplatz nicht erkennbaren Perforationen versehen und zur sauberen Begrenzung des Blickfeldes mit einem schwarzen Samtrahmen eingefaßt.

Die akustische Gestaltung hat zum Ziele, alle Plätze gleich stark mit Schall zu versorgen, wobei die "Hörsamkeit" (die Akustik) des Theaters als solche gegenüber den durch die Aufnahme geprägten raumakustischen Eigenschaften nicht in Erscheinung treten darf.

Bei der Einführung des Tonfilms machten die alten Stummfilm-Theater in dieser Beziehung erhebliche Schwierigkeiten. Die Lautsprecheranlage muß die für den Raum angemessene Schalleistung frequenzunabhängig und verzerrungsfrei auf die Zuschauerfläche verteilen. Dabei wird vielfach von gerichtet strahlenden Systemen und von der Unterteilung in Hochton- und Tiefton- Einheiten Gebrauch gemacht. Für Hörbehinderte sind in größeren Theatern bestimmte Sitzplätze mit Schwerhörigen- Anlagen ausgerüstet. Neuzeitliche Breitwandverfahren (Anmerkung: wir schreiben 1956) erfordern für die Projektion und zum Teil auch für die Schallwiedergabe abgewandelte Einrichtungen.

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